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Bundestag beschließt milliardenschwere Steuererleichterungen für Firmen

Neue Abschreibung, niedrigere Steuern und E-Auto-Vorteile sollen Investitionen fördern

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Bundestag beschließt milliardenschwere Steuererleichterungen für Firmen

Unternehmen in Deutschland sollen künftig stärker entlastet werden, um Investitionen anzukurbeln und die wirtschaftliche Entwicklung zu fördern. Der Bundestag hat ein Gesetzespaket beschlossen, das milliardenschwere Steuervergünstigungen für Betriebe vorsieht. Die Maßnahmen zielen darauf ab, die Investitionsbereitschaft der Wirtschaft nach Jahren verhaltener Ausgaben deutlich zu steigern. Besonders im Fokus stehen neue Abschreibungsmöglichkeiten, die bereits in wenigen Tagen greifen sollen.

Ab dem 1. Juli können Firmen Ausgaben für Maschinen und Geräte degressiv abschreiben – und zwar mit einem Satz von bis zu 30 Prozent. Diese Regelung gilt für das laufende Jahr sowie die beiden Folgejahre. Die degressive Abschreibung bewirkt, dass ein großer Teil der Anschaffungskosten unmittelbar nach dem Kauf steuerlich geltend gemacht werden kann. Das reduziert die Steuerlast bereits im Jahr der Investition und verbessert so die Liquidität der Unternehmen. Ziel ist es, Firmen dazu zu bewegen, trotz konjunktureller Unsicherheiten wieder verstärkt in ihre Produktion und Ausstattung zu investieren.

Finanzminister Lars Klingbeil bezeichnete das Gesetzespaket als wichtigen Schritt zur Stärkung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Es gehe darum, Wachstum und die Sicherung von Arbeitsplätzen wieder in den Mittelpunkt zu stellen. Zusätzlich zur neuen Abschreibungsregelung sieht das Gesetz vor, die Körperschaftsteuer schrittweise zu senken. Der derzeitige Satz von 15 Prozent soll bis 2032 auf 10 Prozent sinken. Damit würde die Steuerbelastung von Kapitalgesellschaften deutlich reduziert.

Auch die Elektromobilität wird in dem Paket berücksichtigt. Der Kauf reiner Elektrofahrzeuge durch Unternehmen soll steuerlich attraktiver gemacht werden, um den Umstieg auf klimafreundliche Mobilitätslösungen zu beschleunigen.

Die beschlossenen Maßnahmen führen allerdings zu erheblichen Einnahmeausfällen bei Bund, Ländern und Kommunen. Insgesamt beläuft sich das Steuerentlastungsvolumen auf rund 48 Milliarden Euro. Den größten Teil dieser Mindereinnahmen trägt der Bund. Die finale Zustimmung des Bundesrats steht noch aus. Die Länder wollen am 11. Juli über das Gesetz abstimmen. Ihre Zustimmung gilt jedoch bereits als wahrscheinlich, da sie sich im Vorfeld grundsätzlich positiv geäußert haben.

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