ANZEIGE

OpenAI-Rechenverpflichtungen: Bernstein sieht 614 Milliarden Dollar bis 2030

Die Analyse des Bernstein-Experten Mark Moerdler liegt deutlich unter den häufig zitierten 750 Milliarden US-Dollar.

•• 4 Min
OpenAI-Rechenverpflichtungen: Bernstein sieht 614 Milliarden Dollar bis 2030

Die Verpflichtungen von OpenAI im Bereich der KI-Recheninfrastruktur könnten bis 2030 zu Infrastrukturinvestitionen in Höhe von 614 Milliarden US-Dollar führen. Das ist deutlich weniger als die häufig zitierten Schätzungen von 750 Milliarden US-Dollar. Die Zahl stammt aus einer Analyse des Bernstein-Analysten Mark Moerdler, über die Investing.com berichtet.

Moerdler sieht für die großen Cloud-Anbieter nur ein begrenztes kurzfristiges Risiko. Seine Schätzung setzt allerdings voraus, dass jeder identifizierte Vertrag nach Zeitplan umgesetzt wird. Dieses Szenario gilt als unwahrscheinlich, weil Bauverzögerungen, Stornierungen und flexible Hardwarekäufe Zahlungen reduzieren oder verschieben könnten.

Die jährlichen Infrastrukturinvestitionen könnten im Jahr 2031 einen Höchststand von 184 Milliarden US-Dollar erreichen. Die Kosten würden schrittweise ansteigen, sobald die Rechenzentren in Betrieb gehen, anstatt als sofortige Verbindlichkeiten zu Buche zu stehen. Diese Unterscheidung ist für Anleger relevant, die befürchten, dass KI-Entwickler mehr Rechenkapazität versprochen haben, als ihre Einnahmen decken können.

Die Kosten steigen erst mit der Inbetriebnahme der Rechenzentren

Einige angekündigte Partnerschaften verfügen über keine festen Liefertermine oder verbindlichen Kaufmengen. Dadurch werden die öffentlichen Zusagen zu einem unzuverlässigen Indikator für den kurzfristigen Cashbedarf. OpenAI habe im September annualisierte Einnahmen von nahezu 50 Milliarden US-Dollar erzielt, wobei das Wachstum gegenüber dem Vorjahr bei 77 Prozent lag. Ein anhaltendes Wachstum könnte dazu beitragen, die wachsenden Infrastrukturanforderungen zu finanzieren, obwohl die Prognosen weiterhin unsicher sind.

Oracle bindet rund 300 Milliarden Dollar an OpenAI-Kapazität

Das Verhältnis zu Oracle konzentriert sich auf etwa 300 Milliarden US-Dollar an vertraglich zugesicherter Kapazität, die in Etappen im Rahmen von Vereinbarungen mit einer Laufzeit von fünf bis sechs Jahren bereitgestellt wird. OpenAI macht weniger als die Hälfte der noch zu erfüllenden Leistungsverpflichtungen von Oracle aus. Das begrenzt die Konzentration im Vergleich zu einigen Befürchtungen der Anleger.

Microsoft hat eine separate Verpflichtung von OpenAI in Höhe von 250 Milliarden US-Dollar für Azure-Dienste, wobei die Rechenkapazität in sechsjährigen Tranchen geliefert wird. Das diversifizierte Cloud-Geschäft könnte Verzögerungen besser abfedern als kleinere Infrastrukturspezialisten.

Amazon verfügt über Vereinbarungen mit einem Gesamtwert von 138 Milliarden US-Dollar über Laufzeiten von sieben und acht Jahren, einschließlich Kapazitäten, die seine Trainium-Prozessoren einbeziehen. Die OpenAI-Vereinbarungen von CoreWeave belaufen sich insgesamt auf bis zu 22,4 Milliarden US-Dollar. Diese Zahlen stellen jedoch Vertragsdeckel dar und sind kein garantiertes Umsatzvolumen. Die Aussichten auf Verlängerungen bleiben weniger sicher, wenn konkurrierende Kapazitäten verfügbar werden.

