ANZEIGE

Anthropic sichert sich 3,4-Milliarden-Dollar-Deal für Gasturbinen in Rechenzentren

Das KI-Unternehmen übernimmt 1,7 Gigawatt schwere Generatoren von OnePWR Solutions und baut damit die Kontrolle über seine Stromversorgung aus.

•• 4 Min
Anthropic sichert sich 3,4-Milliarden-Dollar-Deal für Gasturbinen in Rechenzentren

Anthropic hat einen Deal im Wert von 3,4 Milliarden US-Dollar abgeschlossen, um gasbetriebene Generatoren für seine Rechenzentren zu sichern. Wie die Financial Times unter Berufung auf eine mit den Umständen vertraute Person berichtete, sicherte sich das KI-Unternehmen Ende September Zusagen für 1,7 Gigawatt schwere Generatoren von dem in San Antonio ansässigen Unternehmen OnePWR Solutions. Die Transaktion umfasst zudem Engineering- und Baukapazitäten, die für die Installation der Ausrüstung erforderlich sind.

Mit dem Schritt vertieft Anthropic sein Engagement in der Energiewirtschaft. KI-Entwickler wollen angesichts steigender Nachfrage und Engpässen bei der Ausrüstung die Kontrolle über die Stromversorgung ausbauen. Der Deal stellt den bekanntesten Einzelkauf von Stromerzeugungsanlagen durch ein KI-Labor dar.

Der Kauf erfolgt vor dem Hintergrund, dass Technologieunternehmen zunehmend traditionelle Lieferanten umgehen, um die elektrische Infrastruktur zu sichern. Die Lieferzeiten für die Fertigung reichen laut dem Bericht mehrere Jahre in die Zukunft. Wer heute bestellt, erhält die Anlagen also möglicherweise erst in einigen Jahren – ein Zeitraum, der mit dem Tempo des KI-Ausbaus kollidiert.

Anthropic übernimmt bestehende Caterpillar-Bestellungen von OnePWR

Bemerkenswert ist die Vorgeschichte der Transaktion. OnePWR hatte die Generatoren vor etwa zwei Jahren bei Caterpillar bestellt, benötigte jedoch Finanzierungsmittel, um die Transaktion abzuschließen. Laut dem Bericht plante Anthropic ursprünglich, Kunde von OnePWR zu werden, entschied sich dann jedoch dafür, die bestehenden Gerätebestellungen zu übernehmen.

Anthropic habe OnePWR selbst nicht übernommen, und keine der Mitarbeiter des Zulieferers sei an das KI-Unternehmen gewechselt, so die Financial Times weiter. Der Deal ist damit kein Unternehmenskauf, sondern der Erwerb von Ausrüstung und Kapazitäten. Für Anthropic bedeutet das einen direkten Zugriff auf Hardware, die am Markt knapp ist.

Anthropic hat bis 2045 fast 900 Milliarden Dollar an Rechenkapazität zugesagt

Der Generator-Deal ist Teil einer deutlich größeren Strategie. Das Unternehmen gab Verpflichtungen in Höhe von nahezu 900 Milliarden US-Dollar an Rechenkapazitäten bis zum Jahr 2045 bekannt. Bisher hatte sich Anthropic stark auf Partner verlassen, um Strom, Chips, Rechenzentren und Grundstücke zu beschaffen. Mit dem Kauf der Generatoren verschiebt sich dieses Modell: Das Unternehmen will die Kontrolle über die Infrastruktur zur Unterstützung seiner KI-Betriebstätigkeiten ausbauen.

Wettbewerber sichern sich ebenfalls eigene Stromerzeugung

Anthropic ist mit diesem Vorgehen nicht allein. Die KI-Tochtergesellschaft von SpaceX, xAI, kaufte im Laufe dieses Jahres mobile Gasturbinen für 2 Milliarden US-Dollar. Der Mutterkonzern von Google, Alphabet, übernahm Ende 2025 den Energieentwickler Intersect. Beide Transaktionen zeigen, dass der Zugriff auf Strom zu einem strategischen Wettbewerbsfaktor geworden ist.

Anthropic ist zudem ein wichtiger Kunde von SpaceX. Seine monatlichen Zahlungen zur Miete von Rechenkapazität sollen laut Financial Times bis zum Jahresende 3,1 Milliarden US-Dollar erreichen. Auch hier wird deutlich, wie stark die Kosten für Infrastruktur inzwischen in die Höhe gehen.

