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Kinderwunsch-Behandlung im Ausland: So klappt der Steuerabzug

Über 10.000 Euro für eine Eizellspende in Spanien – lassen sich solche Kosten in Deutschland steuerlich absetzen?

2 Min
Kinderwunsch-Behandlung im Ausland: So klappt der Steuerabzug

Viele Paare mit unerfülltem Kinderwunsch weichen ins Ausland aus, wenn bestimmte Behandlungen in Deutschland nicht erlaubt sind. Eine Leserin und ihr Mann haben genau diesen Weg gewählt und sich in Spanien einer Kinderwunsch-Behandlung per Eizellspende unterzogen. Die Gesamtkosten beliefen sich auf mehr als 10.000 Euro – zuzüglich Reise- und Unterkunftskosten.

In Deutschland ist die Eizellspende gesetzlich verboten, weshalb betroffene Paare zwangsläufig ins europäische Ausland reisen müssen. Spanien gilt dabei als eines der beliebtesten Ziele, da dort entsprechende Behandlungen legal und medizinisch etabliert sind. Die entscheidende Frage für viele Betroffene lautet: Lassen sich diese erheblichen Ausgaben zumindest teilweise steuerlich geltend machen?

Was das Steuerrecht dazu sagt

Grundsätzlich können außergewöhnliche Belastungen gemäß § 33 Einkommensteuergesetz (EStG) steuerlich abgesetzt werden – dazu zählen unter bestimmten Voraussetzungen auch medizinische Behandlungskosten. Entscheidend ist, dass die Aufwendungen zwangsläufig entstanden sind und eine medizinische Notwendigkeit besteht. Eine ärztliche Verordnung oder ein Attest stärkt die steuerliche Anerkennung erheblich.

Bei Behandlungen im Ausland prüft das Finanzamt besonders sorgfältig, ob die Maßnahme medizinisch indiziert und die Durchführung im Ausland nachvollziehbar begründet war. Ist eine Behandlung in Deutschland schlicht nicht erlaubt, kann dies als Begründung für den Auslandsweg anerkannt werden. Wichtig ist dabei die lückenlose Dokumentation aller Kosten – von der Behandlung selbst bis hin zu Reise- und Übernachtungskosten.

Folgende Unterlagen sollten Betroffene sorgfältig aufbewahren:

  • Ärztliche Atteste und Diagnosen zur medizinischen Notwendigkeit
  • Sämtliche Rechnungen der behandelnden Klinik im Ausland
  • Belege für Reise- und Unterkunftskosten
  • Nachweise über die Unzulässigkeit der Behandlung in Deutschland

Zumutbare Belastung als Hürde

Einen Haken gibt es allerdings: Außergewöhnliche Belastungen werden steuerlich nur anerkannt, soweit sie die sogenannte zumutbare Belastung übersteigen. Diese richtet sich nach Einkommen, Familienstand und Kinderzahl und kann je nach persönlicher Situation mehrere tausend Euro betragen. Erst der Betrag oberhalb dieser Schwelle mindert tatsächlich die Steuerlast.

Bei Gesamtkosten von über 10.000 Euro ist es dennoch gut möglich, dass ein steuerlich relevanter Betrag verbleibt. Paare in ähnlicher Situation sollten die Ausgaben in ihrer Einkommensteuererklärung in der Anlage Außergewöhnliche Belastungen eintragen und alle Belege griffbereit halten. Im Zweifel empfiehlt sich die Beratung durch einen Steuerberater, der die individuelle Situation bewertet.

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