US-Staatsanwaltschaft verspricht Straffreiheit bei Kooperation von Unternehmen
Manhattan kündigt neue Anreize für kooperierende Firmen an – Kritik am Korruptionsgesetz FCPA

Die US-Staatsanwaltschaft in Manhattan plant eine grundlegende Neuausrichtung ihrer Ermittlungsstrategie gegen Wirtschaftskriminalität. Bundesstaatsanwälte wollen künftig Unternehmen, die bei strafrechtlichen Ermittlungen kooperieren, von der Strafverfolgung verschonen. Dies kündigte US-Staatsanwalt Jay Clayton auf einer Branchenkonferenz in New York an.
Die Initiative erfolgt zu einem Zeitpunkt, da das US-Justizministerium unter der Trump-Administration die Durchsetzung von Gesetzen gegen Wirtschaftskriminalität zurückfährt und sich verstärkt auf Einwanderungs- und Drogenfälle konzentriert. Clayton, der während Trumps erster Amtszeit die Börsenaufsicht SEC leitete, betonte die Bedeutung klarer Anreize für kooperierende Unternehmen.
Schnelle Vereinbarungen als neuer Standard
Kernstück der neuen Strategie sind sogenannte Non-Prosecution Agreements (NPAs) – Vereinbarungen über einen Verzicht auf strafrechtliche Verfolgung. "Unser Ansatz wird sein: Lassen Sie uns so schnell wie möglich ein NPA unterzeichnen, das eine fortgesetzte Kooperation vorsieht", erklärte Clayton auf dem Securities Enforcement Forum. Diese Vereinbarungen waren in der Vergangenheit von Demokraten kritisiert worden.
Andrew Thomas, Co-Leiter der Task Force für Wertpapier- und Rohstoffbetrug, konkretisierte das Vorgehen: Die Behörde werde anfängliche, bedingte Vereinbarungen anbieten, in denen die Staatsanwälte auf die Strafverfolgung der Firmen verzichten. Die Änderung solle eine schnellere Rückführung von Geldern an geschädigte Investoren ermöglichen.
Fokus auf Kleinanleger und Prognosemärkte
Claytons Prioritäten liegen weiterhin bei Fragen, die Kleinanleger betreffen. Der US-Staatsanwalt kündigte an, Fehlverhalten bei Small-Cap-Aktien, privaten Fonds und Prognosemärkten verstärkt zu verfolgen. Auf die Frage nach strafrechtlichen Verfolgungen bei sogenannten Event-Kontrakten antwortete er knapp: "Ja."
Besonders deutlich wurde Clayton bei seiner Kritik am Foreign Corrupt Practices Act (FCPA), einem Gesetz aus dem Jahr 1977, das in den USA tätigen Unternehmen die Bestechung ausländischer Beamter verbietet. Das Justizministerium hatte die Durchsetzung des Gesetzes im vergangenen Jahr ausgesetzt und mit einem zurückgefahrenen Ansatz wieder aufgenommen.
Scharfe Kritik am Korruptionsgesetz
"Ich verabscheue die Korruption ausländischer Beamter", sagte Clayton. "Ich verabscheue den FCPA in seiner Anwendung." Er kritisierte das Gesetz dafür, dass es die USA im Vergleich zu anderen Ländern benachteilige und Unternehmen bestrafe, anstatt individuelle Missetäter ins Visier zu nehmen. Diese Äußerungen signalisieren eine mögliche Neuausrichtung der US-amerikanischen Korruptionsbekämpfung im internationalen Geschäftsverkehr.
