ANZEIGE

Colorado-Audit findet Sicherheitslücken bei der Testung von Marihuana-Produkten

Ein staatlicher Prüfbericht deckt erhebliche Lücken im Regulierungsrahmen Colorados zur Überprüfung von Marihuana auf Kontaminationen auf.

•• 4 Min
Colorado-Audit findet Sicherheitslücken bei der Testung von Marihuana-Produkten

Ein staatlicher Prüfbericht hat erhebliche Lücken im regulatorischen Rahmen des US-Bundesstaates Colorado zur Überprüfung von Marihuana auf Kontaminationen und zur Warnung der Verbraucher vor Risiken festgestellt. Der kürzlich veröffentlichte Audit konzentrierte sich auf Probleme bei der Produktprüfung und die inkonsistente Überwachung durch die Marijuana Enforcement Division (MED). Zwar fanden die Prüfer keine Hinweise auf weit verbreitete Gesundheits- und Sicherheitsrisiken, doch das System ist nach ihren Feststellungen nicht lückenlos.

Hintergrund: Die Wähler in Colorado hatten bereits 2012 den Freizeitkonsum von Marihuana genehmigt. Die MED ist eine Abteilung innerhalb des Finanzministeriums des Bundesstaates, vergibt Lizenzen an Unternehmen und überwacht die Einhaltung der marihuanarechtlichen Vorschriften und Gesetze. Für deutsche Anleger und Beobachter des US-Cannabis-Marktes ist Colorado ein wichtiger Referenzfall, da der Bundesstaat zu den Pionieren der Legalisierung zählt und seine Regulierungspraxis oft als Vorbild für andere Staaten dient.

Kombination von Faktoren schwächt Aufsicht

„Es handelt sich tatsächlich um eine Kombination von Faktoren, die die Fähigkeit der MED beeinträchtigt, Risiken für die öffentliche Sicherheit zu identifizieren und sicherzustellen, dass Unternehmen die Sicherheitsanforderungen einhalten“, sagte die Audit-Supervisorin Catherine Friday am Montag vor Mitgliedern des Legislative Audit Committee. „Infolgedessen besteht ein erhöhtes Risiko, dass in Colorado verkaufte Marihuana-Produkte Verunreinigungen enthalten oder die Potenz ungenau angeben.“

Ein zentraler Kritikpunkt betrifft die Probenahme. Unternehmen wählen demnach ihre eigenen Proben aus und senden diese an private Labore zur Prüfung auf Wirkstoffkonzentration und Verunreinigungen. In weiteren 24 Bundesstaaten, in denen Marihuana legalisiert wurde, ist die Auswahl eigener Proben nicht gestattet; stattdessen wird auf Dritte gesetzt. „Wird dies addressed?“, fragte Senator Rod Pelton, Republikaner aus Cheyenne Wells. „Denn wenn ich ein zwielichtiger Charakter wäre, wüsste ich genau, welche Produkte ich probiere und welche nicht. Das ist für mich ein ziemlich grauer Bereich.“

Kyle Lambert, stellvertretender Direktor der Marihuana-Division, erklärte, dass dies ein Thema sei, das die Division intensiv erforscht habe, man aber im laufenden Jahr letztlich beschlossen habe, daran nichts zu ändern. Einer der Gründe seien die logistischen und kostentechnischen Herausforderungen beim Erreichen von Unternehmen in ländlichen Gebieten des Bundesstaates, so Lambert. Auch die Sammlung durch Dritte garantiere nicht, dass die Proben repräsentativ für die gesamte Charge eines Unternehmens seien. Der Division fehlen zudem die Ressourcen, jedes Unternehmen jährlich vor Ort zu inspizieren, obwohl sie den Anteil der inspizierten Unternehmen in den vergangenen drei Jahren verbessert hat. Das eigene Ziel der Division lautet, alle zwei Jahre Inspektionen durchzuführen.

Verzögerte Sicherheitshinweise monatelang

Der Audit ergab zudem, dass die Division manchmal keine zeitnahen Sicherheitshinweise für Produkte herausgibt, die gesundheitliche Bedenken aufwerfen könnten, wodurch betroffene Produkte monatelang im Handel verbleiben konnten. Den Prüfern zufolge standen zwischen 2023 und 2025 potenziell schädliche Marihuana-Produkte durchschnittlich über sieben Monate auf dem Markt, bevor die Division einen Hinweis herausgab. Der durchschnittliche Zeitrahmen verbesserte sich im Jahr 2025, als die Aufsichtsbehörden die Richtlinien für Hinweise überarbeiteten.