Bereits am 03.11.2026 berichtete aktien.news über die 900-Milliarden-Verpflichtung

Die aktuelle Transaktion ist Teil einer Entwicklung, die aktien.news in den vergangenen Monaten mehrfach begleitet hat. Bereits am 03.11.2026 berichtete aktien.news, dass Anthropic sich verpflichtet hat, in den kommenden Jahren nahezu 900 Milliarden US-Dollar in KI-Infrastruktur zu investieren. Die Angaben stammten aus einer Aktualisierung des S-1-Berichts vor einem geplanten Börsengang in diesem Monat. Dem Bericht zufolge stiegen die Einnahmen von Anthropic im dritten Quartal um fast 50 Prozent auf 17 Milliarden US-Dollar, während die Ausgaben für Chips, Energie und Infrastruktur von 5,6 Milliarden auf 9,9 Milliarden US-Dollar sprangen – ein Anstieg von 77 Prozent.

Am 12.02.2026 berichtete aktien.news, dass Anthropic sämtliche Kosten für die Netzaufrüstung übernimmt, die für den Anschluss seiner Rechenzentren erforderlich sind. Statt die Kosten weiterzugeben, erhöht das Unternehmen seine eigenen monatlichen Stromgebühren. Die Ankündigung fiel in eine Zeit wachsender Bedenken in den USA über die Auswirkungen energieintensiver Rechenzentren.

Am 23.09.2026 meldete aktien.news, dass Anthropic in frühen Verhandlungen über die Anmietung von bis zu einer Gigawatt Rechenkapazität bei Stream Data Centers steht. An dem Datenzentrenbetreiber hält Apollo Global Management die Mehrheitsbeteiligung.

Am 31.10.2026 berichtete aktien.news über eine Warnung von Blackstone an Investoren: Anthropic könnte unmittelbar nach seinem Börsengang keine Investment-Grade-Bewertung erhalten. Blackstone informierte Investoren im Rahmen der jüngsten Chip-Finanzierungsvereinbarung von Anthropic in Höhe von 63 Milliarden US-Dollar. Demnach wird das Unternehmen nach seinem IPO voraussichtlich ein „hohes“ Junk-Rating von großen Ratingagenturen erhalten.

Für Anleger steht die Finanzierung der Infrastruktur im Fokus

Für deutsche Privatanleger ist der Deal vor allem ein Signal zur Kostenstruktur des KI-Sektors. Anthropic bindet erhebliche Summen in physische Infrastruktur – Generatoren, Rechenkapazität, Netzanschlüsse. Diese Ausgaben sind langfristig angelegt und wenig flexibel. Gleichzeitig wächst das Unternehmen laut dem S-1-Bericht langsamer als zu Beginn des Jahres, während die Ausgaben deutlich zulegen.

Die von Blackstone geäußerte Erwartung eines Junk-Ratings verweist auf ein zweites Thema: die Finanzierung. Eine Bewertung unterhalb des Investment-Grade-Bereichs würde die Kapitalkosten erhöhen. Anleger, die den geplanten Börsengang verfolgen, sollten daher sowohl die Wachstumszahlen als auch die Investitions- und Finanzierungsseite im Blick behalten. Eine Kauf- oder Verkaufsempfehlung lässt sich daraus nicht ableiten.

Der geplante Börsengang könnte bereits im November stattfinden

Anthropic bereitet sich auf einen potenziellen Börsengang bereits im November vor, der zu den größten Notierungen der Geschichte zählen könnte. Ob und wann dieser tatsächlich stattfindet, ist damit noch offen. Klar ist, dass die ehrgeizigen Pläne für Infrastrukturinvestitionen auf Finanzierungsprobleme stoßen.

Diese Fachbegriffe helfen beim Verständnis des Deals

  • Gigawatt: Einheit für elektrische Leistung, mit der die Kapazität großer Kraftwerksblöcke beschrieben wird.
  • Rechenkapazität: die Menge an Rechenleistung, die ein Unternehmen für den Betrieb von KI-Modellen bereitstellen kann.
  • Junk-Rating: eine Bonitätsbewertung unterhalb des Investment-Grade-Bereichs, die höhere Finanzierungskosten bedeutet.
  • Börsengang: der erstmalige Verkauf von Aktien eines Unternehmens an der Börse.
AnthropicOnepwr SolutionsGasturbinenRechenzentrenStromversorgungBörsengangJunk-RatingKi-Infrastruktur

Meistgelesene News

  1. Kellogg's ersetzt Reiskörner in Rice Krispies wegen Wetterbedingungen
  2. Nvidia-Aktie rutscht in den Bärenmarkt: Schnäppchenjäger wittern eine Kaufchance
  3. Motley Fool: Nvidia, Micron und Broadcom sind die Top-KI-Aktien im November
  4. IBD Live veröffentlicht Q&A-Zusammenfassung, Aktienlisten und Transkript für Freitag
  5. SpaceX-Aktie: Was 10.000 Dollar bis 2030 wert sein könnten

Disclaimer


Wichtiger Hinweis auf bestehende Interessenkonflikte:

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass im Rahmen dieser Publikation Interessenkonflikte bestehen:

1. Die Stock Market Media Ltd. und ihr nahestehende Personen besitzen Aktien der hier empfohlenen Gesellschaften und beabsichtigen, diese im Rahmen und zu jedem Zeitpunkt dieser Empfehlung zu verkaufen. Hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

2. Der Herausgeber dieser Publikation, sowie die verantwortlichen Redakteure erhalten für die Erstellung eine finanzielle Vergütung. Auch hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

3. Beachten Sie auch die weitergehenden Ausführungen zu bestehenden Interessenkonflikten im nachfolgenden Disclaimer, u.a. unter Ziff. 2.