Das größere Risiko entsteht bei nachlassenden Rechenengpässen

Das größere Risiko für die Branche könnte entstehen, wenn Engpässe bei der Rechenleistung nachlassen und spekulative Bauprojekte sowie Anbieter offengelegt werden, die von teurer Finanzierung abhängig sind. Bestehende Verträge mit etablierten Cloud-Unternehmen erscheinen widerstandsfähiger als die zukünftige Nachfrage nach spezialisierten Rechenmietleistungen.

Bereits am 24.02.2026 berichtete aktien.news über OpenAIs Ausgabenplanung

Bereits am 24.02.2026 berichtete aktien.news, dass die Investmentbank Bank of America ihre Kunden auf bedeutende Implikationen der neuesten Finanzprognosen von OpenAI hingewiesen hat. Laut BofA-Analyst Justin Post plante das ChatGPT-Unternehmen bis 2030 kumulative Rechenausgaben von rund 665 Milliarden US-Dollar. Gleichzeitig peilte OpenAI einen Jahresumsatz von 283 Milliarden US-Dollar bis zum Ende des Jahrzehnts an. Diese Zahlen entstammten internen Unterlagen zur aktuellen Kapitalbeschaffungsrunde des KI-Unternehmens.

Am 29.10.2026 berichtete aktien.news, dass der massive Ausbau der Infrastruktur für Künstliche Intelligenz auf erste Hindernisse stößt. Sowohl Microsoft als auch Alphabet meldeten in ihren jüngsten Quartalsberichten Investitionsausgaben, die hinter den Erwartungen der Analysten zurückblieben. Microsoft senkte seine Prognose für das laufende Jahr von 175 Milliarden auf 170 Milliarden US-Dollar, während Alphabet an seinem Zielkorridor von 195 bis 205 Milliarden US-Dollar festhielt. Die Verzögerungen sind laut Microsoft-Finanzchefin Amy Hood auf Lieferengpässe bei Drittanbietern von KI-Chips zurückzuführen, die einen Teil der Kapazitäten bis in die erste Hälfte des Jahres 2027 verschieben.

Am 01.10.2026 berichtete aktien.news über den KI-Entwickler Anthropic, Hersteller des Chatbots Claude, der Verpflichtungen in Höhe von 518 Milliarden US-Dollar für Cloud-Dienste, Computing und Infrastruktur eingehen will. Ein erheblicher Teil dieser Summe ist bereits fest vergeben, mehr als 100 Milliarden US-Dollar sind dem Cloud-Giganten Amazon zugesagt. Am 09.04.2026 berichtete aktien.news zudem, dass Meta eine neue Vereinbarung mit CoreWeave über 21 Milliarden US-Dollar abgeschlossen hat. Diese ergänzt einen bereits bestehenden Vertrag über 14,2 Milliarden US-Dollar und hebt Metas Gesamtverpflichtungen gegenüber CoreWeave auf 35,2 Milliarden US-Dollar.

Für Anleger zählt die Unterscheidung zwischen Vertragsdeckel und Umsatz

Für deutsche Privatanleger ist vor allem die Unterscheidung zwischen angekündigten Vertragsvolumina und tatsächlich garantierten Umsätzen wichtig. Die von Bernstein genannten 614 Milliarden US-Dollar sind eine Obergrenze unter der Annahme planmäßiger Umsetzung, nicht eine feste Verbindlichkeit. Wer in Cloud- und Infrastrukturaktien investiert ist, sollte daher auf Laufzeiten, Tranchen und die Abhängigkeit einzelner Anbieter von wenigen Großkunden achten. Die Analyse sieht das kurzfristige Risiko für die großen Cloud-Anbieter begrenzt, weil deren Geschäft breiter aufgestellt ist.

