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Fed stellt Regulierungsrahmen für Stablecoin-Emittenten in den USA vor

Die US-Notenbank will Stablecoin-Emittenten in das formale Bankensystem integrieren und setzt den GENIUS Act um.

• 5 Min
Fed stellt Regulierungsrahmen für Stablecoin-Emittenten in den USA vor

Die US-Notenbank Federal Reserve (Fed) hat am Donnerstag umfassende Regulierungsvorschläge für Emittenten von Stablecoins vorgestellt. Damit treiben die amerikanischen Finanzmarktaufsichten ihre Bemühungen voran, digitale Vermögenswerte in das formale Bankensystem zu integrieren. Die Maßnahmen markieren einen bedeutenden Schritt zur Umsetzung des im vergangenen Jahr verabschiedeten wegweisenden „Guiding and Establishing National Innovation for U.S. Stablecoins Act", der allgemein als GENIUS Act bekannt ist.

Insgesamt geht es um zwei Vorschläge. Der erste umfasst den Regulierungsrahmen für Stablecoin-Emittenten. Ein zweiter Vorschlag skizziert ein maßgeschneidertes Genehmigungsverfahren für versicherte Banken mit Mitgliedschaft im Federal Reserve System, die eine Genehmigung für Tochtergesellschaften beantragen möchten, um Zahlungstablecoins auszugeben.

Die Vorstöße der Fed fallen zusammen mit koordinierten Regelungsinitiativen anderer Aufsichtsbehörden, darunter dem Office of the Comptroller of the Currency (OCC) und der Federal Deposit Insurance Corporation (FDIC). Gemeinsam zielen diese Maßnahmen darauf ab, strenge operative Standards durchzusetzen, bevor die gesetzliche Vollstreckungsfrist des GENIUS Acts greift, die spätestens im Januar 2027 wirksam wird.

Die Details

Um die Zulassung zu erhalten, müssen Kreditinstitute detaillierte Geschäftspläne, Finanzunterlagen und biografische Berichte einreichen. Hinzu kommen relevante Richtlinien zum Risikomanagement, ergänzt durch Dokumentation ihrer vorgeschlagenen Kapitalstrukturen. Damit definiert die Fed, welche Unterlagen ein Institut vorlegen muss, bevor es über eine Tochtergesellschaft Zahlungstablecoins ausgeben darf.

Trotz dieser regulatorischen Fortschritte hoben führende Beamte wichtige Bereiche hervor, die vor der Verabschiedung endgültiger Vorschriften noch weiter präzisiert werden müssen. Der Gouverneur der Federal Reserve, Michael S. Barr, betonte, dass Stablecoins auch in Phasen von Marktstress paritätisch – also im Verhältnis 1:1 – eingelöst werden müssen. Zugleich äußerte er Vorsicht hinsichtlich potenzieller Einschränkungen der Durchsetzungsfähigkeit bei Mängeln im Bereich der Geldwäscheprävention (AML) bei Banken.

Beide Vorschläge stehen nach ihrer Veröffentlichung im Federal Register für 60 Tage zur öffentlichen Kommentierung offen. Es wird erwartet, dass Investoren und Anbieter digitaler Vermögenswerte dieses Feedback-Fenster genau beobachten. Die abschließenden Entscheidungen dürften die Compliance-Standards und Betriebskosten für die institutionelle Teilnahme an dem sich entwickelnden Stablecoin-Sektor bestimmen.

Hintergrund: Was bisher geschah

Die aktuellen Vorschläge reihen sich in eine Serie von Regulierungsinitiativen ein, über die aktien.news bereits berichtet hat. Bereits am 20.04.2026 berichtete aktien.news, dass die Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) eindringlich zu internationaler Zusammenarbeit bei der Regulierung von Stablecoins aufgerufen hat. BIZ-Generaldirektor Pablo Hernandez de Cos bezeichnete eine globale Koordinierung in einer Rede in Japan als „entscheidend", um schwerwiegende Folgen für die Finanzmärkte zu verhindern. Die BIZ äußerte bereits seit Langem Bedenken gegenüber dieser Klasse von Kryptowährungen und warnte, dass deren Potenzial, die Geld- und Fiskalpolitik zu untergraben, Stress an den Finanzmärkten verursachen könne.

Bereits am 09.05.2026 berichtete aktien.news, dass der Bankenausschuss des US-Senats am 14. Mai 2026 um 10:30 Uhr Ortszeit in Washington, D.C. eine Sitzung zum sogenannten „Clarity Act" abhalten wollte. Das lang erwartete Gesetz sollte einen verbindlichen Regulierungsrahmen für den Kryptosektor schaffen und damit einen jahrelangen legislativen Stillstand zwischen Unternehmen für digitale Vermögenswerte und traditionellen Banken beenden. Im Kern sollte der Gesetzentwurf die Zuständigkeiten der US-Finanzaufsichtsbehörden für den Kryptosektor klar definieren und festlegen, ob bestimmte Token als Wertpapiere oder als Rohstoffe einzustufen sind. Branchenvertreter bezeichneten diese Rechtssicherheit als „existenziell".

