EU-Staaten einigen sich auf Importregeln zum Schutz des Regenwaldes
Produkte wie Kaffee, Kakao, Holz und Palmöl dürfen nur noch in der EU verkauft werden, wenn kein Regenwald leidet

In einem wegweisenden Schritt haben die EU-Staaten grünes Licht für neue Importregeln gegeben, die den Schutz des Regenwaldes in den Fokus rücken. Zukünftig dürfen Produkte wie Kaffee, Kakao, Holz und Palmöl nur noch in der EU verkauft werden, wenn sie aus nicht abgeholzten Wäldern stammen, die nach 2020 geschützt wurden. Mit dieser Maßnahme sollen nicht nur der Klimaschutz vorangetrieben, sondern auch die Rechte indigener Gemeinschaften gestärkt werden.
Die EU-Staaten hatten zuvor intensiv mit dem Europaparlament verhandelt, um das Gesetz auf den Weg zu bringen. Bei Verstößen gegen die neuen Regelungen werden Unternehmen mit empfindlichen Strafen konfrontiert. Die Abholzung des Regenwaldes, insbesondere im südamerikanischen Amazonasgebiet, soll durch diese Maßnahme signifikant reduziert werden. Nach Angaben des EU-Parlaments geht rund zehn Prozent der zwischen 1990 und 2020 gerodeten Waldfläche auf den Konsum der EU-Bürger zurück.
Die weltweite Entwaldung und Waldschädigung wird hauptsächlich durch die Ausweitung landwirtschaftlicher Nutzflächen verursacht, so die EU-Staaten. Zukünftig sind Unternehmen dazu verpflichtet, eine Sorgfaltserklärung abzugeben, die bestätigt, dass ihre Produkte nach dem 31. Dezember 2020 keine Schäden oder Rodungen an Wäldern verursacht haben. Dies schließt auch die Umwandlung von Urwäldern in Plantagenwälder ein und beinhaltet den Schutz von Menschenrechten sowie die Berücksichtigung der Interessen indigener Völker.
Nichtbeachtung der Vorschriften zieht hohe Strafen nach sich, die mindestens vier Prozent des Jahresumsatzes in der EU betragen. Die Importregeln erstrecken sich auch auf weiterverarbeitete Produkte wie Schokolade, bedrucktes Papier, Holzmöbel oder Produkte auf Palmölbasis. Die Überwachung der Einhaltung der Vorschriften richtet sich nach einer Risikoklassifizierung der Herkunftsländer. Behörden der EU-Staaten sollen demnach bei Hochrisikoländern neun Prozent der Waren und Importeure überprüfen, während es bei den anderen Ländergruppen drei beziehungsweise ein Prozent sein werden.
Der WWF fordert eine verstärkte Überwachung der Einhaltung der Regelungen in Deutschland und eine konsequente Bestrafung von Verstößen durch Behörden wie den Zoll. Größere Unternehmen müssen die neuen Sorgfaltspflichten ab Dezember 2024 erfüllen, während kleinere Unternehmen ab Juni 2025 betroffen sind. Die deutsche Entwicklungsministerin Svenja Schulze (SPD) bezeichnete das Gesetz als Meilenstein und räumte ein, dass auch Europa mit seinem Konsum zur Abholzung der Wälder in Afrika, Südamerika und Südostasien beiträgt.
