ANZEIGE

Anleiheverluste richtig verrechnen: Was Anleger bis 2026 beachten müssen

Ein Leser verlor mit Anleihen der Deutschen Lichtmiete fast sein gesamtes Kapital — steuerlich anerkannt wurde der Verlust zunächst nicht.

•• 2 Min
Anleiheverluste richtig verrechnen: Was Anleger bis 2026 beachten müssen

Wer eine Anleihe nach einer Insolvenz für einen Bruchteil des Nennwerts verkauft, will den Verlust meist wenigstens steuerlich geltend machen. Ein Fall aus dem Ratgeber-Service WiWo Coach der Wirtschaftswoche zeigt, dass dieser Weg zwar möglich ist, aber einige Hürden kennt.

Im geschilderten Beispiel hielt ein Leser Anleihen der Deutschen Lichtmiete mit einem Nennwert von 30.000 Euro. Die Papiere wurden 2019 zu 100 Prozent des Nennwerts ausgegeben und trugen einen Kupon von 5,25 Prozent, die Laufzeit reichte bis September 2025. Doch das Unternehmen rutschte bereits Jahre vor dem Laufzeitende in die Insolvenz, der Kurs fiel auf wenige Prozent des Nennwerts.

Anfang 2026 meldete sich die Firma Light Now mit einem Kaufangebot: 0,1 Prozent des Nennwerts. Aus 30.000 Euro wurden damit 30 Euro Kaufpreis. Der Leser nahm an, im März 2026 wurde der Kaufvertrag von Light Now angenommen. Mit dem Übergang des wirtschaftlichen Eigentums gilt der Verlust als realisiert — steuerlich anerkannt wurde er in diesem Fall dennoch nicht.

Verrechnung nur mit Kapitaleinkünften

Der Verlust aus der Anleihe zählt zu den Einkünften aus Kapitalvermögen. Er lässt sich mit positiven Kapitaleinkünften verrechnen, aber auch mit Gewinnen aus Aktien. Wichtig ist die Abgrenzung: Eine Verrechnung mit Arbeitseinkommen oder Einkünften aus Vermietung ist nicht möglich. Anleger sollten daher prüfen, ob im Depot überhaupt Erträge anfallen, gegen die sich der Verlust rechnen lässt.

Die Bank verrechnet Verluste zunächst direkt im Depot. Wer sein Wertpapierkonto bei einem anderen Institut führt, muss dort die Schließung des Verlusttopfs beantragen, damit die Verluste bescheinigt und über die Steuererklärung ausgeglichen werden können. Für diesen Antrag gilt eine Frist: der 15. Dezember 2026. Wer sie verstreichen lässt, verliert die Möglichkeit der direkten Verrechnung im laufenden Jahr.

Höchstbetrag und Vortrag in Folgejahre

Historisch gab es bei sogenannten Totalverlusten einen Höchstbetrag von 10.000 Euro pro Jahr ab dem Steuerjahr 2020, später 20.000 Euro. Eine Verschärfung durch das Jahressteuergesetz 2024 wurde nach Angaben aus dem Ratgeber wieder aufgehoben. Bleibt nach der Verrechnung ein Verlust übrig, wird er in die Folgejahre vorgetragen. Der vortragsfähige Verlust wird im Einkommensteuerbescheid gesondert festgestellt.

Anlage KAP und Depotanzeige prüfen

Im konkreten Fall erwies sich die Übertragung bei der Postbank als problematisch, weil für die Anleihe keine Börsenkurse mehr vorlagen. Für die Depotanzeige können Anleger die Ausbuchung oder eine wertlose Ausbuchung beantragen. Zusätzlich sollten sie die Steuerbescheinigung 2026 und die Erträgnisaufstellung genau kontrollieren.

Fehlt der Verlust dort, lässt er sich selbst in der Anlage KAP der Steuererklärung erfassen. Auch Korrekturen zu Steuerbescheinigungen sind über die Anlage KAP möglich. Der Rat stammt von Dominik Halbmeyer, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Partner bei Rödl, der vermögende Privatpersonen und vermögensverwaltende Gesellschaften berät.

Die Beiträge des WiWo Coach dienen ausschließlich der Information und stellen keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung dar. Zwischen Lesern und der Handelsblatt GmbH entsteht kein Vertragsverhältnis, die Fragesteller bleiben anonym.

