ANZEIGE

LIV Golf droht Liquidation: BC Partners zieht 300-Millionen-Rettungsplan zurück

Die Investmentfirma BC Partners stoppt die Finanzierung von LIV 2.0, weil zu wenige Spieler zusagten. Die Liga steht am Donnerstag vor Gericht.

•• 3 Min
LIV Golf droht Liquidation: BC Partners zieht 300-Millionen-Rettungsplan zurück

BC Partners hat einen Rettungsplan für die LIV Golf League aufgegeben. Die Investmentfirma wollte nach Angaben der Associated Press bis zu 300 Millionen Dollar in eine überarbeitete Version der umstrittenen Golfserie investieren, zog sich nun aber zurück. Grund ist, dass es der Liga nicht gelungen ist, genügend Spielerzusagen für das neue Format zu sichern. LIV Golf befindet sich bereits im Chapter-11-Insolvenzverfahren und soll am Donnerstag vor einem US-Insolvenzgericht erscheinen.

Das Ergebnis dieser Anhörung und das endgültige Schicksal der Liga bleiben ungewiss. Nach dem Rückzug von BC Partners Credit könnte LIV Golf nun in Richtung Liquidation steuern. Die Anhörung am Donnerstag dürfte sich damit vor allem auf die Veräußerung der Vermögenswerte konzentrieren. Sowohl LIV Golf als auch BC Partners reagierten zunächst nicht auf Anfragen des US-Senders CNBC nach einer Stellungnahme.

Im September hatte der saudische Staatsfonds Public Investment Fund (PIF) angekündigt, die Finanzierung der Liga nach der Saison 2026 einzustellen. Daraufhin beantragte LIV Golf den Schutz nach Chapter 11. Aus dem Insolvenzantrag geht hervor, dass der PIF seit dem Start von LIV im Jahr 2022 mehr als 5 Milliarden Dollar in das Projekt investiert hat.

Der geplante Neustart scheitert an fehlenden Spielerzusagen

Der Vorschlag von BC Partners hätte vorgesehen, dass die Spieler Mehrheitsaktionäre der restrukturierten Liga werden und ein reduzierter Spielplan aufgelegt wird. Das Vorhaben, bekannt als LIV 2.0, scheiterte jedoch, weil LIV während der Suche nach Zusagen mehrere prominente Spieler verlor, darunter Jon Rahm und Sergio Garcia. Nur vier Spieler hatten sich laut Golf Digest öffentlich für LIV 2.0 ausgesprochen: Richard Bland, Cameron Tringale, Brendan Steele und Ben Campbell.

Jon Rahm nennt zu viele Unbekannte als Grund für seinen Austritt

Rahm sagte am Dienstag, die Unsicherheit über die Zukunft der Liga und vorgeschlagene Änderungen des Formats hätten seine Entscheidung zum Austritt beeinflusst. „Es gab damals zu viele Unbekannte, und es gibt immer noch einige“, sagte er Reportern vor der Abu Dhabi Championship. Der Spanier ergänzte, die überarbeitete Konkurrenz habe sich offenbar vom Teamformat entfernt, das ihn ursprünglich angezogen hatte. Garcia, der im Oktober eine Freistellung aus seinem LIV-Vertrag erhielt, hat Pläne skizziert, zur DP World Tour zurückzukehren und eine mögliche Rückkehr zur PGA Tour zu prüfen.

LIV Golf spaltet den Profigolf seit seinem Start im Jahr 2022

LIV war 2022 als Herausforderer der PGA Tour angetreten und hatte mit lukrativen Verträgen prominente Spieler wie Phil Mickelson, Dustin Johnson und Bryson DeChambeau angeworben. Die Ankunft der Serie spaltete den professionellen Golfsport, weil die PGA Tour Mitglieder suspendierte, die an LIV-Events teilnahmen. Die Streitigkeiten mündeten später vor Gericht, wobei Spieler die Suspendierungen anfochten und die rivalisierenden Organisationen gegeneinander rechtliche Ansprüche verfolgten. Die PGA Tour wies die Vorwürfe zurück, LIV bestritt die Gegenklagen.

Ein Rahmenabkommen vom Juni 2023 zwischen der PGA Tour, der DP World Tour und dem PIF beendete die Rechtsstreitigkeiten und schlug die Zusammenlegung ihrer kommerziellen Geschäfte vor. Abgeschlossen wurde dieser Deal jedoch nie. Für deutsche Golffans und Investoren, die Sportrechte- und Eventportfolios verfolgen, bleibt die Entwicklung ein Beispiel dafür, wie stark eine Liga von einem einzigen Geldgeber abhängt. Ob LIV Golf als eigenständige Serie überlebt oder in der Liquidation endet, bleibt offen.

