ANZEIGE

Bundeskartellamt verhängt 59 Millionen Euro Strafe gegen Amazon

Deutschlands Wettbewerbshüter greifen erstmals hart durch und verbieten umstrittene Preiskontrollmechanismen auf dem Marktplatz.

•• 2 Min
Bundeskartellamt verhängt 59 Millionen Euro Strafe gegen Amazon

Das Bundeskartellamt hat Amazon erstmals eine empfindliche Geldbuße auferlegt und weitreichende Änderungen der Geschäftspraxis angeordnet. Der US-Online-Riese muss rund 59 Millionen Euro zahlen und seine Preisvorgaben für Drittanbieter auf dem Amazon-Marktplatz grundlegend überarbeiten. Die Behörde stuft die bisherige Praxis als rechtswidrig ein.

Die Entscheidung markiert einen Wendepunkt im Umgang deutscher Behörden mit großen Tech-Konzernen. Erstmals nutzt das Kartellamt seine erweiterten Befugnisse aus der Gesetzesänderung von 2023, um nicht nur Verbote auszusprechen, sondern auch finanzielle Sanktionen zu verhängen. Amazon kündigte umgehend Rechtsmittel an und bezeichnete die Entscheidung als widersprüchlich zum EU-Wettbewerbsrecht.

Die Zahlen verdeutlichen Amazons Marktmacht in Deutschland: 60 Prozent des gesamten deutschen Online-Handels entfallen auf den Konzern. Davon wiederum 60 Prozent auf den Marktplatz mit Drittanbietern und 40 Prozent auf Amazons Eigenverkauf. Diese Dominanz macht die Plattform für Händler nahezu unverzichtbar – und schafft gleichzeitig Abhängigkeiten.

Umstrittener Preiskontrollmechanismus

Im Zentrum der Kritik steht Amazons Preis-Kontrollmechanismus. Wenn ein Drittanbieter seine Produkte zu einem aus Amazons Sicht zu hohen Preis anbietet, drohen drastische Konsequenzen: Das Angebot wird entweder vom Marktplatz entfernt oder verschwindet aus der prominenten Kaufbox – der sogenannten Buy Box. Für Händler bedeutet dies faktisch den Verkaufsstopp, da Produkte außerhalb dieser Box kaum noch Käufer finden.

Kartellamtschef Andreas Mundt betont, dass Amazon selbst im direkten Wettbewerb zu den Marktplatzhändlern steht. Genau diese Doppelrolle macht die Preiskontrolle problematisch: "Amazon könnte das Preisniveau auf der Handelsplattform nach seinen Vorstellungen lenken und dies im Wettbewerb gegen den restlichen Onlinehandel außerhalb Amazons einsetzen", warnt Mundt. Händler könnten dadurch ihre eigenen Kosten nicht mehr decken und würden vom Markt verdrängt.

Die Behörde stellt klar: Es geht nicht gegen niedrige Preise an sich. Amazon könnte stattdessen Anreize durch niedrigere Gebühren und Provisionen setzen, die Händler an den Konzern zahlen müssen. Diese Alternative würde den Wettbewerb nicht verzerren.

Branche begrüßt Eingreifen

Bei Amazon-Konkurrenten und Händlerverbänden löst die Entscheidung Erleichterung aus. Heidi Kneller-Gronen vom Bundesverband Onlinehandel berichtet, dass viele Händler unter der Preiskontrolle gelitten hätten. Besonders problematisch: Händler konnten ihre Eigenmarken-Produkte nicht rentabel verkaufen, wenn sich Kosten änderten, da sie die Preise nicht flexibel anpassen durften.

Sandra May vom Händlerbund hebt die schwierige Situation der Verkäufer hervor: "Amazon bietet zwar enorme Reichweite, zwingt Händler aber in ein Dilemma, da man kaum an der Plattform vorbeikomme, dort aber gleichzeitig im direkten Wettbewerb mit Amazon selbst stehe." Händler berichten von Intransparenz bei Entscheidungen und dem Gefühl, dass die Plattform am längeren Hebel sitzt.

Amazon wehrt sich

Amazon-Deutschlandchef Rocco Bräuniger kritisiert die Entscheidung scharf. Sie beruhe auf einer rein deutschen Vorschrift und stehe im Widerspruch zu den verbraucherbezogenen Maßstäben des EU-Wettbewerbsrechts. Amazon werde als einziger Einzelhändler in Deutschland gezwungen, nicht wettbewerbsfähige Preise für Kunden hervorzuheben, argumentiert Bräuniger. Dies sei weder für Kunden, Verkaufspartner noch für den Wettbewerb sinnvoll.

Die Verpflichtung zur Änderung des Preismechanismus könnte Amazon langfristig empfindlicher treffen als die 59 Millionen Euro Strafe. Das Verfahren reiht sich ein in frühere Maßnahmen des Kartellamts gegen Tech-Giganten wie Google und Meta. Der Ausgang des Rechtsstreits dürfte weitreichende Folgen für die Regulierung digitaler Plattformen in Deutschland haben.

BundeskartellamtAmazonStrafePreiskontrolleMarktplatzWettbewerbsrechtOnline-HandelGeldbuße

Meistgelesene News

  1. Volvo Cars kämpft mit EX60-Produktionsziel und Batterieplänen
  2. Mercedes-Benz: Neue Regeln für mobiles Arbeiten stehen kurz bevor
  3. Iran-Kriegsende droht: Insider kaufen trotz Ölpreis-Risiko Energieaktien
  4. SpaceX-Aktie: Kann eine 5.000-Dollar-Investition zum Millionär machen?
  5. Ölpreise fallen: Asien importiert Höchstmenge Rohöl seit Iran-Krieg

Disclaimer