AnleiheverlusteDeutsche LichtmieteVerlustverrechnungVerlusttopfAnlage KapKapitalerträgeSteuererklärungInsolvenz

Meistgelesene News

  1. KI nur für Top-Mitarbeiter: Paysend-CEO setzt auf Leistungsnachweis
  2. XRP als Millionärsmacher? Warum ein 1.000-facher Anstieg unrealistisch ist
  3. SpaceX-Aktie: Was 10.000 Dollar bis 2030 wert sein könnten
  4. Trump: Entscheidung über Iran steht bevor – Deal oder Angriff
  5. Tesla nach Q3-Zahlen: Warum die Aktie trotz Rabatt teuer bleibt

Disclaimer


Wichtiger Hinweis auf bestehende Interessenkonflikte:

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass im Rahmen dieser Publikation Interessenkonflikte bestehen:

1. Die Stock Market Media Ltd. und ihr nahestehende Personen besitzen Aktien der hier empfohlenen Gesellschaften und beabsichtigen, diese im Rahmen und zu jedem Zeitpunkt dieser Empfehlung zu verkaufen. Hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

2. Der Herausgeber dieser Publikation, sowie die verantwortlichen Redakteure erhalten für die Erstellung eine finanzielle Vergütung. Auch hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

3. Beachten Sie auch die weitergehenden Ausführungen zu bestehenden Interessenkonflikten im nachfolgenden Disclaimer, u.a. unter Ziff. 2.

Wichtige Informationen und Pflichtmitteilungen gemäß Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) sowie gemäß Finanzanlageverordnung (FinAnV).

Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit als Ersteller von Anlagestrategieempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 34 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 oder von Anlageempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 35 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, (bisher „Finanzanalysen“) der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) gemäß WpHG angezeigt. Die Pflichten der Stock Market Media Ltd. regeln sich primär nach den §§ 85, 86 WpHG, der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und der Delegierten Verordnung (EU) 2016/958.

Angaben über den/die Ersteller dieser Publikation:
Verantwortlich für die Erstellung der Texte und Inhalte dieser Publikation ist Herr Roberto Gonçalves de Albuquerque, als Analyst und Chefredakteur. Herausgeber ist die Stock Market Media Ltd., 405 Kings Road, Flat 600, London; SW10 0BB, Vereinigtes Königreich, vertreten durch den Director Roberto Gonçalves de Albuquerque.

Wichtige Hinweise zur Erstellung dieser Veröffentlichung:
Diese Veröffentlichung enthält sowohl Tatsachen und Fakten zu den besprochenen Unternehmen, als auch rein subjektive Werturteile, Interpretationen, Schätzungen, Hochrechnungen, Vorhersagen und Preisziele. Diese versuchen wir, möglichst transparent voneinander abzugrenzen, um irreführende Angaben zu vermeiden. Recherche, Aufbereitung und Formulierung erfolgen dabei unter Einsatz gängiger digitaler und KI-gestützter Hilfsmittel; die inhaltliche Prüfung und die redaktionelle Verantwortung liegen bei uns. Die wesentlichen Grundlagen und Maßstäbe unserer Werturteile und Bewertungen, der besprochenen Aktien, basieren auf folgender Vorgehensweise:

Beurteilung und Bewertung von Unternehmen nach herkömmlichen Bewertungsmethoden (grundlegender Bewertungsansatz)

  • Einschätzung des Potentials der zukünftigen Unternehmensentwicklung (Wachstumsansatz) und Hochrechnung auf das entsprechende Bewertungspotential (Kurs-Potential-Analyse) sowie einer möglichen Unternehmens-Aktien-Bewertung aufgrund potentieller Gewinnerwartungen (KGV Hochrechnung)
  • Einschätzung des von uns erwarteten Best-Case-Szenarios im absoluten Erfolgsfall des Unternehmens (Blue-Sky-Potential-Ansatz)
  • Effekt der von uns erwarteten, gesteigerten Bekanntheit der empfohlenen Aktie auf den Aktienkurs durch einen starken Anstieg der Nachfrage am Markt (insbesondere maßgeblich bei marktengen oder neu bzw. erstmals empfohlenen Aktien) aufgrund der von uns oder Dritten veröffentlichten Publikationen (meistens Kaufempfehlungen), (Multiplikator- / Momentum-Effekt, Hype), dadurch überproportional steigende Rendite/Aktienkurs bei entsprechend steigendem Risiko
  • Technische Analyse des Aktienkurses gemäß gängiger Analyse-Methoden, meist zur Voraussage von Kurs-Signalen (Kauf- oder Verkaufssignal, Ausbruch der Aktie, Festlegung von Kurszielen, Unterstützungs- oder Widerstandsbereichen, erwarteten Mindestbewegungen oder Mindest-Gegenbewegungen, Voraussage von Signalpunkten (wenn-dann), etc.), größtenteils auf der erwarteten Massenpsychologie aufbauend. (technischer Ansatz).

