ANZEIGE

Berater empfiehlt Rentenversicherung: Ist das im Ruhestand der richtige Schritt?

Ein US-Anleger vor dem Ruhestand fragt, ob eine feste Rentenversicherung als Ersatz für Anleihen sinnvoll ist.

•• 3 Min
Berater empfiehlt Rentenversicherung: Ist das im Ruhestand der richtige Schritt?

Ein Anleger, der seinen Ruhestand vorbereitet, steht vor einer Frage, die viele Sparer betrifft: Soll ein Teil des Anleihebestands in eine feste Rentenversicherung fließen? Seine fixen Ausgaben deckt er nach eigenen Angaben über die Sozialversicherung. Der Großteil seines Altersvorsorgevermögens liegt in einem IRA-Konto, das eine große Brokerage-Firma verwaltet. Die aktuelle Aufteilung des Portfolios beträgt 60 Prozent Aktien und 40 Prozent Anleihen.

Der Vorschlag stammt nicht von einem beliebigen Produktverkäufer. Sein Portfolio-Manager ist zertifizierter Finanzplaner (CFP) und handelt nach Darstellung des Lesers treuhänderisch, also im Interesse des Kunden. Er rät, einen Teil der Anleiheallokation in eine verzinsliche feste Rentenversicherung zu investieren. Anbieter sei ein hochbewertetes, nicht mit der Brokerage verbundenes Versicherungsunternehmen. Der Anleger hat sich jedoch noch nicht auf die Strategie festgelegt und wünscht ausdrücklich unabhängige Perspektiven.

Damit ist der Kern des Falls umrissen: Ein qualifizierter Berater empfiehlt ein Versicherungsprodukt als Baustein der Ruhestandsplanung, der Kunde will eine zweite Meinung.

Der Berater handelt treuhänderisch und ist zertifizierter Finanzplaner

Zwei Angaben aus dem Leserbrief sind für die Bewertung des Rats wichtig. Erstens: Der Portfolio-Manager trägt die Bezeichnung CFP. In den USA ist der Certified Financial Planner eine anerkannte Qualifikation für ganzheitliche Finanzplanung. Zweitens: Er handelt nach Angaben des Anlegers treuhänderisch, im Englischen als fiduciary duty bezeichnet. Das verpflichtet ihn, die Interessen des Kunden über die eigenen zu stellen.

Das IRA-Konto, in dem der Großteil des Vermögens liegt, ist das US-Pendant zu einer steuerbegünstigten individuellen Altersvorsorge. In Deutschland entspricht die Grundidee am ehesten einem geförderten oder steuerlich begünstigten Vorsorgekonto. Der Unterschied liegt in der konkreten Ausgestaltung, nicht in der Logik: Kapital wird über Jahrzehnte aufgebaut und erst im Ruhestand entnommen.

Eine feste Rentenversicherung tauscht Anleihen gegen einen Versicherungsvertrag

Bei einer festen Rentenversicherung zahlt der Käufer eine Summe an einen Versicherer und erhält dafür einen vertraglich festgelegten Zinssatz. Im Kern ist das ein Tausch: Statt Anleihen direkt zu halten, wird Kredit an ein Versicherungsunternehmen vergeben. Der Vorteil liegt in der Planbarkeit der Erträge, der Nachteil in der Konzentration auf einen einzigen Schuldner und in der oft eingeschränkten Flexibilität des Vertrags.

Genau hier setzt die Frage des Anlegers an. Ein 60/40-Portfolio aus Aktien und Anleihen ist breit gestreut und liquide. Eine feste Rentenversicherung bündelt einen Teil des Vermögens bei einem Versicherer. Ob dieser Tausch sinnvoll ist, hängt von der Bonität des Anbieters, der Laufzeit und dem Vergleich mit den Renditen der bestehenden Anleihen ab. Der Leserbrief nennt dazu keine Konditionen, sodass eine abschließende Bewertung nicht möglich ist.

