ANZEIGE

Trump-Dekret senkt Hypothekenkosten: Was Kreditnehmer jetzt wissen müssen

US-Präsident Donald Trump unterzeichnet eine Exekutivverordnung gegen hohe Hypothekenkosten. Ein Hypothekenexperte dämpft jedoch die Erwartungen.

• 6 Min

US-Präsident Donald Trump hat eine Exekutivverordnung unterzeichnet, die die Hypothekarkosten senken soll. Steigende Zinssätze und Inflation haben den Eigenheimbesitz in den USA zuletzt deutlich weniger erschwinglich gemacht. Die Verordnung trägt den Titel „Senkung der Wohnkosten für das amerikanische Volk" und weist Bundesbehörden an, proaktiv die Hypothekenversicherung für künftige, förderfähige Darlehen aufzuheben und ein Programm zur kostengünstigeren Umfinanzierung auszuweiten. Hinzu kommen weitere Maßnahmen.

Die Anordnung kommt weniger als zwei Wochen vor den Zwischenwahlen am 3. November. Steigende Kosten und die Erschwinglichkeit von Wohnraum zählen zu den größten Sorgen der Wähler. Der Zeitpunkt ist also kein Zufall: Die Verordnung baut auf früheren Dekreten auf, mit denen Trump Wall-Street-Unternehmen vom Kauf von Einfamilienhäusern ausschließen wollte.

Bill Pulte, Direktor der Federal Housing Finance Agency (FHFA), schrieb am Donnerstag auf X, dass „Millionen von Amerikanern Tausende von Dollar sparen werden". Deutlich vorsichtiger äußerte sich Keith Gumbinger, Vizepräsident der Hypothekenwebsite HSH: Ohne weitere Details sei es schwierig, die künftigen Auswirkungen auf die Verbraucher abzuschätzen.

Die Details

Im Zentrum steht die private Hypothekenversicherung (PMI). Konventionelle Darlehen – also Hypotheken, die nicht durch US-Bundesprogramme versichert oder abgesichert sind – erfordern in der Regel eine PMI, wenn die Anzahlung weniger als 20% des Kaufpreises beträgt. Hypotheken der Federal Housing Administration (FHA) verlangen dagegen für alle Darlehen eine Hypothekenversicherung.

Trumps Verordnung weist die FHFA an, ein Pilotprogramm einzurichten, das die Hypothekenversicherung förderfähiger Kreditnehmer „proaktiv" aufgibt, sobald ihr Heimäquivalent einen bestimmten Schwellenwert erreicht. Das geht aus Angaben des Weißen Hauses hervor. Gelten soll das für Hypotheken, die nach dem Start des Pilotprogramms ausgegeben wurden.

Bislang können Kreditnehmer konventioneller Darlehen die PMI laut Fannie Mae im Allgemeinen entfernen, sobald der Darlehenssaldo unter 80% des Kaufpreises liegt oder sie 20% Eigenkapital erreicht haben. Erreicht der Saldo 80% des ursprünglichen Wertes, können Kreditnehmer ihren Darlehensservicer fragen, ob sie zur Streichung der PMI berechtigt sind. Bei 78% des ursprünglichen Wertes wird sie möglicherweise automatisch entfernt.

Wie viel das kostet, zeigt ein Rechenbeispiel: Bei einem Haus für $600,000, einer Anzahlung von 10% und einem festverzinslichen Hypothekendarlehen über 30 Jahre zu 7.3% könnten die monatlichen Hypothekenversicherungskosten laut einem privaten Hypothekenrechner von Freddie Mac $351 betragen. Typischerweise liegen die PMI-Kosten bei 0.2% bis 2% des Darlehens pro Jahr, abhängig von Anzahlung, Bonität, Darlehenssumme und anderen Faktoren.

„Die meisten Hypotheken ... tragen derzeit PMI, insbesondere angesichts der Entwicklung der Immobilienpreise und der so kleinen Anzahlungen in den letzten Jahren", sagte Gumbinger. Im zweiten Quartal 2026 betrug die durchschnittliche Anzahlung für ein Haus 13.7% des Kaufpreises beziehungsweise $27,100 – das geht aus einem Septemberbericht von Realtor.com hervor.