Herkömmliche Bewertungsansätze sind bei jungen oder noch umsatzlosen Unternehmen oft schlecht sinnvoll anwendbar. Daher stützen wir uns bei der Bewertung von solchen Unternehmen tendenziell auf die von uns errechnete Potential-Analyse, sowie die Einschätzung der Nachfrage nach solchen Aktien am Kapitalmarkt. Letztendlich entscheidet der Markt über den Aktienkurs eines Unternehmens. Entsteht durch umfangreiche Empfehlungen einer Aktie, eine exzessive Nachfrage nach dieser, ist es möglich, dass der Aktienkurs bei einem hohen Handelsvolumen überdurchschnittlich steigt. Dies führt zwar zu extremen Gewinnmöglichkeit, erhöht jedoch entsprechend das Risiko einer Blasenbildung mit entsprechendem Kursrückgang. Durch die gesteigerte Volatilität der Aktie in solchen Situationen ergeben sich überdurchschnittliche Gewinn- und Verlustmöglichkeiten, sowohl in beide Handelsrichtungen als auch bei wiederkehrenden Gegenbewegungen. Auch solche Marktentwicklungen sind ein wichtiger Teil unserer Handelsempfehlungen und Bewertungsansätze.

Diese Publikation befasst sich ausschließlich mit überdurchschnittlich volatilen Werten mit hohem Gewinn- und auch Verlustpotential.

Hinweis zu Informationsquellen:
Die Zuverlässigkeit von Informationsquellen wird von uns vor deren Verwendung ausführlich geprüft und von uns entsprechend ihrer Glaubwürdigkeit und Bedeutung subjektiv bewertet. Dabei entscheiden wir nach eigenen Maßstäben, welche Quellen wir für relevant, zu konservativ oder zu optimistisch halten. Letztendlich legen wir unsere Empfehlungen aufgrund unserer persönlichen Einschätzungen fest. Bei der Informationsbeschaffung greifen wir auf zahlreiche öffentlich zugängliche Quellen zurück wie z.B. Pressemitteilungen, Ad-Hoc-Mitteilungen, Unternehmensmeldungen, Firmenpräsentationen, Publikationen und Artikeln zum besprochenen Unternehmen, gängige Finanzmedien im In- und Ausland sowie auf Unternehmens- oder Branchen-Analysen Dritter.

In unseren Publikationen werden ausschließlich öffentlich verfügbare Informationen und Quellen, sowie vom Unternehmen selbst verbreitete Informationen verwendet.

Hinweis zu bestehenden Interessenkonflikten:
Wir weisen hiermit darauf hin, dass Gesellschafter, Redakteure, Mitarbeiter sowie Personen bzw. Unternehmen die an der Erstellung dieser Veröffentlichung beteiligt sind, sowie Auftraggeber (Dritte) der Publikation von Stock Market Media Ltd. zum Zeitpunkt dieser Veröffentlichung direkt oder indirekt Anteile an Wertpapieren, welche im Rahmen der jeweiligen Publikation besprochen werden, halten. und daher an einer Kurs- und/oder Umsatzsteigerung, d.h. auch einer erhöhten Handelsliquidität interessiert sind, da die Absicht besteht, in unmittelbarem Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung diese Wertpapiere zu verkaufen und an steigenden Kursen und Umsätzen zu partizipieren. Ein Kurszuwachs der Aktien der vorgestellten Unternehmen kann zu einem Vermögenszuwachs bei diesen Personen führen. Durch die Besprechung des Unternehmens können jedenfalls der Aktienkurs des Unternehmens erheblich beeinflusst werden. Insbesondere wird auch durch Wertpapiertransaktionen der Aktienkurs der besprochenen Unternehmen maßgeblich beeinflusst. Dies gilt insbesondere, wenn es sich um Unternehmen handelt deren Aktien keine breite Marktkapitalisierung haben und bei denen nur ein enger Markt besteht. Hier können auch nur geringe Auftragsvolumen erhebliche Auswirkungen auf die Kurse haben. Sie sind aber auch daran interessiert, dass der Kurs des besprochenen Unternehmens sinkt, wenn sie deren Aktien günstiger erwerben wollen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Stock Market Media Ltd. und seine Mitarbeiter werden zudem für die Vorbereitung, elektronische Verbreitung und Veröffentlichung dieser Publikation sowie für andere Dienstleitungen entgeltlich entlohnt. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Diese Vergütung kann durch das Unternehmen über das die Stock Market Media Ltd. Informationen veröffentlicht, durch mit diesen Unternehmen verbundene Dritte oder sonstige Dritte, die ein Interesse in Bezug auf die im Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung besprochenen Unternehmen verfolgen, erfolgen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen. Dieser wird zunächst dadurch begründet, dass die Stock Market Media Ltd. im Interesse ihres Auftraggebers ihre Ausführungen vornehmen könnte. Die Stock Market Media Ltd. und/oder mit ihr verbundene Unternehmen haben mit der gegenständlichen Gesellschaft bzw. mit deren Aktionären eine kostenpflichtige Vereinbarung zur Erstellung der redaktionellen Besprechung getroffen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Hinweis zur Handhabe der internen Organisationspflichten:
Aufgrund der geringen Unternehmensgröße des Herausgebers, ist eine interne Kontrolle der Compliance Prozesse der an dieser Publikation mitwirkenden Mitarbeiter und sonstigen Beteiligten überschaubar.

Verantwortliche Aufsichtsbehörde:
Die Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit gemäß § 86 WpHG bei der BaFin angezeigt.