Die Prüfer empfahlen der Division, sicherzustellen, dass Verbraucher und Unternehmen wissen, wie sie Sicherheitsbedenken melden können, und den Prozess der Ausgabe von Hinweisen weiter zu rationalisieren. Die Division stimmte allen Empfehlungen des Audits zu. „Wir erkennen, dass es klare Möglichkeiten zur Verbesserung durch die Empfehlungen des Audits gibt, und wir schätzen auch die Anerkennung des Staatsprüfers, dass er keine Beweise für die Behauptung weit verbreiteter Gesundheits- und Sicherheitsprobleme bei regulierten Marihuana-Produkten fand“, sagte Dominique Mendiola, Senior Director der Division. „Die Empfehlungen des Büros des Staatsprüfers werden einen konstruktiven Fahrplan vorgeben, um weiter zu verbessern, wie wir auf diesen Initiativen aufbauen, die wir ergriffen haben, und unsere Mission weiterhin erfüllen.“

Der Audit enthielt zudem eine legislative Empfehlung, die Rolle des Referenzlabors des Staates zu stärken, um die Durchsetzung von Marihuana-Vorschriften zu unterstützen. Das vom Ministerium für öffentliche Gesundheit und Umwelt des Bundesstaates Colorado betriebene Labor kann nicht auf Pestizide, Restlösemittel und Mykotoxine testen, und Beamte des Labors schätzen, dass sie etwa 13 Millionen US-Dollar benötigen würden, um seine Kapazitäten zu erhöhen. Die Gesetzgeber im Ausschuss für den Audit könnten in der nächsten Legislaturperiode darüber abstimmen, ob eine Gesetzesinitiative zu diesem Thema eingebracht wird.

Für den regulierten Cannabis-Markt in Colorado bedeutet der Bericht ein Spannungsfeld zwischen Verbraucherschutz und den praktischen Grenzen der Aufsicht. Die Division räumt Verbesserungsbedarf ein, betont aber zugleich, dass keine Belege für ein flächendeckendes Sicherheitsproblem vorliegen. Ob der Gesetzgeber die Empfehlungen aufgreift und dem Referenzlabor zusätzliche Mittel bewilligt, dürfte maßgeblich davon abhängen, wie die Abgeordneten die Risiken für die öffentliche Gesundheit gegenüber den Kosten abwägen. Diese Geschichte wurde erstmals von Colorado Newsline veröffentlicht.

ColoradoMarihuanaAuditMarijuana Enforcement DivisionProdukttestsSicherheitslückenKontaminationPotenz

Meistgelesene News

  1. Börsenkorrektur kommt unweigerlich: So bereiten sich Anleger richtig vor
  2. KI nur für Top-Mitarbeiter: Paysend-CEO setzt auf Leistungsnachweis
  3. Pieper sieht veränderte Marktstruktur als Treiber heftiger Kursausschläge
  4. Iran-Krieg: Hubschrauberabsturz tötet zwei Soldaten, Tankerangriffe bedrohen Hormuz
  5. Iran bietet Öffnung der Straße von Hormus an: Spannungen eskalieren

Disclaimer


Wichtiger Hinweis auf bestehende Interessenkonflikte:

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass im Rahmen dieser Publikation Interessenkonflikte bestehen:

1. Die Stock Market Media Ltd. und ihr nahestehende Personen besitzen Aktien der hier empfohlenen Gesellschaften und beabsichtigen, diese im Rahmen und zu jedem Zeitpunkt dieser Empfehlung zu verkaufen. Hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

2. Der Herausgeber dieser Publikation, sowie die verantwortlichen Redakteure erhalten für die Erstellung eine finanzielle Vergütung. Auch hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

3. Beachten Sie auch die weitergehenden Ausführungen zu bestehenden Interessenkonflikten im nachfolgenden Disclaimer, u.a. unter Ziff. 2.

Wichtige Informationen und Pflichtmitteilungen gemäß Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) sowie gemäß Finanzanlageverordnung (FinAnV).

Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit als Ersteller von Anlagestrategieempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 34 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 oder von Anlageempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 35 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, (bisher „Finanzanalysen“) der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) gemäß WpHG angezeigt. Die Pflichten der Stock Market Media Ltd. regeln sich primär nach den §§ 85, 86 WpHG, der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und der Delegierten Verordnung (EU) 2016/958.