Der Höhepunkt der jährlichen Investitionen wird für 2031 erwartet

Die jährlichen Infrastrukturinvestitionen könnten im Jahr 2031 mit 184 Milliarden US-Dollar ihren Höchststand erreichen. Ob diese Marke tatsächlich erreicht wird, hängt davon ab, ob die identifizierten Verträge planmäßig umgesetzt werden. Verzögerungen beim Bau, Stornierungen und flexible Hardwarekäufe könnten die Zahlungen reduzieren oder verschieben. Ein anhaltendes Umsatzwachstum von OpenAI würde die Finanzierung der wachsenden Infrastrukturanforderungen erleichtern, doch die Prognosen bleiben unsicher.

Diese Begriffe helfen bei der Einordnung der KI-Infrastruktur

  • Rechenkapazität: die Menge an Rechenleistung, die ein Unternehmen für das Training und den Betrieb von KI-Modellen bereitstellt.
  • Vertragsdeckel: die vertraglich vereinbarte Obergrenze eines Auftragsvolumens, die nicht zwingend vollständig abgerufen wird.
  • Leistungsverpflichtung: eine zugesagte, noch nicht erfüllte Lieferung oder Dienstleistung eines Unternehmens gegenüber seinen Kunden.
OpenaiKi-InfrastrukturBernsteinMark MoerdlerCloud-AnbieterOracleMicrosoftCoreweave

Meistgelesene News

  1. Kellogg's ersetzt Reiskörner in Rice Krispies wegen Wetterbedingungen
  2. Nvidia-Aktie rutscht in den Bärenmarkt: Schnäppchenjäger wittern eine Kaufchance
  3. Motley Fool: Nvidia, Micron und Broadcom sind die Top-KI-Aktien im November
  4. IBD Live veröffentlicht Q&A-Zusammenfassung, Aktienlisten und Transkript für Freitag
  5. SpaceX-Aktie: Was 10.000 Dollar bis 2030 wert sein könnten

Disclaimer


Wichtiger Hinweis auf bestehende Interessenkonflikte:

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass im Rahmen dieser Publikation Interessenkonflikte bestehen:

1. Die Stock Market Media Ltd. und ihr nahestehende Personen besitzen Aktien der hier empfohlenen Gesellschaften und beabsichtigen, diese im Rahmen und zu jedem Zeitpunkt dieser Empfehlung zu verkaufen. Hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

2. Der Herausgeber dieser Publikation, sowie die verantwortlichen Redakteure erhalten für die Erstellung eine finanzielle Vergütung. Auch hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

3. Beachten Sie auch die weitergehenden Ausführungen zu bestehenden Interessenkonflikten im nachfolgenden Disclaimer, u.a. unter Ziff. 2.

Wichtige Informationen und Pflichtmitteilungen gemäß Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) sowie gemäß Finanzanlageverordnung (FinAnV).

Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit als Ersteller von Anlagestrategieempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 34 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 oder von Anlageempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 35 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, (bisher „Finanzanalysen“) der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) gemäß WpHG angezeigt. Die Pflichten der Stock Market Media Ltd. regeln sich primär nach den §§ 85, 86 WpHG, der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und der Delegierten Verordnung (EU) 2016/958.

Angaben über den/die Ersteller dieser Publikation:
Verantwortlich für die Erstellung der Texte und Inhalte dieser Publikation ist Herr Roberto Gonçalves de Albuquerque, als Analyst und Chefredakteur. Herausgeber ist die Stock Market Media Ltd., 405 Kings Road, Flat 600, London; SW10 0BB, Vereinigtes Königreich, vertreten durch den Director Roberto Gonçalves de Albuquerque.