Bereits am 21.05.2026 berichtete aktien.news, dass die US-Notenbank Federal Reserve einen neuen Typ von Zahlungskonten vorgeschlagen hat, der speziell für Nicht-Banken wie Fintech-Unternehmen konzipiert ist. Diese Konten sollen es entsprechenden Unternehmen ermöglichen, Gelder über die Zahlungsinfrastruktur der Fed zu bewegen, bieten aber weniger Schutzmechanismen als herkömmliche Bankkonten. Die vorgeschlagenen Konten schließen den Zugang zu Intraday-Krediten sowie zum sogenannten Diskontfenster der Fed ausdrücklich aus.

Erst am 11.06.2026 berichtete aktien.news, dass die US-Einlagensicherungsbehörde FDIC unter Beschuss steht. Ihr Vorschlag zur Regulierung von Stablecoins könnte den Einlagensicherungsfonds (Deposit Insurance Fund, DIF) erheblichen Risiken durch Bank-Runs aussetzen. Das ging aus Warnungen von Beobachtungsgruppen der Bankenbranche hervor. Konkret sah der FDIC-Vorschlag vor, dass Emittenten von zugelassenen Zahlungs-Stablecoins bis zu 40 Prozent ihrer Reservevermögen bei einer einzigen versicherten Bank halten dürfen. Die Finanzregulierungs-Interessengruppe Better Markets kritisierte diesen Ansatz in einem am Dienstag eingereichten Schreiben scharf.

Was das für Anleger bedeutet

Für deutsche Privatanleger ist die Entwicklung vor allem deshalb relevant, weil sie den rechtlichen Rahmen für den Stablecoin-Sektor in den USA schrittweise konkretisiert. Die Fed-Vorschläge betreffen unmittelbar die Frage, unter welchen Bedingungen Emittenten von Zahlungstablecoins operieren dürfen und welche Kapital- und Risikostandards sie erfüllen müssen. Da Stablecoins in der Regel im Verhältnis 1:1 an den US-Dollar gekoppelt sind, hängt ihre Stabilität maßgeblich von genau diesen Reserven und Einlösegarantien ab.

Bemerkenswert ist die Betonung von Gouverneur Barr, dass Stablecoins auch in Stressphasen paritätisch eingelöst werden müssen. Für Anleger, die Stablecoins als liquide Zwischenposition oder als Abrechnungseinheit nutzen, ist dies ein zentraler Punkt. Zugleich deuten Barrs Vorbehalte zur Geldwäscheprävention darauf hin, dass die endgültigen Regeln an einigen Stellen noch nachgeschärft werden könnten.

Die koordinierten Vorstöße von Fed, OCC und FDIC zeigen, dass die US-Aufsicht den Stablecoin-Sektor nicht isoliert, sondern im Zusammenspiel mehrerer Behörden regulieren will. Wie die Diskussion um den FDIC-Vorschlag und den Einlagensicherungsfonds zeigt, sind dabei Zielkonflikte zwischen Innovationsförderung und Finanzstabilität nicht ausgeschlossen. Anleger sollten daher die weitere Entwicklung aufmerksam verfolgen, ohne die noch offenen Kommentierungsverfahren als abgeschlossene Regelsetzung zu werten.

Ausblick

Beide Fed-Vorschläge stehen nach ihrer Veröffentlichung im Federal Register für 60 Tage zur öffentlichen Kommentierung offen. Bis zur gesetzlichen Vollstreckungsfrist des GENIUS Acts, die spätestens im Januar 2027 wirksam wird, sollen strenge operative Standards durchgesetzt werden. Investoren und Anbieter digitaler Vermögenswerte werden das Feedback-Fenster nach Einschätzung der Quelle genau beobachten, weil die abschließenden Entscheidungen die Compliance-Standards und Betriebskosten für die institutionelle Teilnahme an dem sich entwickelnden Stablecoin-Sektor bestimmen.

Kurz erklärt

  • Stablecoin: Digitaler Vermögenswert, der in der Regel im Verhältnis 1:1 an eine klassische Währung wie den US-Dollar gekoppelt ist.
  • GENIUS Act: US-Gesetz, das einen verbindlichen Regulierungsrahmen für Emittenten von Stablecoins schafft.
  • Federal Register: Amtsblatt der US-Bundesregierung, in dem Regelungsvorschläge veröffentlicht und öffentlich kommentiert werden.
  • AML: Sammelbegriff für Maßnahmen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.
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