Wichtige Informationen und Pflichtmitteilungen gemäß Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) sowie gemäß Finanzanlageverordnung (FinAnV).

Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit als Ersteller von Anlagestrategieempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 34 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 oder von Anlageempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 35 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, (bisher „Finanzanalysen“) der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) gemäß WpHG angezeigt. Die Pflichten der Stock Market Media Ltd. regeln sich primär nach den §§ 85, 86 WpHG, der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und der Delegierten Verordnung (EU) 2016/958.

Angaben über den/die Ersteller dieser Publikation:
Verantwortlich für die Erstellung der Texte und Inhalte dieser Publikation ist Herr Roberto Gonçalves de Albuquerque, als Analyst und Chefredakteur. Herausgeber ist die Stock Market Media Ltd., 405 Kings Road, Flat 600, London; SW10 0BB, Vereinigtes Königreich, vertreten durch den Director Roberto Gonçalves de Albuquerque.

Wichtige Hinweise zur Erstellung dieser Veröffentlichung:
Diese Veröffentlichung enthält sowohl Tatsachen und Fakten zu den besprochenen Unternehmen, als auch rein subjektive Werturteile, Interpretationen, Schätzungen, Hochrechnungen, Vorhersagen und Preisziele. Diese versuchen wir, möglichst transparent voneinander abzugrenzen, um irreführende Angaben zu vermeiden. Recherche, Aufbereitung und Formulierung erfolgen dabei unter Einsatz gängiger digitaler und KI-gestützter Hilfsmittel; die inhaltliche Prüfung und die redaktionelle Verantwortung liegen bei uns. Die wesentlichen Grundlagen und Maßstäbe unserer Werturteile und Bewertungen, der besprochenen Aktien, basieren auf folgender Vorgehensweise:

Beurteilung und Bewertung von Unternehmen nach herkömmlichen Bewertungsmethoden (grundlegender Bewertungsansatz)

  • Einschätzung des Potentials der zukünftigen Unternehmensentwicklung (Wachstumsansatz) und Hochrechnung auf das entsprechende Bewertungspotential (Kurs-Potential-Analyse) sowie einer möglichen Unternehmens-Aktien-Bewertung aufgrund potentieller Gewinnerwartungen (KGV Hochrechnung)
  • Einschätzung des von uns erwarteten Best-Case-Szenarios im absoluten Erfolgsfall des Unternehmens (Blue-Sky-Potential-Ansatz)
  • Effekt der von uns erwarteten, gesteigerten Bekanntheit der empfohlenen Aktie auf den Aktienkurs durch einen starken Anstieg der Nachfrage am Markt (insbesondere maßgeblich bei marktengen oder neu bzw. erstmals empfohlenen Aktien) aufgrund der von uns oder Dritten veröffentlichten Publikationen (meistens Kaufempfehlungen), (Multiplikator- / Momentum-Effekt, Hype), dadurch überproportional steigende Rendite/Aktienkurs bei entsprechend steigendem Risiko
  • Technische Analyse des Aktienkurses gemäß gängiger Analyse-Methoden, meist zur Voraussage von Kurs-Signalen (Kauf- oder Verkaufssignal, Ausbruch der Aktie, Festlegung von Kurszielen, Unterstützungs- oder Widerstandsbereichen, erwarteten Mindestbewegungen oder Mindest-Gegenbewegungen, Voraussage von Signalpunkten (wenn-dann), etc.), größtenteils auf der erwarteten Massenpsychologie aufbauend. (technischer Ansatz).

Herkömmliche Bewertungsansätze sind bei jungen oder noch umsatzlosen Unternehmen oft schlecht sinnvoll anwendbar. Daher stützen wir uns bei der Bewertung von solchen Unternehmen tendenziell auf die von uns errechnete Potential-Analyse, sowie die Einschätzung der Nachfrage nach solchen Aktien am Kapitalmarkt. Letztendlich entscheidet der Markt über den Aktienkurs eines Unternehmens. Entsteht durch umfangreiche Empfehlungen einer Aktie, eine exzessive Nachfrage nach dieser, ist es möglich, dass der Aktienkurs bei einem hohen Handelsvolumen überdurchschnittlich steigt. Dies führt zwar zu extremen Gewinnmöglichkeit, erhöht jedoch entsprechend das Risiko einer Blasenbildung mit entsprechendem Kursrückgang. Durch die gesteigerte Volatilität der Aktie in solchen Situationen ergeben sich überdurchschnittliche Gewinn- und Verlustmöglichkeiten, sowohl in beide Handelsrichtungen als auch bei wiederkehrenden Gegenbewegungen. Auch solche Marktentwicklungen sind ein wichtiger Teil unserer Handelsempfehlungen und Bewertungsansätze.

