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SEC genehmigt tokenisierte Aktien für US-Handelsplätze

SEC ebnet den Weg für tokenisierte Aktien an US-Handelsplätzen

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SEC genehmigt tokenisierte Aktien für US-Handelsplätze

Die US-Börsenaufsicht SEC hat den Weg für den Handel mit tokenisierten Aktien in den USA freigemacht. Die Behörde erklärte, sie werde autorisierte Handelsplätze von bestimmten Vorschriften befreien, die bisher den Handel mit digitalen Token behindert hatten, die sich an den Aktien gelisteter Unternehmen orientieren. Diese wegweisende Entscheidung könnte die traditionellen Kapitalmärkte grundlegend verändern.

Die Tokenisierung – also der Handel mit traditionellen Vermögenswerten auf digitalen Ledgern, die als Blockchain bezeichnet werden – gewinnt an Dynamik an der Wall Street. Sowohl die New York Stock Exchange als auch Nasdaq bereiten bereits ihre eigenen Tokenisierungsplattformen vor. Qualifizierte US-Anleger können schon jetzt auf andere tokenisierte Vermögenswerte zugreifen, wie etwa Geldmarktfonds, Private-Equity-Fonds und Rohstoffe wie Gold.

Hintergrund der Entscheidung

Die Entscheidung der SEC erfolgt nur zwei Tage nachdem ein zentrales Krypto-Gesetzesvorhaben, der sogenannte „Clarity Act“, im Kongress nicht über eine Verfahrensabstimmung hinauskam. Dies ist ein Zeichen dafür, dass die Aufsichtsbehörde bereit ist, ihre eigenen Befugnisse einzusetzen, um einen Weg für bestimmte Krypto- und kryptonahe Angebote zu schaffen, die in den Mainstream-Finanzmarkt eingeführt werden sollen.

Bereits früher in diesem Jahr hatte die SEC den Vorschlag von Nasdaq genehmigt, den Handel einiger Aktien und börsengehandelter Produkte in tokenisierter Form zu ermöglichen. Der jüngste Schritt der SEC könnte nun die Dämme öffnen – allerdings gibt es einige Einschränkungen, die die Aufsichtsbehörde festgelegt hat.

Regeln und Einschränkungen

Bevor ein Handelsplatz den Handel mit einer durch Dritte tokenisierten Aktie aufnehmen kann, muss er das emittierende Unternehmen 30 Tage im Voraus informieren. Legt das Unternehmen Einspruch ein, darf der Handelsplatz das Angebot nicht fortsetzen. Für Unternehmen, die ihre eigenen Aktien emittieren, kann ein Handelsplatz die Token listen, sobald er die anderen Bedingungen der Befreiung erfüllt hat.

Zusätzlich müssen die Plattformen einen sogenannten „automated market maker“ verwenden. Dabei handelt es sich um ein Computerprogramm, das Anlegern ermöglicht, gegen einen Pool aus Reserven zu handeln. Diese technische Anforderung soll für ausreichende Liquidität und einen reibungslosen Handelsablauf sorgen.

Bedeutung für den Finanzmarkt

Die Entscheidung der SEC ist ein bedeutender Schritt für die Integration von Blockchain-Technologie in die traditionellen Kapitalmärkte. Während tokenisierte Vermögenswerte wie Geldmarktfonds oder Rohstoffe bereits für qualifizierte Anleger zugänglich sind, öffnet die neue Regelung nun die Tür für tokenisierte Aktien im breiteren Markt.

Die New York Stock Exchange und Nasdaq bereiten sich bereits auf die Einführung ihrer Tokenisierungsplattformen vor. Dies zeigt, dass das Interesse an der Tokenisierung an der Wall Street kontinuierlich wächst und die großen Börsenbetreiber die technologische Entwicklung aktiv vorantreiben.

Für deutsche Anleger ist die Entwicklung interessant, da die USA oft als Trendsetter für globale Finanzmärkte gelten. Sollte sich die Tokenisierung von Aktien in den USA etablieren, könnten ähnliche Entwicklungen auch in Europa und Deutschland folgen. Die SEC hat mit ihrer Entscheidung einen klaren regulatorischen Rahmen geschaffen, der als Vorbild für andere Aufsichtsbehörden dienen könnte.

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