Trump ordnet Gespräche über Windkraftanlagen-Importe mit 180-Tage-Frist an
Präsident Donald Trump beauftragt Handelsminister Howard Lutnick und Handelsbeauftragten Jamieson Greer mit Verhandlungen über Importe von Windkraftanlagen.

US-Präsident Donald Trump hat den Handelsminister Howard Lutnick und den Handelsbeauftragten Jamieson Greer beauftragt, Verhandlungen über Importe von Windkraftanlagen aufzunehmen. Das geht aus einem Exekutivbeschluss hervor, den das Weiße Haus am Donnerstag veröffentlichte. Die beiden Beamten müssen Trump innerhalb von 180 Tagen über den Stand der Fortschritte Bericht erstatten.
Unter dem Beschluss wurden keine neuen Zölle verhängt. Trump erklärte, er könne zusätzliche Maßnahmen in Erwägung ziehen, abhängig von den Ergebnissen der Verhandlungen. Damit bleibt der Ausgang des Vorstoßes zunächst offen — es handelt sich um einen Verhandlungsauftrag, nicht um eine bereits beschlossene Handelsmaßnahme.
Für deutsche Anleger ist die Meldung vor allem deshalb relevant, weil sie sich in eine Serie von handels- und energiepolitischen Vorstößen der US-Regierung einreiht. Windkraftanlagen sind ein global gehandeltes Gut, und die USA sind ein wichtiger Absatzmarkt für europäische Hersteller. Ob aus den Gesprächen neue Abgaben entstehen, ist offen.
Die Details
Der Exekutivbeschluss benennt zwei Verantwortliche: Handelsminister Howard Lutnick und den Handelsbeauftragten Jamieson Greer. Beide sollen Verhandlungen über Importe von Windkraftanlagen führen. Die Frist für den Bericht an den Präsidenten beträgt 180 Tage.
Wichtig für die Märkte: Der Beschluss verhängt keine neuen Zölle. Es handelt sich zunächst um einen Verhandlungsauftrag, nicht um eine fertige Handelsmaßnahme. Trump behält sich jedoch vor, je nach Ergebnis der Gespräche zusätzliche Maßnahmen zu prüfen.
Der Beschluss wurde am Donnerstag vom Weißen Haus veröffentlicht. Weitere Einzelheiten zu den Verhandlungspartnern, konkreten Produkten oder betroffenen Ländern nennt der Quelltext nicht. Auch eine Begründung für den Vorstoß wird in der vorliegenden Meldung nicht genannt.
Hintergrund: Was bisher geschah
Bereits am 14.10.2026 berichtete aktien.news, dass die Regierung von US-Präsident Donald Trump einen bereits gescheiterten Versuch wiederbelebt hat, den Bau eines großen Offshore-Windparks zu stoppen. Das Justizministerium reichte demnach an einem Freitag einen Antrag ein, in dem es argumentiert, die Biden-Regierung habe bei der Genehmigung von Revolution Wind des dänischen Energiekonzerns Ørsted im August 2023 Fehler begangen. Betroffen ist ein Windpark mit einer Kapazität von 704 Megawatt vor der Küste von Rhode Island. Der Vorstoß erfolgte nur wenige Wochen, nachdem die Regierung signalisiert hatte, dieses Vorhaben aufzugeben.
Am 03.05.2026 berichtete aktien.news, dass die US-Regierung unter Trump den Ausbau der Onshore-Windenergie faktisch zum Erliegen gebracht hat. Wie die Financial Times am Sonntag berichtete, beruft sich die Regierung dabei auf nationale Sicherheitsbedenken. Das Pentagon hält demnach Genehmigungen für etwa 165 Onshore-Windprojekte auf Privatgrundstücken zurück. Betroffen waren laut FT Windparks in verschiedenen Phasen des Genehmigungsverfahrens.
Auch die Zollpolitik der Regierung war zuletzt in Bewegung. Am 03.06.2026 berichtete aktien.news, dass Trump neue Zölle in Höhe von mindestens 10% auf Importe aus rund 60 Partnerländern plant. Auslöser war eine Untersuchung von Gütern, die mutmaßlich unter Einsatz von Zwangsarbeit produziert wurden. Frühere Zollmaßnahmen ähnlicher Reichweite waren vom Obersten Gerichtshof der USA für unzulässig erklärt worden.
Am 24.02.2026 berichtete aktien.news, dass Trump eine neue Runde nationaler Sicherheitszölle für rund sechs Industriebranchen erwägt. Das Wall Street Journal nannte unter Berufung auf mit den Plänen vertraute Personen folgende Bereiche: Großbatterien, Gusseisen und Eisenarmaturen, Kunststoffrohre, Industriechemikalien sowie Stromnetz- und Telekommunikationsausrüstung. Hintergrund war ein Urteil des Obersten Gerichtshofs, das einen Großteil seiner bisherigen Zollmaßnahmen für rechtswidrig erklärt hatte.
Was das für Anleger bedeutet
Für deutsche Privatanleger ist der neue Beschluss vor allem ein Signal für die anhaltende Unsicherheit in der US-Handelspolitik. Windkraftanlagen-Hersteller mit Exportgeschäft in die USA könnten von Verhandlungen betroffen sein, doch konkrete Maßnahmen stehen noch nicht fest. Der Beschluss verhängt keine Zölle, was zunächst Entlastung bedeutet.
Gleichzeitig zeigt die Reihe früherer Berichte, dass die Regierung Trump mehrfach versucht hat, den Ausbau der Windenergie in den USA zu bremsen — sowohl bei Offshore- als auch bei Onshore-Projekten. Für Anleger, die in erneuerbare Energien investieren, bleibt die politische Gemengelage in den USA damit ein zentraler Unsicherheitsfaktor.
Hinzu kommt die allgemeine Zollunsicherheit. Die früheren Berichte zeigen, dass die US-Regierung mehrfach neue Abgaben plante und dabei auf rechtliche Hürden stieß. Der aktuelle Beschluss zu Windkraftanlagen-Importen ist insofern ein weiterer Baustein einer Handelspolitik, die sich schnell ändern kann.
Eine Kauf- oder Verkaufsempfehlung lässt sich daraus nicht ableiten. Entscheidend ist, dass der aktuelle Beschluss keine unmittelbaren Kosten oder Abgaben mit sich bringt und der Ausgang der Verhandlungen offen ist.
Ausblick
Der Beschluss setzt eine Frist von 180 Tagen. Innerhalb dieser Zeit müssen Lutnick und Greer Trump über den Stand der Verhandlungen berichten. Ob und welche zusätzlichen Maßnahmen folgen, hängt laut Trump von den Ergebnissen der Gespräche ab.
Konkrete Termine, Verhandlungspartner oder weitere Schritte nennt der Quelltext nicht. Anleger sollten die Berichterstattung über den Fortgang der Gespräche verfolgen, da Trump ausdrücklich zusätzliche Maßnahmen in Aussicht gestellt hat.
Kurz erklärt
- Exekutivbeschluss: Eine Anordnung des US-Präsidenten, die ohne Zustimmung des Kongresses erlassen werden kann.
- Handelsbeauftragter: Der USTR ist der oberste Handelsvertreter der US-Regierung und führt Handelsverhandlungen.
- Zoll: Eine Abgabe auf importierte Waren, die den Preis für Einfuhren erhöht.
