US-Gericht weist UBS-Antrag zu Holocaust-Vergleich ab
Ein US-Richter lehnte den UBS-Antrag ab, den 1,25-Milliarden-Dollar-Vergleich von 1999 zu präzisieren und die Bank vor neuen NS-Klagen zu schützen.

Ein US-Bundesrichter hat am Dienstag einen Antrag der Schweizer Großbank UBS zurückgewiesen. Die Bank hatte versucht, einen historischen Vergleich aus dem Jahr 1999 über Holocaust-bezogene Rechtsstreitigkeiten gegen Schweizer Banken gerichtlich präzisieren zu lassen – mit dem Ziel, sich vor möglichen neuen Klagen zu schützen, die auf jüngst aufgedeckten Verbindungen zu den Nationalsozialisten basieren.
US-Bezirksrichter Edward Korman in Brooklyn, New York, erklärte, die UBS suche eine rechtliche Einschätzung, um sich vor „hypothetischen" Klagen zu schützen, die bislang noch nicht eingereicht wurden. „Bis ein tatsächlicher Fall oder Rechtsstreit eintritt, der eine gerichtliche Auslegung seiner Bestimmungen erfordert, wird die Vereinbarung weiterhin für sich selbst sprechen", schrieb Korman, der bereits den ursprünglichen Vergleich von 1999 beaufsichtigt hatte. Das Gericht sah damit keinen Anlass für eine vorzeitige Intervention.
Hintergrund: Der Vergleich von 1999
Der Vergleich in Höhe von 1,25 Milliarden US-Dollar war seinerzeit von der UBS und der Credit Suisse gezahlt worden. Die Summe wurde an mehr als 458.000 NS-Opfer und deren Familien verteilt – ein bedeutender Schritt zur Aufarbeitung der Rolle Schweizer Banken während des Zweiten Weltkriegs. Der damalige Vergleich beendete eine Reihe von Sammelklagen, in denen Überlebende des Holocaust und ihre Nachkommen die Herausgabe von Geldern auf sogenannten „nachrichtenlosen Konten" forderten.
Der aktuelle Rechtsstreit wurde durch eine Untersuchung ausgelöst, die die damalige Credit Suisse im Jahr 2020 in Auftrag gegeben hatte. Diese Untersuchung brachte weitere Verbindungen zwischen der Bank, ihren Vorgängerinstituten und dem Dritten Reich ans Licht – darunter 890 Konten mit potenziellen Nazi-Verbindungen. Die UBS wandte sich daraufhin an Richter Korman, um klären zu lassen, ob diese neu aufgedeckten Sachverhalte bereits durch den Vergleich von 1999 abgedeckt seien.
Simon Wiesenthal Center warnt vor unzulässiger Ausweitung
Das Simon Wiesenthal Center, eine international renommierte jüdische Menschenrechtsorganisation, hatte sich gegen den UBS-Antrag gestellt. Die Organisation argumentierte, der Vorschlag der Bank würde den Vergleich von 1999 unzulässigerweise ausweiten, um neu aufgedeckte Fakten über die Geschäfte der Banken mit dem Dritten Reich einzubeziehen. Die Anwälte des Simon Wiesenthal Centers reagierten zunächst nicht auf Anfragen für eine Stellungnahme.
Die UBS selbst zeigte sich nach dem Urteil gelassen. In einer offiziellen Stellungnahme erklärte die Bank: „Nichts in der Entscheidung des Richters widerspricht unserer Auslegung der Vergleichsvereinbarung von 1999." Die Bank interpretiert das Urteil damit nicht als Niederlage in der Sache, sondern lediglich als verfahrenstechnische Zurückweisung.
UBS nach Credit-Suisse-Übernahme unter besonderer Beobachtung
Der Fall erhält zusätzliche Brisanz durch die jüngere Unternehmensgeschichte: Die UBS übernahm die Credit Suisse im Jahr 2023 im Rahmen einer von der Schweizer Regierung arrangierten Notübernahme. Damit erbte die UBS nicht nur die Vermögenswerte und das Geschäft der Credit Suisse, sondern auch deren historische Altlasten – einschließlich der offenen Fragen rund um die NS-Verbindungen der Vorgängerinstitute.
Für deutsche und europäische Anleger sowie Beobachter verdeutlicht der Fall, dass die juristische Aufarbeitung der Rolle europäischer Banken im Zweiten Weltkrieg auch Jahrzehnte später noch nicht vollständig abgeschlossen ist. Neue historische Erkenntnisse können jederzeit rechtliche Folgefragen aufwerfen – selbst wenn umfangreiche Vergleiche bereits geschlossen wurden.