Liv GolfBc PartnersChapter 11InsolvenzPIFPga TourJon RahmGolf

Meistgelesene News

  1. Deutsche Telekom bremst Fusion mit T-Mobile US aus
  2. SpaceX-Aktie: Was 10.000 Dollar bis 2030 wert sein könnten
  3. Kellogg's ersetzt Reiskörner in Rice Krispies wegen Wetterbedingungen
  4. Motley Fool: Nvidia, Micron und Broadcom sind die Top-KI-Aktien im November
  5. Okta steigt nachbörslich nach Aufnahme in den S&P 500

Disclaimer


Wichtiger Hinweis auf bestehende Interessenkonflikte:

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass im Rahmen dieser Publikation Interessenkonflikte bestehen:

1. Die Stock Market Media Ltd. und ihr nahestehende Personen besitzen Aktien der hier empfohlenen Gesellschaften und beabsichtigen, diese im Rahmen und zu jedem Zeitpunkt dieser Empfehlung zu verkaufen. Hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

2. Der Herausgeber dieser Publikation, sowie die verantwortlichen Redakteure erhalten für die Erstellung eine finanzielle Vergütung. Auch hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

3. Beachten Sie auch die weitergehenden Ausführungen zu bestehenden Interessenkonflikten im nachfolgenden Disclaimer, u.a. unter Ziff. 2.

Wichtige Informationen und Pflichtmitteilungen gemäß Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) sowie gemäß Finanzanlageverordnung (FinAnV).

Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit als Ersteller von Anlagestrategieempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 34 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 oder von Anlageempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 35 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, (bisher „Finanzanalysen“) der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) gemäß WpHG angezeigt. Die Pflichten der Stock Market Media Ltd. regeln sich primär nach den §§ 85, 86 WpHG, der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und der Delegierten Verordnung (EU) 2016/958.

Angaben über den/die Ersteller dieser Publikation:
Verantwortlich für die Erstellung der Texte und Inhalte dieser Publikation ist Herr Roberto Gonçalves de Albuquerque, als Analyst und Chefredakteur. Herausgeber ist die Stock Market Media Ltd., 405 Kings Road, Flat 600, London; SW10 0BB, Vereinigtes Königreich, vertreten durch den Director Roberto Gonçalves de Albuquerque.

Wichtige Hinweise zur Erstellung dieser Veröffentlichung:
Diese Veröffentlichung enthält sowohl Tatsachen und Fakten zu den besprochenen Unternehmen, als auch rein subjektive Werturteile, Interpretationen, Schätzungen, Hochrechnungen, Vorhersagen und Preisziele. Diese versuchen wir, möglichst transparent voneinander abzugrenzen, um irreführende Angaben zu vermeiden. Recherche, Aufbereitung und Formulierung erfolgen dabei unter Einsatz gängiger digitaler und KI-gestützter Hilfsmittel; die inhaltliche Prüfung und die redaktionelle Verantwortung liegen bei uns. Die wesentlichen Grundlagen und Maßstäbe unserer Werturteile und Bewertungen, der besprochenen Aktien, basieren auf folgender Vorgehensweise:

Beurteilung und Bewertung von Unternehmen nach herkömmlichen Bewertungsmethoden (grundlegender Bewertungsansatz)

  • Einschätzung des Potentials der zukünftigen Unternehmensentwicklung (Wachstumsansatz) und Hochrechnung auf das entsprechende Bewertungspotential (Kurs-Potential-Analyse) sowie einer möglichen Unternehmens-Aktien-Bewertung aufgrund potentieller Gewinnerwartungen (KGV Hochrechnung)
  • Einschätzung des von uns erwarteten Best-Case-Szenarios im absoluten Erfolgsfall des Unternehmens (Blue-Sky-Potential-Ansatz)
  • Effekt der von uns erwarteten, gesteigerten Bekanntheit der empfohlenen Aktie auf den Aktienkurs durch einen starken Anstieg der Nachfrage am Markt (insbesondere maßgeblich bei marktengen oder neu bzw. erstmals empfohlenen Aktien) aufgrund der von uns oder Dritten veröffentlichten Publikationen (meistens Kaufempfehlungen), (Multiplikator- / Momentum-Effekt, Hype), dadurch überproportional steigende Rendite/Aktienkurs bei entsprechend steigendem Risiko
  • Technische Analyse des Aktienkurses gemäß gängiger Analyse-Methoden, meist zur Voraussage von Kurs-Signalen (Kauf- oder Verkaufssignal, Ausbruch der Aktie, Festlegung von Kurszielen, Unterstützungs- oder Widerstandsbereichen, erwarteten Mindestbewegungen oder Mindest-Gegenbewegungen, Voraussage von Signalpunkten (wenn-dann), etc.), größtenteils auf der erwarteten Massenpsychologie aufbauend. (technischer Ansatz).

