ANZEIGE

Großbritannien ringt um Zölle auf chinesische E-Autos

London schwankt zwischen Annäherung an die EU und dem Risiko chinesischer Vergeltung – während chinesische Marken den UK-Markt erobern.

•• 4 Min
Großbritannien ringt um Zölle auf chinesische E-Autos

Großbritannien steht vor einer fein abzuwägenden Entscheidung: Soll das Land der Europäischen Union bei der Verhängung von Zöllen auf chinesische Elektrofahrzeuge folgen? Der Schritt könnte die post-Brexit-Beziehungen vertiefen, birgt aber das Risiko von Vergeltungsmaßnahmen aus Peking. Gleichzeitig gewinnen chinesische Automobilhersteller in Großbritannien rasant an Boden.

Anders als die USA hat sich das Vereinigte Königreich für chinesische Elektromobilitäts-Giganten geöffnet. In Großbritannien unterliegen chinesische E-Autos lediglich einem Standard-Zollsatz von 10 Prozent – damit zählt das Land neben Japan und Norwegen zu den großen Überseemärkten ohne zusätzliche, china-spezifische Zölle. Zum Vergleich: Ein Zoll von 100 Prozent in den USA schließt chinesische E-Autos faktisch vom Markt aus. Die EU, größter Handelspartner des UK, erhebt dagegen herstellerabhängige Zölle von bis zu 35,3 Prozent zusätzlich zum Standard-Zollsatz von 10 Prozent auf alle ausländischen Fahrzeuge.

Nun könnte Brüssel London unter Druck setzen. Am Wochenende berichtete die „Sunday Times", dass der britische Wirtschaftsminister Jonathan Reynolds erwägt, die EU-Zölle auf chinesische E-Autos zu übernehmen. Damit sollen negative Auswirkungen sogenannter „Made-in-Europe"-Vorschläge vermieden werden, die inländische Unternehmen schädigen könnten, die in die EU verkaufen. Ein Sprecher der britischen Regierung wiederholte gegenüber CNBC, dass derzeit keine Zölle auf chinesische E-Autos verhängt wurden, fügte jedoch hinzu: „Wir stehen weiterhin in engem Austausch mit der Industrie, damit unser Ansatz die Interessen des Sektors und der nationalen Interessen des Vereinigten Königreichs widerspiegelt."

Chinesische Hersteller erobern den Markt

Die „Made-in-Europe"-Gesetzgebung ist Teil des Industrial Accelerator Act der EU und zielt darauf ab, die Industrien des Blocks vor unfairem internationalen Wettbewerb zu schützen, indem europäische Waren priorisiert werden. Ein EU-Beamter sagte im September gegenüber der Financial Times, London müsse die Zölle auf chinesische E-Autos erhöhen und sich enger an die Handelspolitik der EU angleichen, um „Made-in-Europe"-Hürden zu vermeiden. Die Entscheidung ist politisch höchst sensibel – angesichts des Wunsches von Premierminister Andy Burnham, die Beziehungen zur EU zu normalisieren, aus der das UK 2020 formal ausgetreten ist, sowie der Wahrscheinlichkeit chinesischer Vergeltung.

Ein Sprecher der chinesischen Botschaft in London erklärte, man habe Großbritannien gegenüber „ernsthafte Bedenken" bezüglich der Berichte über potenzielle Zölle geäußert. „China ist entschieden gegen jede diskriminierende Praxis, die mit Zollerhöhungen oder restriktiven Maßnahmen für chinesische Produkte einhergeht", sagte ein Sprecher am Dienstag. „Wir werden die Entwicklungen weiter verfolgen und entsprechend reagieren."

Chinesische Automarken haben ihren Marktanteil in Großbritannien schnell ausgebaut. Eine Analyse von JATO Dynamics ergab, dass die Zulassungen chinesischer Hersteller (OEMs) sowohl bei batterieelektrischen als auch bei Hybrid-Antrieben zwischen Anfang Januar und Ende August auf 519.424 stiegen – ihr Gesamtmarktanteil kletterte damit auf 28,1 Prozent, nach 12,9 Prozent im gleichen Zeitraum des Vorjahres. Hybridfahrzeuge machten den größeren Zuwachs aus, mit 62.655 zusätzlichen Zulassungen gegenüber 32.565 bei batterieelektrischen Fahrzeugen.

