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Betriebsrente in gesetzliche Rente umwandeln: Geht das wirklich?

Wer eine hohe Betriebsrenten-Auszahlung erwartet, fragt sich: Lässt sich dieses Geld in gesetzliche Rentenansprüche umwandeln?

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Betriebsrente in gesetzliche Rente umwandeln: Geht das wirklich?

Viele Arbeitnehmer stehen kurz vor dem Ruhestand vor einer interessanten Frage: Eine fünfstellige Summe aus der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) steht zur Auszahlung bereit, doch die gesetzliche Rente fällt mager aus. Der naheliegende Gedanke: das Kapital aus der Betriebsrente nutzen, um die monatliche gesetzliche Rente dauerhaft aufzustocken.

Der Wunsch ist verständlich, denn die gesetzliche Rente bietet eine lebenslange, inflationsgeschützte Zahlung – ein attraktives Merkmal gegenüber einer einmaligen Kapitalauszahlung. Doch ist eine solche Umwandlung überhaupt möglich?

Was das Gesetz erlaubt

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, freiwillige Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen. Wer das 50. Lebensjahr vollendet hat, kann unter bestimmten Voraussetzungen Ausgleichszahlungen leisten, um Rentenabschläge bei vorzeitiger Rente zu reduzieren. Die Deutsche Rentenversicherung berechnet auf Anfrage, welcher Betrag für den individuellen Ausgleich nötig wäre.

Das Kapital aus der Betriebsrente lässt sich dafür grundsätzlich einsetzen – eine direkte Übertragung von der bAV in die gesetzliche Rentenversicherung ist jedoch nicht möglich. Der Umweg führt zwingend über eine Auszahlung der Betriebsrente, gefolgt von einer freiwilligen Einzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung.

Steuerliche Aspekte nicht vergessen

Bei diesem Vorhaben lauern steuerliche Fallstricke. Die Auszahlung einer Betriebsrente als Einmalbetrag ist in voller Höhe einkommensteuerpflichtig – das kann die Steuerlast im Auszahlungsjahr erheblich erhöhen. Gleichzeitig sind freiwillige Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung als Sonderausgaben steuerlich absetzbar, was die Belastung teilweise kompensiert.

Die spätere gesetzliche Rente ist ebenfalls steuerpflichtig, allerdings meist zu einem niedrigeren persönlichen Steuersatz als im Erwerbsleben. Eine genaue Steuerberechnung ist daher unerlässlich, bevor man diesen Schritt geht.

Lohnt sich die Umwandlung?

Ob die Umwandlung sinnvoll ist, hängt von mehreren Faktoren ab: dem eigenen Gesundheitszustand, der erwarteten Lebenserwartung und dem persönlichen Steuersatz. Als Faustregel gilt: Wer lange lebt, profitiert von der lebenslangen gesetzlichen Rente stärker als von einer einmaligen Kapitalauszahlung.

Wer hingegen das Kapital flexibel anlegen möchte – etwa in ETFs oder andere Wertpapiere – könnte mit einer eigenverantwortlichen Anlage ebenfalls attraktive Ergebnisse erzielen. Ein unabhängiger Finanz- oder Steuerberater sollte die individuelle Situation analysieren, bevor eine endgültige Entscheidung fällt.

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