Regierung verschiebt Investitionsgelder in Sondervermögen
Kritik an Zweckentfremdung und fehlender Zusätzlichkeit verschärft sich deutlich

Milliardenbeträge aus dem Bundeshaushalt werden in ein Sondervermögen verschoben, das eigentlich für zusätzliche Investitionen vorgesehen ist. Die Kritik daran kommt inzwischen nicht mehr nur aus einem politischen Lager, sondern auch aus der Wissenschaft. Im Mittelpunkt steht der Vorwurf, die Bundesregierung zweckentfremde Investitionsmittel, um Haushaltslöcher zu stopfen und Konsolidierungsdruck zu vermeiden.
Ausgelöst wurde die Debatte durch eine ungewöhnliche Allianz führender Ökonomen, die kurz nach der Bundestagswahl das Grundkonzept für das milliardenschwere Sondervermögen und die Aufweichung der Schuldenbremse entwickelt hatte. Clemens Fuest, Michael Hüther, Moritz Schularick und Jens Südekum hatten damals ein gemeinsames Papier vorgelegt, das von der Politik rasch aufgegriffen wurde. Mittlerweile ist die Einigkeit verflogen. Während Südekum die Regierung öffentlich verteidigt, übt Fuest scharfe Kritik an der tatsächlichen Verwendung der Mittel.
Der Kern der Auseinandersetzung liegt in der Frage, ob die Kredite des Sondervermögens tatsächlich für zusätzliche Investitionen in Infrastruktur und Klimaschutz eingesetzt werden oder lediglich bestehende Ausgaben ersetzen. Fuest beschreibt die Vorgänge als eine Art Verschiebebahnhof: Mittel aus dem regulären Bundeshaushalt würden in den kreditfinanzierten Sonderhaushalt umgebucht, sodass Spielräume für andere Ausgaben entstünden. Südekum weist diesen Vorwurf zwar zurück, räumt aber selbst ein, dass Teile der Infrastrukturmittel zweckentfremdet werden.
Besonders deutlich wird das bei den 100 Milliarden Euro, die an Länder und Kommunen gehen. Hier treffe die Kritik laut Südekum „den Nagel auf den Kopf“. Auch einzelne Investitionsposten, die ursprünglich im Bundeshaushalt standen, seien ins Sondervermögen verlagert worden. Laut Bundesbank werden im Jahr 2025 rund 93 Prozent der Investitionsmittel zweckentfremdet. Damit bestätigt sich, dass die These vom Verschiebebahnhof keine Übertreibung ist.
Rechtlich verpflichtet Artikel 143h des Grundgesetzes die Bundesregierung lediglich dazu, im Bundeshaushalt eine angemessene Investitionsquote sicherzustellen. Diese liegt künftig bei mindestens zehn Prozent, während sie 2024 noch über zwölf Prozent betrug. Durch die Absenkung entsteht zusätzlicher Spielraum für Umwidmungen. Für Länder und Kommunen gibt es keinerlei Vorschriften zur Zusätzlichkeit, was die Problematik verschärft.
Um den tatsächlichen Umfang zusätzlicher Investitionen zu ermitteln, müsste ein Vergleichsszenario ohne Sonderverschuldung herangezogen werden. Nur Ausgaben, die über dieses Niveau hinausgehen, wären wirklich zusätzlich. Südekum verweist auf die angespannte Haushaltslage und deutet an, dass Investitionen ohne Sondervermögen gesunken wären. Fuest hält dagegen, dass Investitionsentscheidungen stets politisch bestimmt seien. Für 2025 und 2026 steht fest, dass die Regierung die Anforderungen der Zusätzlichkeit nicht erfüllt. Ob spätere Finanzplanungen dies ändern, bleibt offen.