„Das ist für die Politik relevant", sagte Paul Hilton, Leiter Retail bei JATO Dynamics, per E-Mail an CNBC. „Zölle, die sich nur auf in China gebaute batterieelektrische Fahrzeuge richten, könnten einen Teil der Expansion verlangsamen, würden aber das Wachstum bei Hybriden, Fahrzeuge, die außerhalb Chinas hergestellt werden, sowie die zugrunde liegenden Vorteile bei Kosten, Produktzyklen und Lieferketten nicht adressieren." Eine nachhaltige Antwort des UK sollte laut Hilton jede evidenzbasierte handelspolitische Maßnahme mit Anreizen für lokale Produktion, wettbewerbsfähige Energie- und Batteriekosten, Ladeinfrastruktur, Qualifikationen und der Ausrichtung auf die europäischen Marktzugangsregeln kombinieren.

Der „Temu Range Rover" an der Spitze

Das meistverkaufte Auto in Großbritannien im vergangenen Monat war weder ein Tesla noch ein Ford – sondern der Jaecoo 7 aus China. Der Mittelklasse-SUV, liebevoll „Temu Range Rover" genannt, kostet in Großbritannien etwa 29.000 Pfund (rund 38.350 Dollar), verglichen mit etwa 45.500 Pfund für einen Land Rover Discovery Sport. Die landesweiten Verkäufe des Jaecoo 7 kletterten im September laut Society of Motor Manufacturers and Traders auf 10.814 Einheiten und übertrafen damit den Tesla Model 3, den Ford Puma und den Kia Sportage.

Rico Luman, leitender Volkswirt für Verkehr und Logistik bei ING, sagte, die wachsende politische Kluft zwischen Großbritannien und der EU lasse dem UK neben Zöllen nur begrenzte Optionen, wenn es ein faires Spielfeld mit dem Block erhalten wolle. Der Ausschluss von der „Made-in-Europe"-Initiative könnte „signifikante Konsequenzen" für bestehende Unternehmen haben, was eine engere Angleichung an die Handelspolitik der EU zunehmend unvermeidlich mache. „Es ist allgemein bemerkenswert, dass Batterien aus China von den EU-Zöllen ausgenommen sind", sagte Luman. „Gleichzeitig ist dies logisch, da die Produktion in Europa nicht auf dem neuesten Stand ist und Europa über die notwendigen Seltenen Erden und Raffineriekapazitäten verfügt", fügte er hinzu.

Chinesische E-AutosGroßbritannien ZölleEu Zölle ElektrofahrzeugeJaecoo 7Made-In-EuropeChinesische AutomarkenBrexit HandelspolitikJato Dynamics

Meistgelesene News

  1. Ukraine-Roboterangriff im Donbas deckt Schwachstelle in Putins Kriegsmaschinerie auf
  2. XRP-Preisprognose: Was Anleger in den nächsten drei Jahren erwarten
  3. SpaceX-Aktie: Könnte eine Investition von 5.000 Dollar Millionär machen?
  4. BASF im Umbruch: Evonik-Übernahme und EU-Batterie-Regeln
  5. Rohöl kehrt zu Vorkriegsniveau zurück – Dieselpreise bleiben Rekordhoch

Disclaimer


Wichtiger Hinweis auf bestehende Interessenkonflikte:

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass im Rahmen dieser Publikation Interessenkonflikte bestehen:

1. Die Stock Market Media Ltd. und ihr nahestehende Personen besitzen Aktien der hier empfohlenen Gesellschaften und beabsichtigen, diese im Rahmen und zu jedem Zeitpunkt dieser Empfehlung zu verkaufen. Hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

2. Der Herausgeber dieser Publikation, sowie die verantwortlichen Redakteure erhalten für die Erstellung eine finanzielle Vergütung. Auch hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

3. Beachten Sie auch die weitergehenden Ausführungen zu bestehenden Interessenkonflikten im nachfolgenden Disclaimer, u.a. unter Ziff. 2.

Wichtige Informationen und Pflichtmitteilungen gemäß Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) sowie gemäß Finanzanlageverordnung (FinAnV).

Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit als Ersteller von Anlagestrategieempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 34 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 oder von Anlageempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 35 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, (bisher „Finanzanalysen“) der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) gemäß WpHG angezeigt. Die Pflichten der Stock Market Media Ltd. regeln sich primär nach den §§ 85, 86 WpHG, der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und der Delegierten Verordnung (EU) 2016/958.

