Überweisung zurückholen: Was tun bei Fehlbuchungen und Betrug
Zahlendreher in der IBAN – so holen Sie Ihr Geld zurück oder stoppen die Zahlung.

Schnell ist es passiert: Ein kleiner Zahlendreher in der IBAN – und schon landet das Geld bei einem falschen Empfänger. Für Privatanleger, die täglich Überweisungen tätigen, ist das ein ärgerliches Szenario. Doch welche Möglichkeiten gibt es, eine Fehlbuchung rückgängig zu machen? Wir fassen die wichtigsten Antworten zusammen.
Sofort handeln: Storno noch vor der Ausführung
Wer einen Fehler bemerkt, sollte umgehend seine Bank oder Sparkasse kontaktieren. „Bei Echtzeitüberweisungen ist dies praktisch ausgeschlossen“, sagt Andreas Framke vom Bundesverband deutscher Banken. Die kurzen Ausführungszeiten lassen oft keinen Spielraum für eine Rückholung.
Terminüberweisungen lassen sich dagegen grundsätzlich bis zum Ende des Geschäftstages vor dem Ausführungstag widerrufen. Bei sofort beauftragten SEPA-Überweisungen ist ein Stopp nur möglich, solange die Bank den Auftrag noch nicht verarbeitet hat.
Rückruf: Wenn das Geld bereits beim Empfänger ist
Ist das Geld bereits gutgeschrieben, kann nur noch der Empfänger selbst es zurücküberweisen. „Um den Empfänger zu kontaktieren, bieten Geldinstitute einen sogenannten Rückholservice an“, erklärt Hanne Roggemann vom Institut für Finanzdienstleistungen. Dabei bittet die Bank des Senders die Bank des Empfängers um Rücküberweisung.
Ein klarer Anspruch auf Rückzahlung besteht jedoch nicht. Zudem können für den Rückruf Kosten anfallen. „Deren Höhe ist nicht einheitlich geregelt, sondern richtet sich nach dem jeweiligen Institut, dem Kontomodell und der Art des Vorgangs“, so Framke. Maßgeblich sind die Entgelte im Preis- und Leistungsverzeichnis der jeweiligen Bank.
Nicht autorisierte Zahlungen: Bank in der Pflicht
Wurde eine Zahlung nicht autorisiert, ist die Bank verpflichtet, den Betrag zu erstatten. „Fällt eine solche Zahlung auf, sollte man sofort das Konto sperren, Anzeige erstatten und den überwiesenen Betrag von der Bank zurückfordern“, rät Roggemann. Weigert sich das Institut, kann rechtlicher Druck geprüft werden.
Lastschriften: Acht Wochen Rückgaberecht
Bei SEPA-Basislastschriften können Kontoinhaber innerhalb von acht Wochen nach der Belastungsbuchung die Erstattung verlangen – ohne Angabe von Gründen. „Die Erstattung kann häufig direkt im Onlinebanking veranlasst werden“, sagt Framke. Alternativ hilft die Bank weiter. Wurde die Lastschrift nicht autorisiert, besteht der Anspruch sogar bis zu 13 Monate nach der Belastung.
Kreditkarten und Bezahldienste: Eingeschränkte Möglichkeiten
Kreditkartenzahlungen lassen sich nach Freigabe grundsätzlich nicht einfach stornieren. „Unter bestimmten Voraussetzungen bestehen jedoch Rückbuchungsmöglichkeiten“, so Framke – etwa wenn ein Händler die Ware nicht liefert.
Ähnlich schwierig ist die Lage bei Internet-Bezahldiensten wie Paypal. Betroffene können eine Rückerstattung beantragen und Kontakt mit dem Empfänger aufnehmen. Kommt keine Einigung zustande, entscheidet Paypal im Rahmen des Käuferschutzverfahrens.
Betrug: Schnell handeln und Konto prüfen
Wurde eine Überweisung durch Betrug ausgelöst, sollten Betroffene ihre Bank sofort informieren. Ist das Geld noch nicht unterwegs, kann die Transaktion gestoppt werden. Bereits ausgeführte Zahlungen erfordern eine Kontaktaufnahme mit der Empfängerbank. Framke rät: „Kontoinhaberinnen und -inhaber sollten ihre Kontobewegungen regelmäßig kontrollieren, um verdächtige Vorgänge frühzeitig zu erkennen.“
