ANZEIGE

China blockiert SoftBanks Kauf der ABB-Robotiksparte für 5,4 Milliarden Dollar

Die staatliche Planungsbehörde NDRC verweigert die Genehmigung – ein Rückschlag für SoftBank und Gründer Masayoshi Son bei der Wette auf physische KI.

•• 5 Min
China blockiert SoftBanks Kauf der ABB-Robotiksparte für 5,4 Milliarden Dollar

China hat SoftBank mitgeteilt, dass es die 5,4 Milliarden US-Dollar teure Übernahme der Robotiksparte von ABB nicht genehmigen wird. Der überraschende Schritt droht Masayoshi Sons Ambitionen im Bereich der physischen KI durcheinanderzubringen. Nach Angaben mehrerer mit den Umständen vertrauter Personen wurde SoftBank darüber informiert, dass das Vorhaben von der Nationalen Entwicklungs- und Reformkommission Chinas (NDRC) blockiert werden würde.

Das schweizerisch-schwedische Unternehmen ABB bestätigte am Donnerstag in einer Erklärung, es sei von SoftBank informiert worden, chinesische Regulierungsbehörden hätten „die Übernahme des ABB Robotics-Geschäfts in China untersagt“. Die NDRC ist die mächtige staatliche Planungsbehörde des Landes und für die Sicherung der Lieferketten sowie deren Stabilität zuständig. Auf eine Anfrage zur Stellungnahme antwortete die Behörde nicht sofort.

Bis zur vergangenen Woche hatten Personen in der Nähe von SoftBank sowie solche, die über den Prozess der NDRC in China unterrichtet waren, damit gerechnet, dass die Transaktion trotz einer sicherheitsrechtlichen Prüfung ausländischer Investitionen genehmigt würde. Der japanische Technologiekonzern versucht nun herauszufinden, was schiefgelaufen ist, und prüft, ob ein erneuter Genehmigungsantrag möglich ist.

China ist der größte Markt für ABBs Robotikeinheit

Für die Bewertung des Deals ist die Größe des chinesischen Geschäfts entscheidend. China ist der größte Markt für ABBs Robotikeinheit, wobei mehr als 90 Prozent der für chinesische Kunden bestimmten Roboter lokal hergestellt werden. Das Unternehmen beschäftigt in China rund 12.700 Mitarbeiter. Die Operationen der ABB-Sparte in China seien ein signifikanter Anziehungspunkt für den Deal gewesen, sagen Personen, die dem japanischen Konzern nahestehen.

Die NDRC-Prüfung habe eine detaillierte Überprüfung der chinesischen Lieferketten von ABB umfasst sowie die Forderung, einige der Fertigungskapazitäten der Robotikeinheit in China zu behalten. Regulierungsbehörden hätten zudem geprüft, ob geistiges Eigentum im Zusammenhang mit Teilen von ABBs Robotikgeschäft in China gehalten werden sollte. Das hätte potenziell erfordert, Teile des Geschäfts an chinesische Eigentümer auszugliedern, damit der Deal fortgesetzt werden kann.

SoftBank hatte sich im Oktober letzten Jahres bereit erklärt, ABBs Robotik-Sparte zu kaufen – als Teil des Vorstoßes der japanischen Gruppe in einen Sektor, der nach ihrer Überzeugung eng mit dem Aufstieg der KI verknüpft sein wird. Der Deal bestand im Februar die wettbewerbsrechtliche Prüfung in China. Anschließend unterlag er einer sicherheitsrechtlichen Prüfung ausländischer Investitionen, die Pekings Bedenken hinsichtlich der Verlagerung von in China entwickelten Vermögenswerten an ein japanisches Unternehmen hervorhob – insbesondere vor dem Hintergrund der angespannten Beziehungen zu Tokio und des strategischen Wettbewerbs mit Washington.

Die NDRC habe zudem Bedenken geäußert, dass Robotikdaten ins Ausland transferiert würden, wo sie möglicherweise zum Trainieren von KI-Modellen genutzt werden könnten. Dazu zählten auch Modelle, die von OpenAI entwickelt wurden, an dem SoftBank ein großer Investor ist. ABB hatte bereits 1992 ein Joint Venture mit einem chinesischen Partner gegründet, und seine Geschäfte in China, insbesondere der Robotikbereich, profitierten lange Zeit von staatlicher Unterstützung. Die Regierung Shanghais half ABB auch beim Bau seiner 150 Millionen US-Dollar teuren Robotik-Mega-Fabrik in Pudong, die 2022 ihren Betrieb aufnahm.

aktien.news berichtete bereits mehrfach über SoftBanks wachsende KI-Risiken

Bereits am 14.09.2026 berichtete aktien.news, dass die SoftBank-Aktie unter Druck geraten sei. Der Kurs verzeichnete einen Rückgang von 11,4 bis 13,2 Prozent, ausgelöst durch eine Reihe von Ankündigungen aus der KI-Branche und eine allgemeine Abkühlung der Stimmung gegenüber dem Sektor. Hauptauslöser war die Bestätigung von OpenAI-CEO Sam Altman, dass das Unternehmen im Jahr 2026 keinen Börsengang anstreben werde.