Angaben über den/die Ersteller dieser Publikation:
Verantwortlich für die Erstellung der Texte und Inhalte dieser Publikation ist Herr Roberto Gonçalves de Albuquerque, als Analyst und Chefredakteur. Herausgeber ist die Stock Market Media Ltd., 405 Kings Road, Flat 600, London; SW10 0BB, Vereinigtes Königreich, vertreten durch den Director Roberto Gonçalves de Albuquerque.

Wichtige Hinweise zur Erstellung dieser Veröffentlichung:
Diese Veröffentlichung enthält sowohl Tatsachen und Fakten zu den besprochenen Unternehmen, als auch rein subjektive Werturteile, Interpretationen, Schätzungen, Hochrechnungen, Vorhersagen und Preisziele. Diese versuchen wir, möglichst transparent voneinander abzugrenzen, um irreführende Angaben zu vermeiden. Recherche, Aufbereitung und Formulierung erfolgen dabei unter Einsatz gängiger digitaler und KI-gestützter Hilfsmittel; die inhaltliche Prüfung und die redaktionelle Verantwortung liegen bei uns. Die wesentlichen Grundlagen und Maßstäbe unserer Werturteile und Bewertungen, der besprochenen Aktien, basieren auf folgender Vorgehensweise:

Beurteilung und Bewertung von Unternehmen nach herkömmlichen Bewertungsmethoden (grundlegender Bewertungsansatz)

  • Einschätzung des Potentials der zukünftigen Unternehmensentwicklung (Wachstumsansatz) und Hochrechnung auf das entsprechende Bewertungspotential (Kurs-Potential-Analyse) sowie einer möglichen Unternehmens-Aktien-Bewertung aufgrund potentieller Gewinnerwartungen (KGV Hochrechnung)
  • Einschätzung des von uns erwarteten Best-Case-Szenarios im absoluten Erfolgsfall des Unternehmens (Blue-Sky-Potential-Ansatz)
  • Effekt der von uns erwarteten, gesteigerten Bekanntheit der empfohlenen Aktie auf den Aktienkurs durch einen starken Anstieg der Nachfrage am Markt (insbesondere maßgeblich bei marktengen oder neu bzw. erstmals empfohlenen Aktien) aufgrund der von uns oder Dritten veröffentlichten Publikationen (meistens Kaufempfehlungen), (Multiplikator- / Momentum-Effekt, Hype), dadurch überproportional steigende Rendite/Aktienkurs bei entsprechend steigendem Risiko
  • Technische Analyse des Aktienkurses gemäß gängiger Analyse-Methoden, meist zur Voraussage von Kurs-Signalen (Kauf- oder Verkaufssignal, Ausbruch der Aktie, Festlegung von Kurszielen, Unterstützungs- oder Widerstandsbereichen, erwarteten Mindestbewegungen oder Mindest-Gegenbewegungen, Voraussage von Signalpunkten (wenn-dann), etc.), größtenteils auf der erwarteten Massenpsychologie aufbauend. (technischer Ansatz).

Herkömmliche Bewertungsansätze sind bei jungen oder noch umsatzlosen Unternehmen oft schlecht sinnvoll anwendbar. Daher stützen wir uns bei der Bewertung von solchen Unternehmen tendenziell auf die von uns errechnete Potential-Analyse, sowie die Einschätzung der Nachfrage nach solchen Aktien am Kapitalmarkt. Letztendlich entscheidet der Markt über den Aktienkurs eines Unternehmens. Entsteht durch umfangreiche Empfehlungen einer Aktie, eine exzessive Nachfrage nach dieser, ist es möglich, dass der Aktienkurs bei einem hohen Handelsvolumen überdurchschnittlich steigt. Dies führt zwar zu extremen Gewinnmöglichkeit, erhöht jedoch entsprechend das Risiko einer Blasenbildung mit entsprechendem Kursrückgang. Durch die gesteigerte Volatilität der Aktie in solchen Situationen ergeben sich überdurchschnittliche Gewinn- und Verlustmöglichkeiten, sowohl in beide Handelsrichtungen als auch bei wiederkehrenden Gegenbewegungen. Auch solche Marktentwicklungen sind ein wichtiger Teil unserer Handelsempfehlungen und Bewertungsansätze.

