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Testament aufsetzen: Diese Regeln müssen Erblasser kennen

Wer sein Vermögen gezielt weitergeben will, kommt um ein Testament nicht herum.

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Testament aufsetzen: Diese Regeln müssen Erblasser kennen

Der Tod bleibt für viele Deutsche ein Tabuthema – mit weitreichenden Konsequenzen. Laut aktuellen Erhebungen hat fast die Hälfte der Bevölkerung noch keine konkreten Überlegungen zur Vermögensnachfolge angestellt. Selbst bei Menschen über 75 Jahren haben rund 20 Prozent keinerlei Vorkehrungen getroffen.

Dabei ist eine frühzeitige Nachlassplanung entscheidend, um sicherzustellen, dass das eigene Vermögen tatsächlich dort ankommt, wo es hinsoll. Je früher man sich damit befasst, desto mehr Gestaltungsspielraum bleibt – und desto weniger Streit droht unter den Hinterbliebenen.

Gesetzliche Erbfolge als Fallstrick

Wer kein Testament hinterlässt, überlässt dem Staat die Entscheidung: Die gesetzliche Erbfolge greift automatisch und folgt starren Regeln. Besonders hart trifft das unverheiratete Paare – sie gehen ohne Testament vollständig leer aus, egal wie lange die Beziehung bestanden hat.

Die gesetzliche Erbfolge berücksichtigt ausschließlich Verwandte und Ehepartner. Langjährige Lebensgefährten, enge Freunde oder gemeinnützige Organisationen bleiben außen vor, sofern keine letztwillige Verfügung existiert.

Testament oder Erbvertrag – zwei Wege zum Ziel

Um den Vermögensübergang individuell zu gestalten, stehen grundsätzlich zwei Instrumente zur Verfügung: das Testament und der Erbvertrag. Beide ermöglichen es, Erben frei zu bestimmen, Vermächtnisse festzulegen und Auflagen zu erteilen.

Das handschriftliche Testament ist die einfachste Variante – es muss vollständig von Hand geschrieben und unterschrieben sein. Der Erbvertrag hingegen erfordert einen Notar und bindet in der Regel beide Vertragsparteien, bietet dafür aber mehr Rechtssicherheit. Wer größere Vermögenswerte, Immobilien oder Unternehmensbeteiligungen besitzt, sollte in jedem Fall fachkundigen Rat einholen.

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