Angaben über den/die Ersteller dieser Publikation:
Verantwortlich für die Erstellung der Texte und Inhalte dieser Publikation ist Herr Roberto Gonçalves de Albuquerque, als Analyst und Chefredakteur. Herausgeber ist die Stock Market Media Ltd., 405 Kings Road, Flat 600, London; SW10 0BB, Vereinigtes Königreich, vertreten durch den Director Roberto Gonçalves de Albuquerque.

Wichtige Hinweise zur Erstellung dieser Veröffentlichung:
Diese Veröffentlichung enthält sowohl Tatsachen und Fakten zu den besprochenen Unternehmen, als auch rein subjektive Werturteile, Interpretationen, Schätzungen, Hochrechnungen, Vorhersagen und Preisziele. Diese versuchen wir, möglichst transparent voneinander abzugrenzen, um irreführende Angaben zu vermeiden. Recherche, Aufbereitung und Formulierung erfolgen dabei unter Einsatz gängiger digitaler und KI-gestützter Hilfsmittel; die inhaltliche Prüfung und die redaktionelle Verantwortung liegen bei uns. Die wesentlichen Grundlagen und Maßstäbe unserer Werturteile und Bewertungen, der besprochenen Aktien, basieren auf folgender Vorgehensweise:

Beurteilung und Bewertung von Unternehmen nach herkömmlichen Bewertungsmethoden (grundlegender Bewertungsansatz)

  • Einschätzung des Potentials der zukünftigen Unternehmensentwicklung (Wachstumsansatz) und Hochrechnung auf das entsprechende Bewertungspotential (Kurs-Potential-Analyse) sowie einer möglichen Unternehmens-Aktien-Bewertung aufgrund potentieller Gewinnerwartungen (KGV Hochrechnung)
  • Einschätzung des von uns erwarteten Best-Case-Szenarios im absoluten Erfolgsfall des Unternehmens (Blue-Sky-Potential-Ansatz)
  • Effekt der von uns erwarteten, gesteigerten Bekanntheit der empfohlenen Aktie auf den Aktienkurs durch einen starken Anstieg der Nachfrage am Markt (insbesondere maßgeblich bei marktengen oder neu bzw. erstmals empfohlenen Aktien) aufgrund der von uns oder Dritten veröffentlichten Publikationen (meistens Kaufempfehlungen), (Multiplikator- / Momentum-Effekt, Hype), dadurch überproportional steigende Rendite/Aktienkurs bei entsprechend steigendem Risiko
  • Technische Analyse des Aktienkurses gemäß gängiger Analyse-Methoden, meist zur Voraussage von Kurs-Signalen (Kauf- oder Verkaufssignal, Ausbruch der Aktie, Festlegung von Kurszielen, Unterstützungs- oder Widerstandsbereichen, erwarteten Mindestbewegungen oder Mindest-Gegenbewegungen, Voraussage von Signalpunkten (wenn-dann), etc.), größtenteils auf der erwarteten Massenpsychologie aufbauend. (technischer Ansatz).

Herkömmliche Bewertungsansätze sind bei jungen oder noch umsatzlosen Unternehmen oft schlecht sinnvoll anwendbar. Daher stützen wir uns bei der Bewertung von solchen Unternehmen tendenziell auf die von uns errechnete Potential-Analyse, sowie die Einschätzung der Nachfrage nach solchen Aktien am Kapitalmarkt. Letztendlich entscheidet der Markt über den Aktienkurs eines Unternehmens. Entsteht durch umfangreiche Empfehlungen einer Aktie, eine exzessive Nachfrage nach dieser, ist es möglich, dass der Aktienkurs bei einem hohen Handelsvolumen überdurchschnittlich steigt. Dies führt zwar zu extremen Gewinnmöglichkeit, erhöht jedoch entsprechend das Risiko einer Blasenbildung mit entsprechendem Kursrückgang. Durch die gesteigerte Volatilität der Aktie in solchen Situationen ergeben sich überdurchschnittliche Gewinn- und Verlustmöglichkeiten, sowohl in beide Handelsrichtungen als auch bei wiederkehrenden Gegenbewegungen. Auch solche Marktentwicklungen sind ein wichtiger Teil unserer Handelsempfehlungen und Bewertungsansätze.

