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UBS weist Schweizer Parlamentsbeschluss zu Kapitalanforderungen scharf zurück

Die Großbank kritisiert das politische Ergebnis als keinen Kompromiss und vermisst eine Aufarbeitung der Ursachen des Credit-Suisse-Zusammenbruchs.

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UBS weist Schweizer Parlamentsbeschluss zu Kapitalanforderungen scharf zurück

Die UBS Group AG hat den jüngsten Beschluss des Schweizer Parlaments zu erheblichen neuen Kapitalanforderungen zurückgewiesen. Die Großbank mit Hauptsitz in Zürich erklärte, sie werde sich auf den Schutz ihrer langfristigen Interessen konzentrieren. Damit stellt sich das Institut offen gegen die politische Entscheidung aus Bern, die neue Kapitalregeln für die Bank vorsieht.

„Dieses politische Ergebnis ist kein Kompromiss und geht den Ursachen des Zusammenbruchs der Credit Suisse nicht auf den Grund“, teilte die Schweizer Bank in einer Erklärung mit. Die Wortwahl ist bemerkenswert deutlich: Die UBS bewertet den Parlamentsbeschluss nicht als tragfähige Lösung, sondern als Ergebnis, das aus ihrer Sicht an den eigentlichen Problemen vorbeigeht.

In derselben Stellungnahme kritisierte die Bank, der Beschluss ignoriere die ernsthaften Bedenken, die die überwältigende Mehrheit der Befragten im demokratischen Konsultationsverfahren geäussert habe. An diesem Verfahren waren nach Angaben der Bank alle Wirtschaftsvertreter, die einschlägigen Arbeitnehmervertretungen und die meisten Kantone beteiligt.

Streit um die Kapitalausstattung

Kapitalanforderungen legen fest, wie viel Eigenkapital eine Bank im Verhältnis zu ihren Risiken vorhalten muss. Sie gelten als zentrales Instrument der Bankenregulierung, um Verluste abzufedern und den Steuerzahler vor der Rettung angeschlagener Institute zu schützen. Höhere Anforderungen sollen die Widerstandskraft eines Instituts stärken, schränken aber zugleich den Spielraum für Kredite und Ausschüttungen ein. Genau in diesem Spannungsfeld bewegt sich der aktuelle Konflikt zwischen der UBS und der Schweizer Politik.

Die UBS argumentiert mit ihren langfristigen Interessen. Wie das Unternehmen mitteilte, will es diese bei der Bewertung der neuen Regeln in den Mittelpunkt stellen. Konkrete Zahlen zu den geforderten Kapitalzuschlägen oder zum Umfang der möglichen Belastung nannte die Bank in ihrer Erklärung nicht.

Politisches Verfahren in der Schweiz

Der Beschluss fällt in die Zuständigkeit des Schweizer Parlaments, das über die künftigen Kapitalregeln für die Bankenbranche entscheidet. Im Vorfeld hatten sich im Rahmen eines Konsultationsverfahrens zahlreiche Akteure geäussert. Die UBS betont, dass die überwiegende Mehrheit der Befragten ernsthafte Bedenken vorgebracht habe, die der Beschluss aus Sicht der Bank ignoriert. Indem sie auf das demokratische Konsultationsverfahren verweist, versucht die Bank, ihre Ablehnung nicht nur mit Eigeninteresse, sondern auch mit der Breite der geäusserten Kritik zu begründen.

Für deutsche Anleger ist die Auseinandersetzung relevant, weil die UBS zu den größten und systemrelevanten Banken Europas zählt. Entscheidungen über ihre Kapitalausstattung wirken weit über die Schweiz hinaus – auf den Bankensektor, auf die Finanzstabilität und auf die Frage, wie europäische Regulierer mit sogenannten Too-big-to-fail-Instituten umgehen.

Wie sich der Konflikt zwischen der Bank und der Schweizer Politik weiterentwickelt, ist offen. Die UBS hat angekündigt, ihre langfristigen Interessen zu schützen, ohne Details zu möglichen nächsten Schritten zu nennen. Klar ist: Mit der scharfen Wortwahl hat die Bank signalisiert, dass sie den politischen Beschluss nicht mitträgt und die Debatte um die richtige Kapitalausstattung der Schweizer Großbank weitergeht.

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