Für deutsche Anleger ist der Fall ein bekanntes Muster

Auch in Deutschland empfehlen Beraterinnen und Berater im Ruhestand regelmäßig Versicherungslösungen, etwa private Rentenversicherungen, Riester- oder Rürup-Verträge. Die Argumente ähneln sich: planbare Erträge, Langlebigkeitsschutz und psychologische Sicherheit. Auf der anderen Seite stehen Kosten, Bindung und die Frage, ob ein breit gestreutes Depot nicht die günstigere Lösung ist.

Wer eine solche Empfehlung prüft, sollte auf drei Punkte achten. Erstens die Vergütung: Erfolgt sie über Provision oder über ein Honorar? Zweitens die Vergleichsrechnung: Wie hoch ist der garantierte Zins im Verhältnis zu den aktuellen Anleiherenditen? Drittens die Flexibilität: Lässt sich der Vertrag kündigen oder übertragen, und zu welchen Bedingungen?

Der Anleger aus dem Leserbrief hat diese Prüfung noch vor sich. Seine Ausgangslage ist solide: Die Fixkosten sind gedeckt, das Portfolio ist ausgewogen, der Berater ist qualifiziert und treuhänderisch gebunden. Ob die feste Rentenversicherung der richtige Schritt ist, bleibt eine offene Frage — die Antwort hängt an Zahlen, die im Brief nicht genannt werden.

RentenversicherungFeste RentenversicherungAltersvorsorgeIRAAnleihenPortfolio-AllokationFinanzberaterRuhestand

Meistgelesene News

  1. Kellogg's ersetzt Reiskörner in Rice Krispies wegen Wetterbedingungen
  2. Nvidia-Aktie rutscht in den Bärenmarkt: Schnäppchenjäger wittern eine Kaufchance
  3. SpaceX-Aktie: Was 10.000 Dollar bis 2030 wert sein könnten
  4. Motley Fool: Nvidia, Micron und Broadcom sind die Top-KI-Aktien im November
  5. Okta steigt nachbörslich nach Aufnahme in den S&P 500

Disclaimer


Wichtiger Hinweis auf bestehende Interessenkonflikte:

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass im Rahmen dieser Publikation Interessenkonflikte bestehen:

1. Die Stock Market Media Ltd. und ihr nahestehende Personen besitzen Aktien der hier empfohlenen Gesellschaften und beabsichtigen, diese im Rahmen und zu jedem Zeitpunkt dieser Empfehlung zu verkaufen. Hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

2. Der Herausgeber dieser Publikation, sowie die verantwortlichen Redakteure erhalten für die Erstellung eine finanzielle Vergütung. Auch hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

3. Beachten Sie auch die weitergehenden Ausführungen zu bestehenden Interessenkonflikten im nachfolgenden Disclaimer, u.a. unter Ziff. 2.

Wichtige Informationen und Pflichtmitteilungen gemäß Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) sowie gemäß Finanzanlageverordnung (FinAnV).

Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit als Ersteller von Anlagestrategieempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 34 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 oder von Anlageempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 35 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, (bisher „Finanzanalysen“) der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) gemäß WpHG angezeigt. Die Pflichten der Stock Market Media Ltd. regeln sich primär nach den §§ 85, 86 WpHG, der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und der Delegierten Verordnung (EU) 2016/958.

Angaben über den/die Ersteller dieser Publikation:
Verantwortlich für die Erstellung der Texte und Inhalte dieser Publikation ist Herr Roberto Gonçalves de Albuquerque, als Analyst und Chefredakteur. Herausgeber ist die Stock Market Media Ltd., 405 Kings Road, Flat 600, London; SW10 0BB, Vereinigtes Königreich, vertreten durch den Director Roberto Gonçalves de Albuquerque.

