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Abgeltungsteuer: So nutzen Anleger den Fonds-Freibetrag optimal

Viele Fondsanleger verschenken bares Geld, weil sie den Steuerfreibetrag nicht richtig ausschöpfen.

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Abgeltungsteuer: So nutzen Anleger den Fonds-Freibetrag optimal

Wer in Investmentfonds investiert, sollte den jährlichen Sparerpauschbetrag gezielt einsetzen. Aktuell beträgt dieser Freibetrag 1.000 Euro pro Person – bei Ehepaaren sogar 2.000 Euro gemeinsam. Doch viele Anleger wissen nicht genau, wie sie diesen Vorteil bei Fonds konkret nutzen können.

Grundsätzlich gilt: Kapitalerträge wie Kursgewinne, Dividenden und Fondsausschüttungen bleiben bis zur Höhe des Sparerpauschbetrags steuerfrei. Erst darüber hinaus greift die Abgeltungsteuer von 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Anleger sollten daher regelmäßig prüfen, wie viel ihres Freibetrags bereits verbraucht ist.

Fonds verkaufen und zurückkaufen – die klassische Strategie

Eine bewährte Methode ist das sogenannte Verkaufen und Zurückkaufen von Fondsanteilen. Dabei realisiert der Anleger Gewinne bis zur Höhe des noch verfügbaren Freibetrags, indem er Anteile verkauft und anschließend zum aktuellen Kurs wieder erwirbt. So werden Gewinne steuerfrei vereinnahmt, und der Einstandspreis der Anteile erhöht sich – spätere Steuerzahlungen werden damit in die Zukunft verschoben.

Ein fiktiver Verkauf ohne tatsächliche Transaktion ist steuerrechtlich hingegen nicht möglich. Das Finanzamt erkennt nur tatsächlich realisierte Gewinne an. Anleger müssen also wirklich verkaufen, um den Freibetrag nutzen zu können – ein bloßes Gedankenspiel genügt nicht.

Der Sparerpauschbetrag lässt sich zudem flexibel und über mehrere Jahre gestückelt einsetzen. Es gibt keine Pflicht, ihn in einem einzigen Jahr vollständig auszuschöpfen. Wer in einem Jahr nur 500 Euro Gewinne realisiert, kann den restlichen Freibetrag jedoch nicht ins nächste Jahr übertragen – nicht genutzte Anteile verfallen.

Ehepartner: Doppelter Freibetrag durch gemeinsamen Freistellungsauftrag

Ehepaare und eingetragene Lebenspartner profitieren besonders: Sie können einen gemeinsamen Freistellungsauftrag bei ihrer Depotbank stellen und so den kombinierten Freibetrag von 2.000 Euro gemeinsam nutzen. Dabei ist es unerheblich, wessen Depot die Erträge erzielt – solange der Freistellungsauftrag korrekt eingereicht wurde.

Wichtig ist, dass Freistellungsaufträge bei jeder Bank separat gestellt werden müssen, sofern Depots bei verschiedenen Instituten geführt werden. Die Gesamtsumme aller Freistellungsaufträge darf den persönlichen Sparerpauschbetrag nicht überschreiten. Wer dies nicht beachtet, riskiert, dass Erträge trotz vorhandenem Freibetrag versteuert werden.

Für Privatanleger lohnt es sich, den Freibetrag konsequent jedes Jahr auszuschöpfen. Gerade bei Fonds mit langfristigem Kursanstieg kann die regelmäßige Teilgewinnrealisierung die spätere Steuerlast erheblich senken.

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