Am 13.10.2026 meldete aktien.news einen Einbruch der SoftBank-Aktie um 8,0 Prozent auf 5.337 Yen. Auslöser war ein breiter Ausverkauf im asiatischen Technologiesektor, angetrieben durch schwache US-Halbleiterwerte; der Nikkei 225 verlor zeitweise über 1.900 Punkte, auch der südkoreanische KOSPI zeigte sich deutlich schwächer.

Ebenfalls am 09.10.2026 berichtete aktien.news, dass SoftBank-Gründer Masayoshi Son bis zu 100 Milliarden US-Dollar von Investoren aus dem Golfraum aufbringen will, um seine massiven Investitionen in künstliche Intelligenz weiter voranzutreiben. Nach Angaben mehrerer mit der Angelegenheit vertrauter Personen hatte Son in den Wochen zuvor Gespräche mit hochrangigen Persönlichkeiten geführt, darunter in den Vereinigten Arabischen Emiraten.

Die Aktie spiegelt die Zweifel der Anleger an der KI-Erzählung

Die Marktreaktion auf die Nachrichtenlage ist bereits deutlich sichtbar: Die Aktien von SoftBank sind im vergangenen Monat um 38 Prozent gefallen und über das vergangene Jahr um 28 Prozent. Als Gründe nennt die Quelle Bedenken hinsichtlich der KI-Nachfrage und insbesondere die Entscheidung von OpenAI, den Börsengang ins nächste Jahr zu verschieben. Diese Verschiebung hat auch Druck auf den bevorstehenden Börsengang von SB Energy aufgebaut, dem US-amerikanischen Entwickler von Rechenzentren, der eine Bewertung von 50 Milliarden US-Dollar anstrebt.

Für deutsche Privatanleger ist relevant, dass die Blockade nicht an kartellrechtlichen Fragen scheitert, sondern an industriepolitischen Interessen. Der Deal hatte die wettbewerbsrechtliche Prüfung in China im Februar bereits bestanden. Das Nein der NDRC zeigt, wie stark Lieferketten, Datenflüsse und geistiges Eigentum inzwischen über den Ausgang grenzüberschreitender Übernahmen entscheiden. SoftBank ist kein reiner Robotikkonzern, sondern ein Mischkonzern, dessen Kurs stark vom Sentiment im KI- und Technologiesektor abhängt – entsprechend sensibel reagiert der Markt auf Rückschläge bei einzelnen Beteiligungen.

Hinzu kommt die strukturelle Abhängigkeit von der Kapitalbeschaffung. Sons Pläne in der Robotik und bei der physischen KI sind auf Zukäufe und Beteiligungen ausgelegt, die wiederum von der Bewertung des Konzerns und der Verfügbarkeit von Finanzmitteln abhängen. Fällt ein zentraler Baustein wie die ABB-Robotiksparte weg, verändert das die Ausgangslage für die gesamte Strategie. Eine Einschätzung, wie stark der Bewertungsdruck dadurch zunimmt, lässt sich aus den vorliegenden Angaben nicht ableiten.

SoftBank prüft einen neuen Anlauf bei den chinesischen Behörden

Offen ist, ob SoftBank die Transaktion noch retten kann. Das Unternehmen prüft, ob ein erneuter Genehmigungsantrag möglich ist. Personen, die SoftBank nahestehen, sagen jedoch, es habe in Japan Unsicherheit darüber gegeben, welche Bedingungen in den Tagen vor der Entscheidung zur Blockierung des Deals offiziell gefordert wurden.

Unabhängig von der ABB-Übernahme verfolgt Gründer Son weitere Vorhaben. Er befindet sich in Verhandlungen, um Allied Universal zu kaufen, die weltweit größte private Sicherheitsgruppe und Eigentümer der britischen G4S, mit dem Ziel, Robotik und KI zur Steigerung der Produktivität einzusetzen. ABBs Robotikgeschäft war ein zentraler Bestandteil von Sons Wette auf die physische KI und sollte zusammen mit dem US-Unternehmen Roze, einem Anbieter von KI und Robotik, die Grundlage für seine Pläne in diesem Sektor bilden. Zu den Gründen der chinesischen Entscheidung hat sich die NDRC bislang nicht geäußert.

