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BGH versagt Obi Markenschutz für die Farbe Orange

Die Baumarktkette Obi verliert vor dem Bundesgerichtshof den Rechtsstreit um ihre charakteristische Hausfarbe.

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BGH versagt Obi Markenschutz für die Farbe Orange

Die Baumarktkette Obi hat im Rechtsstreit um den Markenschutz für ihre charakteristische "Obi-Orange" eine Niederlage vor dem Bundesgerichtshof (BGH) erlitten. Der Farbton, ein Hellrot-Orange, sei nicht schützenswert, entschied der Erste Zivilsenat und wies die Revision des Unternehmens zurück. Damit bleibt die Entscheidung des Bundespatentgerichts bestehen, das zuvor die Löschung der abstrakten Farbmarke für rechtens erklärt hatte.

Den Löschungsantrag hatten die beiden Konkurrenten Hornbach und Globus beim Deutschen Patent- und Markenamt eingereicht. Obi zog daraufhin vor den BGH – und unterlag.

Das Urteil im Detail

Der Vorsitzende Richter Thomas Koch begründete die Entscheidung damit, dass die Farbe Orange höchstens ein allgemeiner Hinweis auf Baumarktketten sei, nicht aber auf einen spezifischen Anbieter wie Obi. Abstrakten Farbmarken, die einen Farbton als solchen schützen, fehle es in der Regel an Unterscheidungskraft. Verbraucher könnten im vorliegenden Fall nicht allein aufgrund der Farbe eines Produktes auf dessen Herkunft schließen.

Eine zentrale Rolle spielten mehrere demoskopische Gutachten, die die Parteien im Laufe des Verfahrens vorlegten. Obi hatte zwei Studien in Auftrag gegeben, denen zufolge 45,6 Prozent beziehungsweise 49,6 Prozent der Gesamtbevölkerung die Farbe Orange mit Obi verbanden. Ein Gutachten der Gegenseite kam hingegen auf einen "Zuordnungsgrad" von lediglich 30 Prozent. Für den BGH war dies zu wenig, um eine markenrechtliche Schutzwürdigkeit zu begründen.

Obi zeigt sich gelassen

Trotz der Niederlage gibt sich Obi betont entspannt. "Unsere Hausfarbe bleibt Orange", teilte das Unternehmen in einer ersten Reaktion mit. "Unabhängig von der formellen Registereintragung bleibt die Farbe Orange natürlich weiterhin eines der zentralen visuellen Erkennungsmerkmale von Obi." Die BGH-Entscheidung ändere in der Praxis nichts an der Markenidentität in den Märkten und der täglichen Kommunikation des Unternehmens.

Ganz anders fiel die Reaktion von Hornbach aus. "Wir begrüßen das Urteil des Bundesgerichtshofs zur Farbmarke Orange sehr", ließ ein Sprecher der Konkurrenzkette verlauten.

Erfolgreiche Farbmarken als Vergleich

Das "Obi-Orange" reiht sich damit nicht in die Liste erfolgreicher Farbmarkenklagen ein. So hatten die Sparkassen vor rund zehn Jahren einen Rechtsstreit um "ihr" Rot für sich entschieden. Auch der Schweizer Süßwarenhersteller Lindt ließ den charakteristischen Goldton der Folie seines Schoko-Osterhasen erfolgreich schützen. Die Farbe Lila gilt seit einer BGH-Entscheidung als Inbegriff für Milka-Produkte, und Magenta ist als Markenzeichen der Telekom geschützt.

Für Obi bedeutet das Urteil zwar eine formelle Niederlage, an der Wiedererkennung im Markt dürfte sich jedoch kurzfristig wenig ändern. Das Unternehmen kann seine Hausfarbe weiterhin als zentrales Markenelement nutzen – nur eben ohne den exklusiven rechtlichen Schutz einer eingetragenen Marke.

(Aktenzeichen: I ZB 58/25)

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