Seth Appleton, Präsident der Branchenvereinigung U.S. Mortgage Insurers, erklärte am Donnerstag: „Wir loben den Fokus des Präsidenten auf die Senkung der Kosten für zukünftige Hauseigentümer, und die Branche der privaten Hypothekenversicherung ist stolz darauf, dieses Ziel bereits zu erfüllen."

Zweiter Baustein der Verordnung: die Kosten für die Hypothekenumfinanzierung. Die Verordnung zielt darauf ab, sie zu senken, indem das Pilotprogramm der FHFA dauerhaft gemacht wird. Dieses erlässt die Titelversicherung der Bank und ermöglicht „kostengünstige Alternativen", so das Weiße Haus.

Stand dem 23. Oktober betrugen die Hypothekenzinssätze für festverzinsliche Hypotheken mit einer Laufzeit von 30 Jahren 7.32%, wie Freddie Mac mitteilte. Die Nachfrage nach Umfinanzierungen war Mitte Oktober um 59% im Vergleich zur gleichen Woche des Vorjahres gesunken.

Das ursprünglich bis November 2027 geplante FHFA-Pilotprogramm war „begrenzt im Umfang" – für Refinanzierungen mit einem Loan-to-Value-Verhältnis unter 80% in einer Handvoll Bundesstaaten. Das sagte die ehemalige FHFA-Direktorin Sandra Thompson während einer Anhörung im Kongress im April 2024. Thompson schätzte, dass Verbraucher zwischen $500 und $1,500 an Abschlusskosten für Darlehen sparen könnten, die im Rahmen des Pilotprogramms verkauft wurden.

Gumbinger zufolge könnte die Dauerhaftmachung Kreditnehmern helfen, da die Titelversicherung der Bank, die normalerweise für neue Darlehen und Umfinanzierungen erforderlich ist, „immer ziemlich teuer war". Die Gebühren der Bank im Zusammenhang mit Titel und Titelversicherung machen gemäß einem Bericht des Urban Institute aus dem Jahr 2025 im Allgemeinen den größten Anteil der Hypothekenabschlusskosten aus.

„Ich weiß nicht, ob es notwendigerweise ein Game-Changer in Bezug auf die Wohnkosten ist, die momentan von den Immobilienpreisen und Hypothekenzinssätzen diktiert werden", sagte Gumbinger. „Aber jedes bisschen hilft sicherlich."

Hintergrund: Was bisher geschah

Bereits am 21.01.2026 berichtete aktien.news, dass Trump eine weitreichende Exekutivverordnung unterzeichnet hat, die Wall-Street-Investoren vom Kauf von Einfamilienhäusern abhalten soll. Das Weiße Haus bestätigte die Maßnahme, die private Hauskäufer vor der Konkurrenz großer Finanzfirmen schützen sollte. Die Anordnung verpflichtete die US-Regierung, innerhalb von 60 Tagen konkrete Richtlinien zu erlassen, die Beschränkungen für den Verkauf von Einfamilienhäusern an institutionelle Investoren festlegen.

Am 22.01.2026 folgte laut aktien.news eine Durchführungsverordnung, die große institutionelle Investoren beim Kauf von Einfamilienhäusern einschränken sollte. Trump begründete den Schritt in einem CNBC-Interview in Davos damit, dass Wall-Street-Firmen potenzielle Eigenheimkäufer verdrängen würden. Die Verordnung gab dem US-Finanzministerium 30 Tage Zeit, um „große institutionelle Investoren" und „Einfamilienhäuser" zu definieren; innerhalb von 60 Tagen sollten Bundesbehörden Richtlinien zur Umsetzung erlassen, einschließlich Obergrenzen für Akquisitionen.

Ebenfalls am 21.01.2026 berichtete aktien.news, dass Trump unter Druck vor den Kongresswahlen eine Reihe politischer Vorschläge präsentierte, die Wohneigentum fördern und Verbraucherkosten senken sollten. Ökonomen warnten jedoch, dass diese Maßnahmen zwar Finanzunternehmen und Investoren treffen könnten, aber kaum zur tatsächlichen Kostensenkung beitragen würden.

Am 14.03.2026 schließlich unterzeichnete Trump zwei Dekrete, um Wohnraum in den USA erschwinglicher zu machen, wie aktien.news berichtete. Das Weiße Haus reagierte damit auf ein zentrales Wahlkampfthema vor den Zwischenwahlen im November. Das erste Dekret wies Bundesbehörden an, regulatorische Hürden zu identifizieren und abzuschaffen, die den Wohnungsbau verzögern und die Kosten für Bauträger erhöhen. Konkret sollten Genehmigungsverfahren und Umweltauflagen überprüft werden.

