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Scale-Segment: Warum immer mehr Firmen den regulierten Markt verlassen

W&W zieht um – und mit ihr ein Dutzend weiterer Unternehmen in den Freiverkehr.

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Scale-Segment: Warum immer mehr Firmen den regulierten Markt verlassen

Die Wüstenrot und Württembergische (W&W) verlässt den regulierten Börsenmarkt. Die Aktie des Finanzdienstleisters soll Anfang Oktober vom Prime Standard in das Scale-Segment umziehen – vom bestregulierten Segment der Börse Frankfurt in den schwächer regulierten Freiverkehr. Damit verliert das Papier auch seinen Platz im Nebenwerteindex SDax. W&W begründet den Schritt mit Kosteneinsparungen durch geringeren regulatorischen und administrativen Aufwand.

W&W ist kein Einzelfall. Von der PEH Wertpapier AG über Helma Eigenheimbau bis Cenit oder Biofrontera: Rund ein Dutzend Firmen sind 2026 bereits ins Scale-Segment umgezogen, weit mehr als in früheren Jahren. Für Unternehmen ist ein Listing dort günstiger und einfacher als im Prime Standard. Für Minderheitsaktionäre bringt der Wechsel jedoch spürbare Nachteile mit sich.

Die Details

Auslöser der Wechselwelle ist das Standortfördergesetz (StoFöG), das 2026 in Kraft getreten ist. Es macht ein Downlisting – den Umzug in ein schwächer reguliertes Börsensegment – für Unternehmen finanziell attraktiver. Früher galt: Wer aus einem regulierten Markt in den Freiverkehr wechselte, musste Minderheitsaktionären ein öffentliches Erwerbsangebot für ihre Aktien vorlegen. Dessen Höhe orientierte sich gesetzlich vorgeschrieben am Durchschnitts-Aktienkurs der vorangegangenen sechs Monate.

Diese Angebotspflicht entfällt nun, wenn ein Unternehmen in einen KMU-Wachstumsmarkt wechselt – ein spezielles Börsensegment für kleine und mittelgroße Unternehmen. In Deutschland fällt nur Scale unter diese Definition. Erst wenn ein Unternehmen auch Scale verlässt, muss ein Delisting-Angebot erfolgen. Das wiederum war früher nicht der Fall.

In Scale gelten zwar strengere Regeln als im einfachen Freiverkehr, aber weniger strenge als im regulierten Markt. „Die Transparenz- und Informationspflichten sind dort deutlich niedriger als im Prime Standard“, sagt Markus Kienle, Vorstand der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK). So gilt etwa das Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) in Scale nicht. Dadurch entfallen gesetzliche Pflichtangebote im Rahmen von Übernahmeversuchen.

Üblicherweise muss ein Investor, der bei einem Unternehmen die Kontrollschwelle von 30 Prozent der Stimmrechte überschreitet, den übrigen Aktionären ein öffentliches Übernahmeangebot unterbreiten. Bei Zielgesellschaften, die ausschließlich in Scale gelistet sind, ist das nicht der Fall. Für deren Aktionäre bedeutet das: Wechselt die Kontrolle über das Unternehmen, haben sie keinen gesetzlichen Anspruch darauf, ihre Aktien an den neuen Großaktionär verkaufen zu können.

Hintergrund: Was bisher geschah

Bereits am 10.04.2026 berichtete aktien.news über die Gefahren von Pennystocks und warnte Anleger vor Aktien mit extrem niedrigen Kursen, die häufig von kleinen oder kaum bekannten Unternehmen stammen. Diese Papiere seien anfällig für Manipulation, da bereits geringe Handelsvolumina den Kurs stark bewegen könnten. Die Problematik schwacher Regulierungsstandards an den Börsenrändern ist damit kein neues Phänomen.

Am 15.05.2026 thematisierte aktien.news einen Vorstoß der US-Börsenaufsicht SEC, die vierteljährliche Berichtspflicht für börsennotierte Unternehmen abzuschaffen und durch eine halbjährliche Berichterstattung zu ersetzen. Die Diskussion um reduzierte Berichtspflichten findet also nicht nur in Deutschland statt, sondern ist ein internationaler Trend.

