UBS scheitert vor US-Gericht mit Vorstoß zu Nazi-Konten
Ein New Yorker Richter weist den Antrag der Schweizer Großbank ab – der milliardenschwere Holocaust-Vergleich von 1999 bleibt unverändert.

Die Schweizer Großbank UBS hat vor einem US-amerikanischen Gericht eine empfindliche Niederlage kassiert. Der New Yorker Bezirksrichter Edward Korman wies den Versuch der Bank zurück, einen 1,25 Milliarden Dollar schweren Vergleich aus dem Jahr 1999 nachträglich zu präzisieren. Dieser Vergleich steht im Zusammenhang mit dem Holocaust und den damaligen Geschäften Schweizer Banken mit dem Dritten Reich.
Korman begründete seine Entscheidung damit, dass die UBS ein Rechtsgutachten anstrebe, das sie vor „hypothetischen" Klagen schützen solle – Klagen, die bislang noch gar nicht eingereicht worden seien. „Bis ein konkreter Fall oder Rechtsstreit entsteht, der eine richterliche Auslegung der Bedingungen erfordert, wird die Vereinbarung weiterhin für sich selbst sprechen", schrieb der Richter, der den Vergleich von 1999 seinerzeit beaufsichtigt hatte.
Die UBS zeigte sich von der Entscheidung unbeeindruckt und erklärte: „Nichts in der Begründung des Richters widerspricht unserer Lesart der Vergleichsvereinbarung von 1999." Damit signalisiert die Bank, dass sie ihre Rechtsposition weiterhin für solide hält.
Hintergrund: Neue Enthüllungen über Credit Suisse und das Dritte Reich
Auslöser für den Vorstoß der UBS war eine Untersuchung, die die damals noch eigenständige Credit Suisse im Jahr 2020 in Auftrag gegeben hatte. Diese Untersuchung förderte zusätzliche Verflechtungen zwischen der Bank, ihren Vorgängerinstituten und dem nationalsozialistischen Regime zutage. Konkret wurden dabei 890 Konten mit möglichen Nazi-Verbindungen bei der Credit Suisse identifiziert – einem Institut, das die UBS inzwischen übernommen hat.
Die UBS wandte sich daraufhin an Richter Korman, um den bestehenden Vergleich so auszulegen, dass er auch diese neu entdeckten Sachverhalte abdeckt. Damit wollte sich die Großbank vor möglichen künftigen Forderungen schützen, die auf den neuen Erkenntnissen über die Geschäfte der Banken mit dem Dritten Reich basieren könnten.
Simon-Wiesenthal-Center warnte vor unzulässiger Ausweitung
Gegen den Vorstoß der UBS hatte sich das Simon-Wiesenthal-Center positioniert – eine jüdische Menschenrechts- und Bildungsorganisation. Deren Anwälte argumentierten, eine solche Auslegung würde den ursprünglichen Vergleich unzulässig ausweiten und auch neu entdeckte Fakten über die Bankgeschäfte mit dem NS-Regime einschließen. Eine Stellungnahme des Simon-Wiesenthal-Centers zur Gerichtsentscheidung lag zunächst nicht vor.
Der historische Vergleich aus dem Jahr 1999 war seinerzeit von der UBS und der Credit Suisse gemeinsam geschlossen worden. Die 1,25 Milliarden Dollar wurden an mehr als 458.000 Opfer des Nationalsozialismus sowie deren Familien verteilt – eine der größten Entschädigungszahlungen im Zusammenhang mit dem Holocaust überhaupt.
Für Anleger bleibt die Situation bei der UBS damit vorerst unverändert: Konkrete neue Klagen liegen nicht vor, und das Gericht hat klargestellt, dass es erst bei einem tatsächlichen Rechtsstreit eingreifen wird. Dennoch zeigt der Fall, dass die Übernahme der Credit Suisse durch die UBS auch historische Altlasten mit sich bringt, die langfristig rechtliche und reputationsbezogene Risiken bergen können.
