Mutterschutz für Selbstständige: Existenzbedrohung rund um die Geburt
Selbstständige Frauen fallen nicht unter das Mutterschutzgesetz – trotz EU-Richtlinie und Koalitionsvertrag fehlt bislang eine Lösung.

Selbstständige Frauen in Deutschland fallen nicht unter das Mutterschutzgesetz. Damit fehlt ihnen rund um eine Geburt die Absicherung, die Angestellte selbstverständlich kennen. Vor dem Reichstagsgebäude machten jetzt etwa 30 Frauen mit Plakaten auf diese Lücke aufmerksam – organisiert wurde die Aktion vom Bündnis Mutterschutz für Selbstständige.
Jährlich bekommen rund 27.000 selbstständige Frauen in Deutschland ein Kind. Insgesamt gibt es hierzulande etwa 1,3 Millionen selbstständige Frauen. Für sie bedeutet eine Schwangerschaft häufig eine finanzielle Existenzbedrohung, denn sie erhalten weder Mutterschaftsgeld noch ein Beschäftigungsverbot. Betroffen sind dabei ausdrücklich alle Branchen – die Probleme sind nicht auf einzelne Berufe beschränkt.
Maximal 13 Euro am Tag
Wie groß die Kluft ist, zeigen die Zahlen. Mutterschaftsgeld und vorgezogenes Krankentagegeld liegen für Selbstständige bei maximal 13 Euro am Tag. Bei Angestellten dagegen wird auf 100 Prozent des letzten Gehalts aufgestockt. Finanziert wird das über eine gesetzliche Umlage der Arbeitgeber plus einen Bundeszuschuss des Bundes.
Genau an dieser Stelle liegt das strukturelle Problem: Selbstständige haben keinen Arbeitgeber. Deshalb fehlt die solidarische Finanzierung, die bei Angestellten greift. Aus dem Bündnis heißt es, es gehe nicht um Almosen, sondern um echte Wirtschaftshilfe. Schließlich schafften Selbstständige Wertschöpfung und Arbeitsplätze.
Zwei Beispiele aus der Praxis machen das Dilemma greifbar. Die Tischlermeisterin Johanna Röh sagt: "Ich stand hochschwanger auf der Baustelle, um meine Werkstatt nicht zu verlieren." Die Fitnesstrainerin Katja Worbis-Ise arbeitete unmittelbar nach der Geburt weiter und beschreibt ihre Lage so: "Tatsächlich war mein größtes Problem immer diese Existenzangst und das Gefühl, kann ich jetzt genug Zeit mit meinem Baby verbringen, das ja gerade erst geboren wurde. Oder muss ich jetzt wieder arbeiten?"
Vorschlag: 7,50 Euro pro Unternehmen
Ein zentraler Vorschlag lautet, eine solidarische Umlage von allen Selbstständigen zu erheben. Die Rede ist von 7,50 Euro pro Unternehmen. Auf diesem Weg sollen Betroffene in der Zeit rund um die Geburt abgesichert werden, ohne dass sie auf Aufträge angewiesen sind.
Darüber hinaus fordert das Bündnis Steuermittel für insolvenzgefährdete Betriebe. Ebenso verlangt es branchenspezifische praktische Hilfen. Eine pauschale Lösung werde der sehr unterschiedlichen Lage der Selbstständigen nicht gerecht.
Politik erkennt Handlungsbedarf
Der Handlungsbedarf ist politisch grundsätzlich anerkannt. Im Koalitionsvertrag ist er festgehalten – umgesetzt wurde bislang allerdings nichts. Politikerinnen verschiedener Parteien unterstützen das Anliegen beim Zukunftsgipfel des Bündnisses. Die Hoffnung lautet: eine gesetzliche Regelung noch in diesem Jahr.
Hinzu kommt eine seit Langem bestehende Verpflichtung. Eine EU-Richtlinie verpflichtet Deutschland seit Jahren zum Schutz von selbstständigen Müttern – konkret seit 2010, also seit 16 Jahren. Passiert ist bis dato wenig.
Was das für Betroffene bedeutet
Für selbstständige Frauen heißt das in der Praxis: Wer ein Kind bekommt, muss die Ausfallzeit selbst überbrücken. Wer keine Rücklagen hat, steht vor der Wahl, den Betrieb zu gefährden oder zu früh wieder zu arbeiten. Beide Wege sind mit Risiken verbunden. Eine Absicherung, wie sie Angestellte kennen, gibt es für sie nicht.
Für Privatanleger und Selbstständige lohnt daher der Blick auf die eigene Vorsorgeplanung. Rücklagen für Ausfallzeiten, eine realistische Kalkulation von Aufträgen rund um eine geplante Familienphase und die Frage, wie sich laufende Kosten in dieser Zeit decken lassen, gehören auf den Prüfstand. Ob und wann eine gesetzliche Lösung kommt, ist offen – bis dahin bleibt das Risiko bei den Betroffenen.