Was das für Anleger bedeutet

Auch das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) wird in Scale zumindest in Teilen nicht angewandt. Das betrifft vor allem Stimmrechtsmitteilungen. Im regulierten Markt gilt: Überschreitet ein Investor bestimmte Schwellenwerte – etwa drei, fünf oder zehn Prozent der Stimmrechte –, ist er gesetzlich dazu verpflichtet, das zu melden. Nicht so in Scale. Minderheitsaktionäre bekommen dort also nicht unbedingt mit, wenn jemand eine größere Position aufbaut.

Mehr noch: Wer im regulierten Markt die Schwelle von zehn Prozent der Stimmrechte erreicht oder überschreitet, muss offenlegen, welche Ziele er mit seiner Beteiligung verfolgt und woher das Geld für den Aktienerwerb stammt. Auch diese Angaben sind in Scale nicht gesetzlich vorgeschrieben. Was dort hingegen weiterhin gilt, ist die Marktmissbrauchsverordnung (MAR). Sogenannte Director's Dealings, also Aktienkäufe von Führungskräften oder ihnen nahestehenden Personen, müssen auch in Scale angezeigt werden.

Die Berichtspflichten sind in Scale deutlich reduziert. Das macht dieses Segment für viele Unternehmen so interessant. Sie sind in Scale etwa nicht dazu verpflichtet, ihren Konzernabschluss nach dem internationalen Rechnungslegungsstandard IFRS vorzulegen. Eine Rechnungslegung nach dem deutschen Handelsgesetzbuch (HGB) genügt. W&W hat bereits angekündigt, künftig nur noch nach HGB zu berichten.

Die vorgeschriebene Frequenz für Finanzberichte ist in Scale ebenfalls niedriger. Während Unternehmen im Prime Standard auch über das erste und dritte Quartal informieren müssen, schreibt Scale neben dem Jahresabschluss nur einen Halbjahresabschluss vor. Aktionäre werden also seltener über den Geschäftsverlauf informiert. Das unverzügliche Veröffentlichen kursrelevanter Informationen, sogenannter Ad-hoc-Nachrichten, ist hingegen auch in Scale Pflicht. Ebenso ein aktueller Finanzkalender auf der Homepage des Unternehmens.

Ausblick

Ein Scale-Listing ist aber auch mit ein paar Pflichten verbunden, die es im Prime Standard nicht gibt. So müssen Unternehmen dort einen sogenannten Capital Market Partner einbinden. Er prüft vor der Einbeziehung in Scale unter anderem die Eignung des Unternehmens für dieses Börsensegment und begleitet und berät es bei seinen Folgepflichten. Seit einer Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Deutschen Börse im Juni 2026 ist diese Betreuung zwar nicht mehr dauerhaft vorgeschrieben, aber immerhin noch für die ersten zwei Kalenderjahre nach der Einbeziehung. Zudem müssen in Scale gelistete Unternehmen Research-Berichte eines Capital Market Partners veröffentlichen.

Weggefallen ist mit der AGB-Änderung die Voraussetzung, dass Unternehmen bei der Aufnahme in Scale eine Marktkapitalisierung von mindestens 30 Millionen Euro vorweisen müssen. Nun dürfen also auch Börsenzwerge dorthin wechseln. Anleger sollten die Entwicklungen in diesem Segment daher genau im Auge behalten.

Kurz erklärt

  • Prime Standard: Das Segment mit den höchsten Transparenz- und Folgepflichten an der Frankfurter Wertpapierbörse, das unter anderem die Aufnahme in den SDax, MDax oder DAX ermöglicht.
  • Downlisting: Der Wechsel eines Unternehmens von einem höher regulierten in ein schwächer reguliertes Börsensegment, der für Aktionäre oft mit geringeren Schutzrechten verbunden ist.
  • KMU-Wachstumsmarkt: Ein spezielles Börsensegment für kleine und mittelgroße Unternehmen, das in Deutschland nur das Scale-Segment der Deutschen Börse umfasst und reduzierte Regulierungsanforderungen bietet.
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