Diese Publikation befasst sich ausschließlich mit überdurchschnittlich volatilen Werten mit hohem Gewinn- und auch Verlustpotential.

Hinweis zu Informationsquellen:
Die Zuverlässigkeit von Informationsquellen wird von uns vor deren Verwendung ausführlich geprüft und von uns entsprechend ihrer Glaubwürdigkeit und Bedeutung subjektiv bewertet. Dabei entscheiden wir nach eigenen Maßstäben, welche Quellen wir für relevant, zu konservativ oder zu optimistisch halten. Letztendlich legen wir unsere Empfehlungen aufgrund unserer persönlichen Einschätzungen fest. Bei der Informationsbeschaffung greifen wir auf zahlreiche öffentlich zugängliche Quellen zurück wie z.B. Pressemitteilungen, Ad-Hoc-Mitteilungen, Unternehmensmeldungen, Firmenpräsentationen, Publikationen und Artikeln zum besprochenen Unternehmen, gängige Finanzmedien im In- und Ausland sowie auf Unternehmens- oder Branchen-Analysen Dritter.

In unseren Publikationen werden ausschließlich öffentlich verfügbare Informationen und Quellen, sowie vom Unternehmen selbst verbreitete Informationen verwendet.

Hinweis zu bestehenden Interessenkonflikten:
Wir weisen hiermit darauf hin, dass Gesellschafter, Redakteure, Mitarbeiter sowie Personen bzw. Unternehmen die an der Erstellung dieser Veröffentlichung beteiligt sind, sowie Auftraggeber (Dritte) der Publikation von Stock Market Media Ltd. zum Zeitpunkt dieser Veröffentlichung direkt oder indirekt Anteile an Wertpapieren, welche im Rahmen der jeweiligen Publikation besprochen werden, halten. und daher an einer Kurs- und/oder Umsatzsteigerung, d.h. auch einer erhöhten Handelsliquidität interessiert sind, da die Absicht besteht, in unmittelbarem Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung diese Wertpapiere zu verkaufen und an steigenden Kursen und Umsätzen zu partizipieren. Ein Kurszuwachs der Aktien der vorgestellten Unternehmen kann zu einem Vermögenszuwachs bei diesen Personen führen. Durch die Besprechung des Unternehmens können jedenfalls der Aktienkurs des Unternehmens erheblich beeinflusst werden. Insbesondere wird auch durch Wertpapiertransaktionen der Aktienkurs der besprochenen Unternehmen maßgeblich beeinflusst. Dies gilt insbesondere, wenn es sich um Unternehmen handelt deren Aktien keine breite Marktkapitalisierung haben und bei denen nur ein enger Markt besteht. Hier können auch nur geringe Auftragsvolumen erhebliche Auswirkungen auf die Kurse haben. Sie sind aber auch daran interessiert, dass der Kurs des besprochenen Unternehmens sinkt, wenn sie deren Aktien günstiger erwerben wollen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Stock Market Media Ltd. und seine Mitarbeiter werden zudem für die Vorbereitung, elektronische Verbreitung und Veröffentlichung dieser Publikation sowie für andere Dienstleitungen entgeltlich entlohnt. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Diese Vergütung kann durch das Unternehmen über das die Stock Market Media Ltd. Informationen veröffentlicht, durch mit diesen Unternehmen verbundene Dritte oder sonstige Dritte, die ein Interesse in Bezug auf die im Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung besprochenen Unternehmen verfolgen, erfolgen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen. Dieser wird zunächst dadurch begründet, dass die Stock Market Media Ltd. im Interesse ihres Auftraggebers ihre Ausführungen vornehmen könnte. Die Stock Market Media Ltd. und/oder mit ihr verbundene Unternehmen haben mit der gegenständlichen Gesellschaft bzw. mit deren Aktionären eine kostenpflichtige Vereinbarung zur Erstellung der redaktionellen Besprechung getroffen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Hinweis zur Handhabe der internen Organisationspflichten:
Aufgrund der geringen Unternehmensgröße des Herausgebers, ist eine interne Kontrolle der Compliance Prozesse der an dieser Publikation mitwirkenden Mitarbeiter und sonstigen Beteiligten überschaubar.

Verantwortliche Aufsichtsbehörde:
Die Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit gemäß § 86 WpHG bei der BaFin angezeigt.