Was das für Anleger bedeutet

Für deutsche Privatanleger ist die Verordnung vor allem als Signal zu lesen. Die USA sind der größte Hypothekenmarkt der Welt, und die dortigen Zinssätze wirken über Kapitalmärkte und Wechselkurse auch auf europäische Anlageklassen. Wenn die Verordnung die Abschluss- und Versicherungskosten tatsächlich senkt, könnte das die Nachfrage nach Hypotheken und Immobilien stützen – davon würden unter anderem Bau- und Immobilienwerte sowie Kreditgeber profitieren.

Gleichzeitig zeigt der Fall, wie schwer sich politische Eingriffe in die Wohnkosten quantifizieren lassen. Der FHFA-Direktor nennt Einsparungen in Milliardenhöhe, der Branchenexperte Gumbinger verweist dagegen auf fehlende Details. Anleger sollten daher keine konkreten Effekte in ihre Kalkulation einpreisen, solange die Ausgestaltung der Programme offen ist.

Interessant ist auch der Zusammenhang mit den früheren Dekreten gegen institutionelle Käufer. Sie zeigen, dass die US-Regierung gleichzeitig auf der Nachfrageseite und bei den Finanzierungskosten ansetzt. Für Investoren in US-Immobilienfonds oder REITs bedeutet das ein politisches Risiko, das sich nicht allein an Zins- und Konjunkturdaten ablesen lässt.

Ausblick

Die Verordnung kommt weniger als zwei Wochen vor den Zwischenwahlen am 3. November. Wie schnell die FHFA das Pilotprogramm tatsächlich aufsetzt und dauerhaft macht, ist offen. Das ursprüngliche Programm war bis November 2027 befristet und auf Refinanzierungen mit einem Loan-to-Value-Verhältnis unter 80% in einer Handvoll Bundesstaaten begrenzt. Ob und in welchem Umfang es ausgeweitet wird, hängt von den noch fehlenden Details ab.

Kurz erklärt

  • PMI: Eine private Hypothekenversicherung, die Kreditgeber absichert, wenn Käufer nur einen kleinen Teil des Kaufpreises selbst zahlen.
  • Loan-to-Value-Verhältnis: Das Verhältnis zwischen Darlehenssumme und Wert der beliehenen Immobilie.
  • Titelversicherung: Eine Versicherung, die den Kreditgeber gegen Ansprüche Dritter an einem Grundstück absichert.
Trump ExekutivverordnungHypothekenkostenHypothekenversicherung PmiRefinanzierungFHFAUs-ImmobilienmarktHypothekenzinsenWohnkosten Usa

Meistgelesene News

  1. KI nur für Top-Mitarbeiter: Paysend-CEO setzt auf Leistungsnachweis
  2. XRP als Millionärsmacher? Warum ein 1.000-facher Anstieg unrealistisch ist
  3. Iran-Krieg: Hubschrauberabsturz tötet zwei Soldaten, Tankerangriffe bedrohen Hormuz
  4. Iran bietet Öffnung der Straße von Hormus an: Spannungen eskalieren
  5. Iran verzögert Gespräche bewusst, um Trump vor Midterms zu schwächen

Disclaimer


Wichtiger Hinweis auf bestehende Interessenkonflikte:

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass im Rahmen dieser Publikation Interessenkonflikte bestehen:

1. Die Stock Market Media Ltd. und ihr nahestehende Personen besitzen Aktien der hier empfohlenen Gesellschaften und beabsichtigen, diese im Rahmen und zu jedem Zeitpunkt dieser Empfehlung zu verkaufen. Hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

2. Der Herausgeber dieser Publikation, sowie die verantwortlichen Redakteure erhalten für die Erstellung eine finanzielle Vergütung. Auch hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

3. Beachten Sie auch die weitergehenden Ausführungen zu bestehenden Interessenkonflikten im nachfolgenden Disclaimer, u.a. unter Ziff. 2.

Wichtige Informationen und Pflichtmitteilungen gemäß Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) sowie gemäß Finanzanlageverordnung (FinAnV).

Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit als Ersteller von Anlagestrategieempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 34 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 oder von Anlageempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 35 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, (bisher „Finanzanalysen“) der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) gemäß WpHG angezeigt. Die Pflichten der Stock Market Media Ltd. regeln sich primär nach den §§ 85, 86 WpHG, der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und der Delegierten Verordnung (EU) 2016/958.

Angaben über den/die Ersteller dieser Publikation:
Verantwortlich für die Erstellung der Texte und Inhalte dieser Publikation ist Herr Roberto Gonçalves de Albuquerque, als Analyst und Chefredakteur. Herausgeber ist die Stock Market Media Ltd., 405 Kings Road, Flat 600, London; SW10 0BB, Vereinigtes Königreich, vertreten durch den Director Roberto Gonçalves de Albuquerque.

Wichtige Hinweise zur Erstellung dieser Veröffentlichung:
Diese Veröffentlichung enthält sowohl Tatsachen und Fakten zu den besprochenen Unternehmen, als auch rein subjektive Werturteile, Interpretationen, Schätzungen, Hochrechnungen, Vorhersagen und Preisziele. Diese versuchen wir, möglichst transparent voneinander abzugrenzen, um irreführende Angaben zu vermeiden. Recherche, Aufbereitung und Formulierung erfolgen dabei unter Einsatz gängiger digitaler und KI-gestützter Hilfsmittel; die inhaltliche Prüfung und die redaktionelle Verantwortung liegen bei uns. Die wesentlichen Grundlagen und Maßstäbe unserer Werturteile und Bewertungen, der besprochenen Aktien, basieren auf folgender Vorgehensweise:

Beurteilung und Bewertung von Unternehmen nach herkömmlichen Bewertungsmethoden (grundlegender Bewertungsansatz)

  • Einschätzung des Potentials der zukünftigen Unternehmensentwicklung (Wachstumsansatz) und Hochrechnung auf das entsprechende Bewertungspotential (Kurs-Potential-Analyse) sowie einer möglichen Unternehmens-Aktien-Bewertung aufgrund potentieller Gewinnerwartungen (KGV Hochrechnung)
  • Einschätzung des von uns erwarteten Best-Case-Szenarios im absoluten Erfolgsfall des Unternehmens (Blue-Sky-Potential-Ansatz)
  • Effekt der von uns erwarteten, gesteigerten Bekanntheit der empfohlenen Aktie auf den Aktienkurs durch einen starken Anstieg der Nachfrage am Markt (insbesondere maßgeblich bei marktengen oder neu bzw. erstmals empfohlenen Aktien) aufgrund der von uns oder Dritten veröffentlichten Publikationen (meistens Kaufempfehlungen), (Multiplikator- / Momentum-Effekt, Hype), dadurch überproportional steigende Rendite/Aktienkurs bei entsprechend steigendem Risiko
  • Technische Analyse des Aktienkurses gemäß gängiger Analyse-Methoden, meist zur Voraussage von Kurs-Signalen (Kauf- oder Verkaufssignal, Ausbruch der Aktie, Festlegung von Kurszielen, Unterstützungs- oder Widerstandsbereichen, erwarteten Mindestbewegungen oder Mindest-Gegenbewegungen, Voraussage von Signalpunkten (wenn-dann), etc.), größtenteils auf der erwarteten Massenpsychologie aufbauend. (technischer Ansatz).

Herkömmliche Bewertungsansätze sind bei jungen oder noch umsatzlosen Unternehmen oft schlecht sinnvoll anwendbar. Daher stützen wir uns bei der Bewertung von solchen Unternehmen tendenziell auf die von uns errechnete Potential-Analyse, sowie die Einschätzung der Nachfrage nach solchen Aktien am Kapitalmarkt. Letztendlich entscheidet der Markt über den Aktienkurs eines Unternehmens. Entsteht durch umfangreiche Empfehlungen einer Aktie, eine exzessive Nachfrage nach dieser, ist es möglich, dass der Aktienkurs bei einem hohen Handelsvolumen überdurchschnittlich steigt. Dies führt zwar zu extremen Gewinnmöglichkeit, erhöht jedoch entsprechend das Risiko einer Blasenbildung mit entsprechendem Kursrückgang. Durch die gesteigerte Volatilität der Aktie in solchen Situationen ergeben sich überdurchschnittliche Gewinn- und Verlustmöglichkeiten, sowohl in beide Handelsrichtungen als auch bei wiederkehrenden Gegenbewegungen. Auch solche Marktentwicklungen sind ein wichtiger Teil unserer Handelsempfehlungen und Bewertungsansätze.