Diese Publikation befasst sich ausschließlich mit überdurchschnittlich volatilen Werten mit hohem Gewinn- und auch Verlustpotential.

Hinweis zu Informationsquellen:
Die Zuverlässigkeit von Informationsquellen wird von uns vor deren Verwendung ausführlich geprüft und von uns entsprechend ihrer Glaubwürdigkeit und Bedeutung subjektiv bewertet. Dabei entscheiden wir nach eigenen Maßstäben, welche Quellen wir für relevant, zu konservativ oder zu optimistisch halten. Letztendlich legen wir unsere Empfehlungen aufgrund unserer persönlichen Einschätzungen fest. Bei der Informationsbeschaffung greifen wir auf zahlreiche öffentlich zugängliche Quellen zurück wie z.B. Pressemitteilungen, Ad-Hoc-Mitteilungen, Unternehmensmeldungen, Firmenpräsentationen, Publikationen und Artikeln zum besprochenen Unternehmen, gängige Finanzmedien im In- und Ausland sowie auf Unternehmens- oder Branchen-Analysen Dritter.

In unseren Publikationen werden ausschließlich öffentlich verfügbare Informationen und Quellen, sowie vom Unternehmen selbst verbreitete Informationen verwendet.

Hinweis zu bestehenden Interessenkonflikten:
Wir weisen hiermit darauf hin, dass Gesellschafter, Redakteure, Mitarbeiter sowie Personen bzw. Unternehmen die an der Erstellung dieser Veröffentlichung beteiligt sind, sowie Auftraggeber (Dritte) der Publikation von Stock Market Media Ltd. zum Zeitpunkt dieser Veröffentlichung direkt oder indirekt Anteile an Wertpapieren, welche im Rahmen der jeweiligen Publikation besprochen werden, halten. und daher an einer Kurs- und/oder Umsatzsteigerung, d.h. auch einer erhöhten Handelsliquidität interessiert sind, da die Absicht besteht, in unmittelbarem Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung diese Wertpapiere zu verkaufen und an steigenden Kursen und Umsätzen zu partizipieren. Ein Kurszuwachs der Aktien der vorgestellten Unternehmen kann zu einem Vermögenszuwachs bei diesen Personen führen. Durch die Besprechung des Unternehmens können jedenfalls der Aktienkurs des Unternehmens erheblich beeinflusst werden. Insbesondere wird auch durch Wertpapiertransaktionen der Aktienkurs der besprochenen Unternehmen maßgeblich beeinflusst. Dies gilt insbesondere, wenn es sich um Unternehmen handelt deren Aktien keine breite Marktkapitalisierung haben und bei denen nur ein enger Markt besteht. Hier können auch nur geringe Auftragsvolumen erhebliche Auswirkungen auf die Kurse haben. Sie sind aber auch daran interessiert, dass der Kurs des besprochenen Unternehmens sinkt, wenn sie deren Aktien günstiger erwerben wollen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Stock Market Media Ltd. und seine Mitarbeiter werden zudem für die Vorbereitung, elektronische Verbreitung und Veröffentlichung dieser Publikation sowie für andere Dienstleitungen entgeltlich entlohnt. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Diese Vergütung kann durch das Unternehmen über das die Stock Market Media Ltd. Informationen veröffentlicht, durch mit diesen Unternehmen verbundene Dritte oder sonstige Dritte, die ein Interesse in Bezug auf die im Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung besprochenen Unternehmen verfolgen, erfolgen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen. Dieser wird zunächst dadurch begründet, dass die Stock Market Media Ltd. im Interesse ihres Auftraggebers ihre Ausführungen vornehmen könnte. Die Stock Market Media Ltd. und/oder mit ihr verbundene Unternehmen haben mit der gegenständlichen Gesellschaft bzw. mit deren Aktionären eine kostenpflichtige Vereinbarung zur Erstellung der redaktionellen Besprechung getroffen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Hinweis zur Handhabe der internen Organisationspflichten:
Aufgrund der geringen Unternehmensgröße des Herausgebers, ist eine interne Kontrolle der Compliance Prozesse der an dieser Publikation mitwirkenden Mitarbeiter und sonstigen Beteiligten überschaubar.

Verantwortliche Aufsichtsbehörde:
Die Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit gemäß § 86 WpHG bei der BaFin angezeigt.