Wichtige Hinweise zur Erstellung dieser Veröffentlichung:
Diese Veröffentlichung enthält sowohl Tatsachen und Fakten zu den besprochenen Unternehmen, als auch rein subjektive Werturteile, Interpretationen, Schätzungen, Hochrechnungen, Vorhersagen und Preisziele. Diese versuchen wir, möglichst transparent voneinander abzugrenzen, um irreführende Angaben zu vermeiden. Recherche, Aufbereitung und Formulierung erfolgen dabei unter Einsatz gängiger digitaler und KI-gestützter Hilfsmittel; die inhaltliche Prüfung und die redaktionelle Verantwortung liegen bei uns. Die wesentlichen Grundlagen und Maßstäbe unserer Werturteile und Bewertungen, der besprochenen Aktien, basieren auf folgender Vorgehensweise:

Beurteilung und Bewertung von Unternehmen nach herkömmlichen Bewertungsmethoden (grundlegender Bewertungsansatz)

  • Einschätzung des Potentials der zukünftigen Unternehmensentwicklung (Wachstumsansatz) und Hochrechnung auf das entsprechende Bewertungspotential (Kurs-Potential-Analyse) sowie einer möglichen Unternehmens-Aktien-Bewertung aufgrund potentieller Gewinnerwartungen (KGV Hochrechnung)
  • Einschätzung des von uns erwarteten Best-Case-Szenarios im absoluten Erfolgsfall des Unternehmens (Blue-Sky-Potential-Ansatz)
  • Effekt der von uns erwarteten, gesteigerten Bekanntheit der empfohlenen Aktie auf den Aktienkurs durch einen starken Anstieg der Nachfrage am Markt (insbesondere maßgeblich bei marktengen oder neu bzw. erstmals empfohlenen Aktien) aufgrund der von uns oder Dritten veröffentlichten Publikationen (meistens Kaufempfehlungen), (Multiplikator- / Momentum-Effekt, Hype), dadurch überproportional steigende Rendite/Aktienkurs bei entsprechend steigendem Risiko
  • Technische Analyse des Aktienkurses gemäß gängiger Analyse-Methoden, meist zur Voraussage von Kurs-Signalen (Kauf- oder Verkaufssignal, Ausbruch der Aktie, Festlegung von Kurszielen, Unterstützungs- oder Widerstandsbereichen, erwarteten Mindestbewegungen oder Mindest-Gegenbewegungen, Voraussage von Signalpunkten (wenn-dann), etc.), größtenteils auf der erwarteten Massenpsychologie aufbauend. (technischer Ansatz).

Herkömmliche Bewertungsansätze sind bei jungen oder noch umsatzlosen Unternehmen oft schlecht sinnvoll anwendbar. Daher stützen wir uns bei der Bewertung von solchen Unternehmen tendenziell auf die von uns errechnete Potential-Analyse, sowie die Einschätzung der Nachfrage nach solchen Aktien am Kapitalmarkt. Letztendlich entscheidet der Markt über den Aktienkurs eines Unternehmens. Entsteht durch umfangreiche Empfehlungen einer Aktie, eine exzessive Nachfrage nach dieser, ist es möglich, dass der Aktienkurs bei einem hohen Handelsvolumen überdurchschnittlich steigt. Dies führt zwar zu extremen Gewinnmöglichkeit, erhöht jedoch entsprechend das Risiko einer Blasenbildung mit entsprechendem Kursrückgang. Durch die gesteigerte Volatilität der Aktie in solchen Situationen ergeben sich überdurchschnittliche Gewinn- und Verlustmöglichkeiten, sowohl in beide Handelsrichtungen als auch bei wiederkehrenden Gegenbewegungen. Auch solche Marktentwicklungen sind ein wichtiger Teil unserer Handelsempfehlungen und Bewertungsansätze.

Diese Publikation befasst sich ausschließlich mit überdurchschnittlich volatilen Werten mit hohem Gewinn- und auch Verlustpotential.