Diese Publikation befasst sich ausschließlich mit überdurchschnittlich volatilen Werten mit hohem Gewinn- und auch Verlustpotential.

Hinweis zu Informationsquellen:
Die Zuverlässigkeit von Informationsquellen wird von uns vor deren Verwendung ausführlich geprüft und von uns entsprechend ihrer Glaubwürdigkeit und Bedeutung subjektiv bewertet. Dabei entscheiden wir nach eigenen Maßstäben, welche Quellen wir für relevant, zu konservativ oder zu optimistisch halten. Letztendlich legen wir unsere Empfehlungen aufgrund unserer persönlichen Einschätzungen fest. Bei der Informationsbeschaffung greifen wir auf zahlreiche öffentlich zugängliche Quellen zurück wie z.B. Pressemitteilungen, Ad-Hoc-Mitteilungen, Unternehmensmeldungen, Firmenpräsentationen, Publikationen und Artikeln zum besprochenen Unternehmen, gängige Finanzmedien im In- und Ausland sowie auf Unternehmens- oder Branchen-Analysen Dritter.

In unseren Publikationen werden ausschließlich öffentlich verfügbare Informationen und Quellen, sowie vom Unternehmen selbst verbreitete Informationen verwendet.

Hinweis zu bestehenden Interessenkonflikten:
Wir weisen hiermit darauf hin, dass Gesellschafter, Redakteure, Mitarbeiter sowie Personen bzw. Unternehmen die an der Erstellung dieser Veröffentlichung beteiligt sind, sowie Auftraggeber (Dritte) der Publikation von Stock Market Media Ltd. zum Zeitpunkt dieser Veröffentlichung direkt oder indirekt Anteile an Wertpapieren, welche im Rahmen der jeweiligen Publikation besprochen werden, halten. und daher an einer Kurs- und/oder Umsatzsteigerung, d.h. auch einer erhöhten Handelsliquidität interessiert sind, da die Absicht besteht, in unmittelbarem Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung diese Wertpapiere zu verkaufen und an steigenden Kursen und Umsätzen zu partizipieren. Ein Kurszuwachs der Aktien der vorgestellten Unternehmen kann zu einem Vermögenszuwachs bei diesen Personen führen. Durch die Besprechung des Unternehmens können jedenfalls der Aktienkurs des Unternehmens erheblich beeinflusst werden. Insbesondere wird auch durch Wertpapiertransaktionen der Aktienkurs der besprochenen Unternehmen maßgeblich beeinflusst. Dies gilt insbesondere, wenn es sich um Unternehmen handelt deren Aktien keine breite Marktkapitalisierung haben und bei denen nur ein enger Markt besteht. Hier können auch nur geringe Auftragsvolumen erhebliche Auswirkungen auf die Kurse haben. Sie sind aber auch daran interessiert, dass der Kurs des besprochenen Unternehmens sinkt, wenn sie deren Aktien günstiger erwerben wollen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Stock Market Media Ltd. und seine Mitarbeiter werden zudem für die Vorbereitung, elektronische Verbreitung und Veröffentlichung dieser Publikation sowie für andere Dienstleitungen entgeltlich entlohnt. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Diese Vergütung kann durch das Unternehmen über das die Stock Market Media Ltd. Informationen veröffentlicht, durch mit diesen Unternehmen verbundene Dritte oder sonstige Dritte, die ein Interesse in Bezug auf die im Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung besprochenen Unternehmen verfolgen, erfolgen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen. Dieser wird zunächst dadurch begründet, dass die Stock Market Media Ltd. im Interesse ihres Auftraggebers ihre Ausführungen vornehmen könnte. Die Stock Market Media Ltd. und/oder mit ihr verbundene Unternehmen haben mit der gegenständlichen Gesellschaft bzw. mit deren Aktionären eine kostenpflichtige Vereinbarung zur Erstellung der redaktionellen Besprechung getroffen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Hinweis zur Handhabe der internen Organisationspflichten:
Aufgrund der geringen Unternehmensgröße des Herausgebers, ist eine interne Kontrolle der Compliance Prozesse der an dieser Publikation mitwirkenden Mitarbeiter und sonstigen Beteiligten überschaubar.

Verantwortliche Aufsichtsbehörde:
Die Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit gemäß § 86 WpHG bei der BaFin angezeigt.