Wichtige Hinweise zur Erstellung dieser Veröffentlichung:
Diese Veröffentlichung enthält sowohl Tatsachen und Fakten zu den besprochenen Unternehmen, als auch rein subjektive Werturteile, Interpretationen, Schätzungen, Hochrechnungen, Vorhersagen und Preisziele. Diese versuchen wir, möglichst transparent voneinander abzugrenzen, um irreführende Angaben zu vermeiden. Recherche, Aufbereitung und Formulierung erfolgen dabei unter Einsatz gängiger digitaler und KI-gestützter Hilfsmittel; die inhaltliche Prüfung und die redaktionelle Verantwortung liegen bei uns. Die wesentlichen Grundlagen und Maßstäbe unserer Werturteile und Bewertungen, der besprochenen Aktien, basieren auf folgender Vorgehensweise:

Beurteilung und Bewertung von Unternehmen nach herkömmlichen Bewertungsmethoden (grundlegender Bewertungsansatz)

  • Einschätzung des Potentials der zukünftigen Unternehmensentwicklung (Wachstumsansatz) und Hochrechnung auf das entsprechende Bewertungspotential (Kurs-Potential-Analyse) sowie einer möglichen Unternehmens-Aktien-Bewertung aufgrund potentieller Gewinnerwartungen (KGV Hochrechnung)
  • Einschätzung des von uns erwarteten Best-Case-Szenarios im absoluten Erfolgsfall des Unternehmens (Blue-Sky-Potential-Ansatz)
  • Effekt der von uns erwarteten, gesteigerten Bekanntheit der empfohlenen Aktie auf den Aktienkurs durch einen starken Anstieg der Nachfrage am Markt (insbesondere maßgeblich bei marktengen oder neu bzw. erstmals empfohlenen Aktien) aufgrund der von uns oder Dritten veröffentlichten Publikationen (meistens Kaufempfehlungen), (Multiplikator- / Momentum-Effekt, Hype), dadurch überproportional steigende Rendite/Aktienkurs bei entsprechend steigendem Risiko
  • Technische Analyse des Aktienkurses gemäß gängiger Analyse-Methoden, meist zur Voraussage von Kurs-Signalen (Kauf- oder Verkaufssignal, Ausbruch der Aktie, Festlegung von Kurszielen, Unterstützungs- oder Widerstandsbereichen, erwarteten Mindestbewegungen oder Mindest-Gegenbewegungen, Voraussage von Signalpunkten (wenn-dann), etc.), größtenteils auf der erwarteten Massenpsychologie aufbauend. (technischer Ansatz).

Herkömmliche Bewertungsansätze sind bei jungen oder noch umsatzlosen Unternehmen oft schlecht sinnvoll anwendbar. Daher stützen wir uns bei der Bewertung von solchen Unternehmen tendenziell auf die von uns errechnete Potential-Analyse, sowie die Einschätzung der Nachfrage nach solchen Aktien am Kapitalmarkt. Letztendlich entscheidet der Markt über den Aktienkurs eines Unternehmens. Entsteht durch umfangreiche Empfehlungen einer Aktie, eine exzessive Nachfrage nach dieser, ist es möglich, dass der Aktienkurs bei einem hohen Handelsvolumen überdurchschnittlich steigt. Dies führt zwar zu extremen Gewinnmöglichkeit, erhöht jedoch entsprechend das Risiko einer Blasenbildung mit entsprechendem Kursrückgang. Durch die gesteigerte Volatilität der Aktie in solchen Situationen ergeben sich überdurchschnittliche Gewinn- und Verlustmöglichkeiten, sowohl in beide Handelsrichtungen als auch bei wiederkehrenden Gegenbewegungen. Auch solche Marktentwicklungen sind ein wichtiger Teil unserer Handelsempfehlungen und Bewertungsansätze.

Diese Publikation befasst sich ausschließlich mit überdurchschnittlich volatilen Werten mit hohem Gewinn- und auch Verlustpotential.

