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EU beschließt neue Gebühr für kleine Online-Pakete aus Drittstaaten

Europaparlament stimmt für Zollreform mit Bearbeitungsgebühr auf Pakete unter 150 Euro.

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EU beschließt neue Gebühr für kleine Online-Pakete aus Drittstaaten

Das Europäische Parlament hat den Weg für eine umfassende Reform des EU-Zollrechts freigemacht. Kernpunkt der Neuregelung ist eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr für kleine Pakete aus Nicht-EU-Ländern. Die Abgeordneten stimmten den neuen Regeln endgültig zu, wie das Parlament am Mittwoch mitteilte.

Die Gebühr soll spätestens ab dem 1. November 2026 erhoben werden und betrifft Päckchen mit einem Gesamtwert bis 150 Euro. Wie hoch die Abgabe ausfällt, muss die EU-Kommission noch festlegen. Vorgesehen ist eine Anpassung der Höhe alle zwei Jahre.

Bislang waren Warensendungen mit einem Wert unter 150 Euro von Zöllen ausgenommen. Diese Regelung hatte in den vergangenen Jahren zu einem massiven Anstieg kleiner Paketsendungen aus Nicht-EU-Ländern geführt – insbesondere aus China.

Hintergrund der Reform

Nach Angaben der EU-Staaten wurden 2025 rund sechs Milliarden Pakete von Online-Händlern durch die europäischen Zollbehörden abgewickelt. Rund 90 Prozent davon stammten aus China. Die neue Bearbeitungsgebühr soll unter anderem die Kosten für die Abfertigung und Kontrolle dieser vielen kleinen Sendungen decken.

Gleichzeitig sollen die Zollbehörden künftig stärker gegen Waren vorgehen können, die nicht den EU-Vorschriften entsprechen oder als unsicher gelten. Die Kosten der neuen Gebühr sollen grundsätzlich dort anfallen, wo auch die weiteren Zollgebühren für das jeweilige Paket entrichtet werden.

Nach Angaben der EU sollen damit die Online-Handelsplattformen beziehungsweise die verantwortlichen Importeure belastet werden – und nicht die Endverbraucher. Allerdings könnten die Plattformen die Kosten auch umlegen.

Betroffene Plattformen und Sanktionen

Betroffen sein können unter anderem Plattformen wie Shein, Temu und AliExpress sowie andere Online-Händler, die Waren direkt aus Ländern außerhalb der EU verschicken. Die neuen Regeln verpflichten Verkäufer und Plattformen zudem, den Zollbehörden die erforderlichen Daten zur Verfügung zu stellen und sicherzustellen, dass die eingeführten Waren den EU-Vorschriften entsprechen.

Wer wiederholt gegen die Regeln verstößt, muss mit Sanktionen rechnen. Vorgesehen sind Geldstrafen von mindestens einem Prozent und bis zu sechs Prozent des Gesamtwerts der in den vergangenen zwölf Monaten importierten Waren.

Umfassende Zollreform

Die Bearbeitungsgebühr ist Teil einer weitreichenden Reform des EU-Zollrechts. Vorgesehen ist unter anderem eine neue EU-Zollbehörde, die in Lille in Frankreich eingerichtet werden soll. Zudem entsteht ein gemeinsames digitales Zollsystem.

Der sogenannte EU Data Hub soll langfristig mindestens 111 unterschiedliche IT-Systeme der nationalen Zollbehörden ersetzen. Das System soll den Datenaustausch vereinfachen und den Behörden eine bessere Risikoanalyse ermöglichen.

Abgrenzung zur bestehenden Regelung

Von der neuen Bearbeitungsgebühr zu unterscheiden ist eine bereits seit Juli geltende Zollregel für günstige Waren aus Nicht-EU-Ländern. Für diese wird derzeit eine pauschale Abgabe von drei Euro je Warengruppe in einer Sendung erhoben.

Eigentlich sollen Verkäufer oder Importeure diese Kosten tragen. Einige Händler geben die Abgabe allerdings an ihre Kunden weiter. Wie stark die Zahl der kleinen Sendungen seit Einführung der Pauschale zurückgegangen ist, lässt sich für die gesamte EU noch nicht sagen.

Die Drei-Euro-Abgabe ist als Übergangslösung gedacht. Ab 2028 soll eine neue digitale Plattform die Zollabwicklung übernehmen. Dann sollen grundsätzlich alle in die EU eingeführten Waren ab dem ersten Euro zollpflichtig sein.

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