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Elternzeit: 69 Prozent der Mütter erleben Diskriminierung beim Wiedereinstieg

Eine junge Mutter verliert ihren Ausbildungsplatz, eine Studie zeigt ein strukturelles Problem beim Wiedereinstieg nach der Elternzeit.

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Elternzeit: 69 Prozent der Mütter erleben Diskriminierung beim Wiedereinstieg

Der Fall der 22-jährigen Julie K. steht beispielhaft für ein Problem, das viele Eltern in Deutschland kennen: der Wiedereinstieg nach der Elternzeit. Die junge Mutter wollte ihre Ausbildung zur Tiermedizinischen Fachangestellten in einer Tierklinik nach der Babypause in Teilzeit fortsetzen. Statt eines Teilzeitvertrags erhielt sie im Mai jedoch einen Aufhebungsvertrag vorgelegt. Ende Juli unterschrieb sie das Dokument – einen neuen Ausbildungsplatz hat sie bislang nicht gefunden.

Der Arbeitgeber AniCura erklärt, eine Teilzeitausbildung sei grundsätzlich möglich und es seien mehrere Optionen geprüft worden. Zu den Details des Gesprächs mit der Personalabteilung äußert sich das Unternehmen unter Verweis auf Vertraulichkeit nicht. Nach Angaben des Unternehmens habe man sich mehrfach mit der zuständigen Tierärztekammer beraten. Der Klinikbetrieb läuft auch nachts und am Wochenende – ein Umstand, der die Suche nach einer passenden Teilzeitlösung erschwert.

Ein strukturelles Muster statt eines Einzelfalls

Julie K. beschreibt ihre Erfahrung mit deutlichen Worten: "Ich bin da mit ganz anderen Erwartungen hingegangen. Doch dann war klar, ich bin hier, weil sie mich loswerden wollen." Ihre Schilderung fügt sich in ein Muster, das eine Untersuchung im Auftrag der Antidiskriminierungsstelle des Bundes aus dem Jahr 2022 dokumentiert. Demnach berichten 69 Prozent der Mütter von negativen Erfahrungen nach der Elternzeit. Bei Vätern liegt der Wert mit 48 Prozent ebenfalls hoch, aber spürbar niedriger.

Sandra Runge, die Mütter bei Problemen rund um Schwangerschaft und Elternzeit berät, kennt die Vorbehalte, mit denen Betroffene konfrontiert werden. "Das sind immer die gleichen Vorurteile, die kommen. Eine Frau ist dann nicht mehr interessiert an ihrer Karriere. Sie ist nicht mehr leistungsfähig und willig. Das Kind ist ständig krank", sagt sie. Solche Zuschreibungen treffen Eltern unabhängig von ihrer tatsächlichen Leistungsbereitschaft.

Ein zentrales Problem liegt in der Rechtslage. Der besondere Kündigungsschutz endet mit der Elternzeit. Danach fallen Eltern in den regulären Schutz zurück, der deutlich schwächer ausfällt. Zwar nennt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) mehrere Diskriminierungsmerkmale, Elternschaft ist dort jedoch nicht ausdrücklich aufgeführt. Betroffene scheuen laut Quelle häufig den Gang vor Gericht, weil sie eine zusätzliche Belastung des Arbeitsverhältnisses fürchten.

Politik und Verbände streiten über den richtigen Weg

Ferda Ataman, Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, fordert einen besseren gesetzlichen Schutz für Eltern. Die Bundesregierung plant eine Reform des Antidiskriminierungsgesetzes. Vorgesehen ist unter anderem, die Frist für Ansprüche von zwei auf vier Monate zu verlängern. Ob Elternschaft dabei ausdrücklich als Diskriminierungsmerkmal aufgenommen wird, ist offen. Das Bundesfamilienministerium verweist bislang auf die bestehenden Gesetze.

Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände warnt davor, von Einzelfällen auf die allgemeine Praxis zu schließen. Zugleich zeigt sich eine Datenlücke: Arbeitgeberstudien untersuchen den Wiedereinstieg nach der Elternzeit nicht gezielt. In anderen europäischen Ländern ist der Schutz von Eltern besser geregelt als in Deutschland.

Für Privatanleger und Beschäftigte lohnt sich ein genauer Blick auf die eigene Situation. Wer nach der Elternzeit zurückkehren will, sollte frühzeitig – möglichst Monate vorher – das Gespräch mit der Personalabteilung suchen und Vereinbarungen schriftlich festhalten. Wichtig ist, einen Aufhebungsvertrag nicht vorschnell zu unterschreiben, da er das Arbeitsverhältnis beendet und Ansprüche gefährden kann. Betroffene können sich an Beratungsstellen wenden, die auf Schwangerschaft und Elternzeit spezialisiert sind.

Der Fall Julie K. macht deutlich, wie eng rechtliche Lücken und individuelle Erfahrungen zusammenhängen. Solange Elternschaft nicht ausdrücklich im AGG genannt ist und der besondere Kündigungsschutz mit der Elternzeit endet, bleibt der Wiedereinstieg für viele Familien ein Risiko. Die geplante Reform könnte die Fristen verbessern – ob sie auch den Schutz von Eltern stärkt, entscheidet sich in der konkreten Ausgestaltung.

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