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Trump-Schließung des Kennedy Centers: Abgeordnete beantragt Notverhandlung

Demokratin Joyce Beatty nennt Schließung „rechtswidrig“ und verweist auf frühere Gerichtsanordnung.

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Trump-Schließung des Kennedy Centers: Abgeordnete beantragt Notverhandlung

Die demokratische Kongressabgeordnete Joyce Beatty aus Ohio hat am Mittwoch bei einem Bundesrichter eine Notverhandlung beantragt, um die von Präsident Donald Trump und dem Verwaltungsrat des Kennedy Centers angeordnete Schließung zu stoppen. In ihrem Antrag bezeichnet Beatty die Maßnahme als „rechtswidrig“ und als „offensichtlichen Verstoß“ gegen eine frühere Anordnung von Richter Christopher Cooper vom Bundesbezirksgericht in Washington.

Richter Cooper ordnete noch am selben Tag an, dass Trump und der Verwaltungsrat bis Donnerstagmorgen auf Beattys Antrag Stellung nehmen müssen. Die Auseinandersetzung um das renommierte Kulturzentrum in Washington D.C. spitzt sich damit weiter zu.

Hintergrund des Rechtsstreits

Der Antrag der Abgeordneten erfolgte einen Tag, nachdem der Verwaltungsrat, dem Beatty kraft ihres Amtes angehört, über die Schließung des Kennedy Centers für Renovierungsarbeiten abgestimmt hatte. Trump erklärte am Dienstag anschließend, das Zentrum werde „sofort“ geschlossen.

Laut dem Antrag besuchte am Mittwochvormittag ein Mitarbeiter einer Rechtsanwaltskanzlei, die Beatty vertritt, das Zentrum und wurde am Betreten gehindert. Der Mitarbeiter „wurde von mehreren Sicherheitsmitarbeitern darüber informiert, dass das Gebäude derzeit für die Öffentlichkeit geschlossen ist“, heißt es in dem Antrag.

Die Anwälte verwiesen auf eine Entscheidung von Richter Cooper vom Mai, mit der er angeordnet hatte, Trumps Namen vom Zentrum zu entfernen. Zudem untersagte Cooper dem Verwaltungsrat damals, das Zentrum zu schließen, „bis der Verwaltungsrat eine Schließung genehmigt, die mit“ Coopers Urteil „vereinbar ist“ und „das Gericht eine weitere Anordnung erlässt, die diese vorläufige einstweilige Verfügung aufhebt oder ändert“.

Der Namensstreit um das Kennedy Center

Der Verwaltungsrat des Kennedy Centers, dessen Vorsitzenden sich Trump selbst ernannt hat, stimmte bereits im Dezember dafür, das dem verstorbenen Präsidenten John F. Kennedy gewidmete Zentrum umzubenennen. Die Einrichtung wurde daraufhin als „Trump Kennedy Center“ bekannt, obwohl der Kongress ihren Namen nie formell änderte.

Beatty reichte im Dezember eine Klage ein, um die Maßnahme des Verwaltungsrats rückgängig zu machen. Im Mai ordnete Richter Cooper an, dass Trumps Name wieder entfernt werden müsse. Das Justizministerium (DOJ), das Trump und den Verwaltungsrat in diesem Fall vertritt, legt Berufung gegen eine weitere Entscheidung Coopers vom Dienstag ein. Diese hatte den Verwaltungsrat daran gehindert, Trumps Namen erneut am Gebäude anzubringen und Anlagen des Zentrums nach ihm zu benennen.

Trumps Bedingungen für Renovierungen

Trump erklärte zudem, dass geplante Renovierungs- und Umbauarbeiten am Washingtoner Zentrum erst beginnen würden, wenn ein Bundesberufungsgericht oder der Oberste Gerichtshof entscheide, dass sein Name in den offiziellen Namen der Einrichtung aufgenommen werden dürfe.

In einer Entschließung vom 13. August hatte der Verwaltungsrat erklärt, er beabsichtige, „die zukünftigen existenziellen und beispiellosen Beiträge von Präsident Trump zum Überleben des Zentrums anzuerkennen und zu würdigen“. Geplant war, die Worte „renoviert und restauriert von Präsident Donald J. Trump“ unter den aktuellen Schriftzug „The John F. Kennedy Memorial Center for the Performing Arts“ einzuschreiben. Zudem sollten die physischen Grundstücke des Zentrums in „The President Donald J. Trump Plaza“ umbenannt werden.

Richter Cooper stellte in seiner Anordnung vom Dienstag klar: „Einfach ausgedrückt, können die Beklagten keine Denkmäler für Präsident Trump oder andere Personen oder Dinge am Kennedy Center errichten, ohne die Zustimmung des Kongresses.“

Das Justizministerium hat auf eine Anfrage zur Stellungnahme bislang nicht reagiert. Der Fall könnte nun in den kommenden Tagen vor Gericht weiter eskalieren.

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