Diese Publikation befasst sich ausschließlich mit überdurchschnittlich volatilen Werten mit hohem Gewinn- und auch Verlustpotential.

Hinweis zu Informationsquellen:
Die Zuverlässigkeit von Informationsquellen wird von uns vor deren Verwendung ausführlich geprüft und von uns entsprechend ihrer Glaubwürdigkeit und Bedeutung subjektiv bewertet. Dabei entscheiden wir nach eigenen Maßstäben, welche Quellen wir für relevant, zu konservativ oder zu optimistisch halten. Letztendlich legen wir unsere Empfehlungen aufgrund unserer persönlichen Einschätzungen fest. Bei der Informationsbeschaffung greifen wir auf zahlreiche öffentlich zugängliche Quellen zurück wie z.B. Pressemitteilungen, Ad-Hoc-Mitteilungen, Unternehmensmeldungen, Firmenpräsentationen, Publikationen und Artikeln zum besprochenen Unternehmen, gängige Finanzmedien im In- und Ausland sowie auf Unternehmens- oder Branchen-Analysen Dritter.

In unseren Publikationen werden ausschließlich öffentlich verfügbare Informationen und Quellen, sowie vom Unternehmen selbst verbreitete Informationen verwendet.

Hinweis zu bestehenden Interessenkonflikten:
Wir weisen hiermit darauf hin, dass Gesellschafter, Redakteure, Mitarbeiter sowie Personen bzw. Unternehmen die an der Erstellung dieser Veröffentlichung beteiligt sind, sowie Auftraggeber (Dritte) der Publikation von Stock Market Media Ltd. zum Zeitpunkt dieser Veröffentlichung direkt oder indirekt Anteile an Wertpapieren, welche im Rahmen der jeweiligen Publikation besprochen werden, halten. und daher an einer Kurs- und/oder Umsatzsteigerung, d.h. auch einer erhöhten Handelsliquidität interessiert sind, da die Absicht besteht, in unmittelbarem Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung diese Wertpapiere zu verkaufen und an steigenden Kursen und Umsätzen zu partizipieren. Ein Kurszuwachs der Aktien der vorgestellten Unternehmen kann zu einem Vermögenszuwachs bei diesen Personen führen. Durch die Besprechung des Unternehmens können jedenfalls der Aktienkurs des Unternehmens erheblich beeinflusst werden. Insbesondere wird auch durch Wertpapiertransaktionen der Aktienkurs der besprochenen Unternehmen maßgeblich beeinflusst. Dies gilt insbesondere, wenn es sich um Unternehmen handelt deren Aktien keine breite Marktkapitalisierung haben und bei denen nur ein enger Markt besteht. Hier können auch nur geringe Auftragsvolumen erhebliche Auswirkungen auf die Kurse haben. Sie sind aber auch daran interessiert, dass der Kurs des besprochenen Unternehmens sinkt, wenn sie deren Aktien günstiger erwerben wollen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Stock Market Media Ltd. und seine Mitarbeiter werden zudem für die Vorbereitung, elektronische Verbreitung und Veröffentlichung dieser Publikation sowie für andere Dienstleitungen entgeltlich entlohnt. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Diese Vergütung kann durch das Unternehmen über das die Stock Market Media Ltd. Informationen veröffentlicht, durch mit diesen Unternehmen verbundene Dritte oder sonstige Dritte, die ein Interesse in Bezug auf die im Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung besprochenen Unternehmen verfolgen, erfolgen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen. Dieser wird zunächst dadurch begründet, dass die Stock Market Media Ltd. im Interesse ihres Auftraggebers ihre Ausführungen vornehmen könnte. Die Stock Market Media Ltd. und/oder mit ihr verbundene Unternehmen haben mit der gegenständlichen Gesellschaft bzw. mit deren Aktionären eine kostenpflichtige Vereinbarung zur Erstellung der redaktionellen Besprechung getroffen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Hinweis zur Handhabe der internen Organisationspflichten:
Aufgrund der geringen Unternehmensgröße des Herausgebers, ist eine interne Kontrolle der Compliance Prozesse der an dieser Publikation mitwirkenden Mitarbeiter und sonstigen Beteiligten überschaubar.

Verantwortliche Aufsichtsbehörde:
Die Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit gemäß § 86 WpHG bei der BaFin angezeigt.