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BGH-Urteil: Leere E-Zigaretten-Tanks fallen unter Jugendschutzgesetz

Der Bundesgerichtshof hat klargestellt: Auch unbefüllte Ersatztanks für E-Zigaretten sind Tabakprodukte und erfordern zwingend eine Alterskontrolle.

Gabriel Thomas (GT)11. März 2026
BGH-Urteil: Leere E-Zigaretten-Tanks fallen unter Jugendschutzgesetz

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