Hinweis zu Informationsquellen:
Die Zuverlässigkeit von Informationsquellen wird von uns vor deren Verwendung ausführlich geprüft und von uns entsprechend ihrer Glaubwürdigkeit und Bedeutung subjektiv bewertet. Dabei entscheiden wir nach eigenen Maßstäben, welche Quellen wir für relevant, zu konservativ oder zu optimistisch halten. Letztendlich legen wir unsere Empfehlungen aufgrund unserer persönlichen Einschätzungen fest. Bei der Informationsbeschaffung greifen wir auf zahlreiche öffentlich zugängliche Quellen zurück wie z.B. Pressemitteilungen, Ad-Hoc-Mitteilungen, Unternehmensmeldungen, Firmenpräsentationen, Publikationen und Artikeln zum besprochenen Unternehmen, gängige Finanzmedien im In- und Ausland sowie auf Unternehmens- oder Branchen-Analysen Dritter.

In unseren Publikationen werden ausschließlich öffentlich verfügbare Informationen und Quellen, sowie vom Unternehmen selbst verbreitete Informationen verwendet.

Hinweis zu bestehenden Interessenkonflikten:
Wir weisen hiermit darauf hin, dass Gesellschafter, Redakteure, Mitarbeiter sowie Personen bzw. Unternehmen die an der Erstellung dieser Veröffentlichung beteiligt sind, sowie Auftraggeber (Dritte) der Publikation von Stock Market Media Ltd. zum Zeitpunkt dieser Veröffentlichung direkt oder indirekt Anteile an Wertpapieren, welche im Rahmen der jeweiligen Publikation besprochen werden, halten. und daher an einer Kurs- und/oder Umsatzsteigerung, d.h. auch einer erhöhten Handelsliquidität interessiert sind, da die Absicht besteht, in unmittelbarem Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung diese Wertpapiere zu verkaufen und an steigenden Kursen und Umsätzen zu partizipieren. Ein Kurszuwachs der Aktien der vorgestellten Unternehmen kann zu einem Vermögenszuwachs bei diesen Personen führen. Durch die Besprechung des Unternehmens können jedenfalls der Aktienkurs des Unternehmens erheblich beeinflusst werden. Insbesondere wird auch durch Wertpapiertransaktionen der Aktienkurs der besprochenen Unternehmen maßgeblich beeinflusst. Dies gilt insbesondere, wenn es sich um Unternehmen handelt deren Aktien keine breite Marktkapitalisierung haben und bei denen nur ein enger Markt besteht. Hier können auch nur geringe Auftragsvolumen erhebliche Auswirkungen auf die Kurse haben. Sie sind aber auch daran interessiert, dass der Kurs des besprochenen Unternehmens sinkt, wenn sie deren Aktien günstiger erwerben wollen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Stock Market Media Ltd. und seine Mitarbeiter werden zudem für die Vorbereitung, elektronische Verbreitung und Veröffentlichung dieser Publikation sowie für andere Dienstleitungen entgeltlich entlohnt. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Diese Vergütung kann durch das Unternehmen über das die Stock Market Media Ltd. Informationen veröffentlicht, durch mit diesen Unternehmen verbundene Dritte oder sonstige Dritte, die ein Interesse in Bezug auf die im Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung besprochenen Unternehmen verfolgen, erfolgen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen. Dieser wird zunächst dadurch begründet, dass die Stock Market Media Ltd. im Interesse ihres Auftraggebers ihre Ausführungen vornehmen könnte. Die Stock Market Media Ltd. und/oder mit ihr verbundene Unternehmen haben mit der gegenständlichen Gesellschaft bzw. mit deren Aktionären eine kostenpflichtige Vereinbarung zur Erstellung der redaktionellen Besprechung getroffen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Hinweis zur Handhabe der internen Organisationspflichten:
Aufgrund der geringen Unternehmensgröße des Herausgebers, ist eine interne Kontrolle der Compliance Prozesse der an dieser Publikation mitwirkenden Mitarbeiter und sonstigen Beteiligten überschaubar.

Verantwortliche Aufsichtsbehörde:
Die Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit gemäß § 86 WpHG bei der BaFin angezeigt.