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Verbraucherschützer klagen gegen Netflix, Apple TV und Wow

Drei Verbandsklagen gegen Preiserhöhungen von Streaming-Diensten – Rückzahlungen von bis zu 700 Euro möglich.

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Verbraucherschützer klagen gegen Netflix, Apple TV und Wow

Verbraucherschützer gehen mit drei Verbandsklagen gegen Preiserhöhungen der Streaming-Anbieter <a class="tvreplink" target="_blank" href="https://de.tradingview.com/symbols/Nasdaq%3ANFLX">Netflix, Apple TV und Wow vor. Sie wollen für Kunden in Deutschland Rückzahlungen in Höhe von 200 bis 700 Euro durchsetzen, abhängig vom jeweiligen Vertrag.

Die Anbieter hätten die Preise laufender Abonnements wiederholt angehoben, ohne die gesonderte Zustimmung ihrer Kunden einzuholen, teilte der Verbraucherschutzverein (VSV) in Berlin mit. Dabei hätten sie sich auf Preisanpassungsklauseln in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gestützt.

Aus Sicht des Vereins benachteiligen derartige Klauseln Verbraucher unangemessen und sind unwirksam. Die Erhöhungsbeträge seien damit ohne Rechtsgrund gezahlt worden und könnten zurückgefordert werden, argumentiert der in Wien ansässige Verein, der sich für die Klagen mit einer Berliner Kanzlei und einem Prozessfinanzierer zusammengetan hat.

Klagen bereits anhängig

Die Klagen sind am Kammergericht Berlin (Az. 11 VKI 1/26, 21 VKI 1/26) und am Bayerischen Oberlandesgericht (Az. 102 VKI 1/26 e) anhängig. Betroffene können sich der Klage kostenlos anschließen. Für Privatanleger ist dies relevant, da Netflix und Apple als börsennotierte US-Konzerne bei negativen Urteilen mit finanziellen Belastungen rechnen müssten.

Einen ersten Hinweis, wohin die Reise bei den Streaming-Anbietern gehen könnte, bietet eine Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm gegen den Sport-Streaminganbieter DAZN. Es geht um starke Preiserhöhungen in den Jahren 2021 und 2022. Nach vorläufiger Bewertung des Gerichts waren sie rechtswidrig.

Einen entsprechenden Hinweis gab das OLG Anfang September zu einer Verbandsklage des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen (VZBV) in einer mündlichen Verhandlung. Ein Urteil will das Gericht am 18. November verkünden.

DAZN als Präzedenzfall

Rund 5.700 DAZN-Kunden hatten sich der Sammelklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands angeschlossen. DAZN hatte im August 2021 seinen Abo-Preis für Bestandskunden von 11,99 Euro auf 14,99 Euro pro Monat angehoben. Im August 2022 verdoppelte sich der Abo-Preis dann auf 29,99 Euro.

DAZN begründet die Erhöhung mit der Ausweitung und damit Verbesserung des Programms und berief sich auf seine AGBs. Diese sehen vor, dass Preiserhöhungen bei sich veränderten Marktbedingungen angepasst werden können. Die Verbraucherzentrale hält sie hingegen für intransparent und benachteiligend.

Das OLG Hamm schloss sich dieser Auffassung im Wesentlichen an: "Die Klauseln enthalten viele unbestimmte Begriffe, sodass der einzelne Verbraucher letztlich gar nicht weiß, wann und unter welchen genauen Voraussetzungen DAZN seine Preise anpassen kann", sagte Gerichtssprecher Daniel Große-Kreul.

Sollte das OLG Hamm gegen DAZN entscheiden, könnte dies Signalwirkung für die Verfahren gegen Netflix, Apple TV und Wow entfalten. Die drei Klagen in Berlin und München könnten dann ähnliche Maßstäbe an die AGB-Klauseln der Streaming-Riesen anlegen. Für Anleger von Netflix und Apple (beide an der NASDAQ notiert) sowie des Wow-Mutterkonzerns Warner Bros. Discovery wäre ein solcher Ausgang mit potenziellen Rückzahlungsverpflichtungen verbunden.

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