Herkömmliche Bewertungsansätze sind bei jungen oder noch umsatzlosen Unternehmen oft schlecht sinnvoll anwendbar. Daher stützen wir uns bei der Bewertung von solchen Unternehmen tendenziell auf die von uns errechnete Potential-Analyse, sowie die Einschätzung der Nachfrage nach solchen Aktien am Kapitalmarkt. Letztendlich entscheidet der Markt über den Aktienkurs eines Unternehmens. Entsteht durch umfangreiche Empfehlungen einer Aktie, eine exzessive Nachfrage nach dieser, ist es möglich, dass der Aktienkurs bei einem hohen Handelsvolumen überdurchschnittlich steigt. Dies führt zwar zu extremen Gewinnmöglichkeit, erhöht jedoch entsprechend das Risiko einer Blasenbildung mit entsprechendem Kursrückgang. Durch die gesteigerte Volatilität der Aktie in solchen Situationen ergeben sich überdurchschnittliche Gewinn- und Verlustmöglichkeiten, sowohl in beide Handelsrichtungen als auch bei wiederkehrenden Gegenbewegungen. Auch solche Marktentwicklungen sind ein wichtiger Teil unserer Handelsempfehlungen und Bewertungsansätze.

Diese Publikation befasst sich ausschließlich mit überdurchschnittlich volatilen Werten mit hohem Gewinn- und auch Verlustpotential.

Hinweis zu Informationsquellen:
Die Zuverlässigkeit von Informationsquellen wird von uns vor deren Verwendung ausführlich geprüft und von uns entsprechend ihrer Glaubwürdigkeit und Bedeutung subjektiv bewertet. Dabei entscheiden wir nach eigenen Maßstäben, welche Quellen wir für relevant, zu konservativ oder zu optimistisch halten. Letztendlich legen wir unsere Empfehlungen aufgrund unserer persönlichen Einschätzungen fest. Bei der Informationsbeschaffung greifen wir auf zahlreiche öffentlich zugängliche Quellen zurück wie z.B. Pressemitteilungen, Ad-Hoc-Mitteilungen, Unternehmensmeldungen, Firmenpräsentationen, Publikationen und Artikeln zum besprochenen Unternehmen, gängige Finanzmedien im In- und Ausland sowie auf Unternehmens- oder Branchen-Analysen Dritter.

In unseren Publikationen werden ausschließlich öffentlich verfügbare Informationen und Quellen, sowie vom Unternehmen selbst verbreitete Informationen verwendet.

Hinweis zu bestehenden Interessenkonflikten:
Wir weisen hiermit darauf hin, dass Gesellschafter, Redakteure, Mitarbeiter sowie Personen bzw. Unternehmen die an der Erstellung dieser Veröffentlichung beteiligt sind, sowie Auftraggeber (Dritte) der Publikation von Stock Market Media Ltd. zum Zeitpunkt dieser Veröffentlichung direkt oder indirekt Anteile an Wertpapieren, welche im Rahmen der jeweiligen Publikation besprochen werden, halten. und daher an einer Kurs- und/oder Umsatzsteigerung, d.h. auch einer erhöhten Handelsliquidität interessiert sind, da die Absicht besteht, in unmittelbarem Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung diese Wertpapiere zu verkaufen und an steigenden Kursen und Umsätzen zu partizipieren. Ein Kurszuwachs der Aktien der vorgestellten Unternehmen kann zu einem Vermögenszuwachs bei diesen Personen führen. Durch die Besprechung des Unternehmens können jedenfalls der Aktienkurs des Unternehmens erheblich beeinflusst werden. Insbesondere wird auch durch Wertpapiertransaktionen der Aktienkurs der besprochenen Unternehmen maßgeblich beeinflusst. Dies gilt insbesondere, wenn es sich um Unternehmen handelt deren Aktien keine breite Marktkapitalisierung haben und bei denen nur ein enger Markt besteht. Hier können auch nur geringe Auftragsvolumen erhebliche Auswirkungen auf die Kurse haben. Sie sind aber auch daran interessiert, dass der Kurs des besprochenen Unternehmens sinkt, wenn sie deren Aktien günstiger erwerben wollen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Stock Market Media Ltd. und seine Mitarbeiter werden zudem für die Vorbereitung, elektronische Verbreitung und Veröffentlichung dieser Publikation sowie für andere Dienstleitungen entgeltlich entlohnt. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Diese Vergütung kann durch das Unternehmen über das die Stock Market Media Ltd. Informationen veröffentlicht, durch mit diesen Unternehmen verbundene Dritte oder sonstige Dritte, die ein Interesse in Bezug auf die im Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung besprochenen Unternehmen verfolgen, erfolgen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen. Dieser wird zunächst dadurch begründet, dass die Stock Market Media Ltd. im Interesse ihres Auftraggebers ihre Ausführungen vornehmen könnte. Die Stock Market Media Ltd. und/oder mit ihr verbundene Unternehmen haben mit der gegenständlichen Gesellschaft bzw. mit deren Aktionären eine kostenpflichtige Vereinbarung zur Erstellung der redaktionellen Besprechung getroffen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Hinweis zur Handhabe der internen Organisationspflichten:
Aufgrund der geringen Unternehmensgröße des Herausgebers, ist eine interne Kontrolle der Compliance Prozesse der an dieser Publikation mitwirkenden Mitarbeiter und sonstigen Beteiligten überschaubar.

Verantwortliche Aufsichtsbehörde:
Die Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit gemäß § 86 WpHG bei der BaFin angezeigt.