Hinweis zu Informationsquellen:
Die Zuverlässigkeit von Informationsquellen wird von uns vor deren Verwendung ausführlich geprüft und von uns entsprechend ihrer Glaubwürdigkeit und Bedeutung subjektiv bewertet. Dabei entscheiden wir nach eigenen Maßstäben, welche Quellen wir für relevant, zu konservativ oder zu optimistisch halten. Letztendlich legen wir unsere Empfehlungen aufgrund unserer persönlichen Einschätzungen fest. Bei der Informationsbeschaffung greifen wir auf zahlreiche öffentlich zugängliche Quellen zurück wie z.B. Pressemitteilungen, Ad-Hoc-Mitteilungen, Unternehmensmeldungen, Firmenpräsentationen, Publikationen und Artikeln zum besprochenen Unternehmen, gängige Finanzmedien im In- und Ausland sowie auf Unternehmens- oder Branchen-Analysen Dritter.

In unseren Publikationen werden ausschließlich öffentlich verfügbare Informationen und Quellen, sowie vom Unternehmen selbst verbreitete Informationen verwendet.

Hinweis zu bestehenden Interessenkonflikten:
Wir weisen hiermit darauf hin, dass Gesellschafter, Redakteure, Mitarbeiter sowie Personen bzw. Unternehmen die an der Erstellung dieser Veröffentlichung beteiligt sind, sowie Auftraggeber (Dritte) der Publikation von Stock Market Media Ltd. zum Zeitpunkt dieser Veröffentlichung direkt oder indirekt Anteile an Wertpapieren, welche im Rahmen der jeweiligen Publikation besprochen werden, halten. und daher an einer Kurs- und/oder Umsatzsteigerung, d.h. auch einer erhöhten Handelsliquidität interessiert sind, da die Absicht besteht, in unmittelbarem Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung diese Wertpapiere zu verkaufen und an steigenden Kursen und Umsätzen zu partizipieren. Ein Kurszuwachs der Aktien der vorgestellten Unternehmen kann zu einem Vermögenszuwachs bei diesen Personen führen. Durch die Besprechung des Unternehmens können jedenfalls der Aktienkurs des Unternehmens erheblich beeinflusst werden. Insbesondere wird auch durch Wertpapiertransaktionen der Aktienkurs der besprochenen Unternehmen maßgeblich beeinflusst. Dies gilt insbesondere, wenn es sich um Unternehmen handelt deren Aktien keine breite Marktkapitalisierung haben und bei denen nur ein enger Markt besteht. Hier können auch nur geringe Auftragsvolumen erhebliche Auswirkungen auf die Kurse haben. Sie sind aber auch daran interessiert, dass der Kurs des besprochenen Unternehmens sinkt, wenn sie deren Aktien günstiger erwerben wollen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Stock Market Media Ltd. und seine Mitarbeiter werden zudem für die Vorbereitung, elektronische Verbreitung und Veröffentlichung dieser Publikation sowie für andere Dienstleitungen entgeltlich entlohnt. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Diese Vergütung kann durch das Unternehmen über das die Stock Market Media Ltd. Informationen veröffentlicht, durch mit diesen Unternehmen verbundene Dritte oder sonstige Dritte, die ein Interesse in Bezug auf die im Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung besprochenen Unternehmen verfolgen, erfolgen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen. Dieser wird zunächst dadurch begründet, dass die Stock Market Media Ltd. im Interesse ihres Auftraggebers ihre Ausführungen vornehmen könnte. Die Stock Market Media Ltd. und/oder mit ihr verbundene Unternehmen haben mit der gegenständlichen Gesellschaft bzw. mit deren Aktionären eine kostenpflichtige Vereinbarung zur Erstellung der redaktionellen Besprechung getroffen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Hinweis zur Handhabe der internen Organisationspflichten:
Aufgrund der geringen Unternehmensgröße des Herausgebers, ist eine interne Kontrolle der Compliance Prozesse der an dieser Publikation mitwirkenden Mitarbeiter und sonstigen Beteiligten überschaubar.

Verantwortliche Aufsichtsbehörde:
Die Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit gemäß § 86 WpHG bei der BaFin angezeigt.