Drei Begriffe aus dem Artikel werden hier kurz erklärt

  • NDRC: Die Nationale Entwicklungs- und Reformkommission ist die zentrale staatliche Planungsbehörde Chinas, die unter anderem Lieferketten und Investitionsvorhaben prüft.
  • Sicherheitsrechtliche Prüfung ausländischer Investitionen: Ein Verfahren, in dem Behörden bewerten, ob ein ausländischer Erwerber nationale Sicherheitsinteressen berührt.
  • Physische KI: KI-Systeme, die in Maschinen und Robotern wirken und dort Aufgaben in der realen Welt ausführen.
  • Börsengang (IPO): Der erstmalige Verkauf von Aktien eines Unternehmens an der Börse.
SoftbankAbb RobotikChina NdrcÜbernahme BlockiertMasayoshi SonPhysische KiAbb RoboticsSoftbank Aktie

Meistgelesene News

  1. Deutsche Telekom bremst Fusion mit T-Mobile US aus
  2. SpaceX-Aktie: Was 10.000 Dollar bis 2030 wert sein könnten
  3. Kellogg's ersetzt Reiskörner in Rice Krispies wegen Wetterbedingungen
  4. Motley Fool: Nvidia, Micron und Broadcom sind die Top-KI-Aktien im November
  5. Okta steigt nachbörslich nach Aufnahme in den S&P 500

Disclaimer


Wichtiger Hinweis auf bestehende Interessenkonflikte:

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass im Rahmen dieser Publikation Interessenkonflikte bestehen:

1. Die Stock Market Media Ltd. und ihr nahestehende Personen besitzen Aktien der hier empfohlenen Gesellschaften und beabsichtigen, diese im Rahmen und zu jedem Zeitpunkt dieser Empfehlung zu verkaufen. Hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

2. Der Herausgeber dieser Publikation, sowie die verantwortlichen Redakteure erhalten für die Erstellung eine finanzielle Vergütung. Auch hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

3. Beachten Sie auch die weitergehenden Ausführungen zu bestehenden Interessenkonflikten im nachfolgenden Disclaimer, u.a. unter Ziff. 2.

Wichtige Informationen und Pflichtmitteilungen gemäß Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) sowie gemäß Finanzanlageverordnung (FinAnV).

Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit als Ersteller von Anlagestrategieempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 34 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 oder von Anlageempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 35 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, (bisher „Finanzanalysen“) der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) gemäß WpHG angezeigt. Die Pflichten der Stock Market Media Ltd. regeln sich primär nach den §§ 85, 86 WpHG, der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und der Delegierten Verordnung (EU) 2016/958.

Angaben über den/die Ersteller dieser Publikation:
Verantwortlich für die Erstellung der Texte und Inhalte dieser Publikation ist Herr Roberto Gonçalves de Albuquerque, als Analyst und Chefredakteur. Herausgeber ist die Stock Market Media Ltd., 405 Kings Road, Flat 600, London; SW10 0BB, Vereinigtes Königreich, vertreten durch den Director Roberto Gonçalves de Albuquerque.

Wichtige Hinweise zur Erstellung dieser Veröffentlichung:
Diese Veröffentlichung enthält sowohl Tatsachen und Fakten zu den besprochenen Unternehmen, als auch rein subjektive Werturteile, Interpretationen, Schätzungen, Hochrechnungen, Vorhersagen und Preisziele. Diese versuchen wir, möglichst transparent voneinander abzugrenzen, um irreführende Angaben zu vermeiden. Recherche, Aufbereitung und Formulierung erfolgen dabei unter Einsatz gängiger digitaler und KI-gestützter Hilfsmittel; die inhaltliche Prüfung und die redaktionelle Verantwortung liegen bei uns. Die wesentlichen Grundlagen und Maßstäbe unserer Werturteile und Bewertungen, der besprochenen Aktien, basieren auf folgender Vorgehensweise:

Beurteilung und Bewertung von Unternehmen nach herkömmlichen Bewertungsmethoden (grundlegender Bewertungsansatz)

  • Einschätzung des Potentials der zukünftigen Unternehmensentwicklung (Wachstumsansatz) und Hochrechnung auf das entsprechende Bewertungspotential (Kurs-Potential-Analyse) sowie einer möglichen Unternehmens-Aktien-Bewertung aufgrund potentieller Gewinnerwartungen (KGV Hochrechnung)
  • Einschätzung des von uns erwarteten Best-Case-Szenarios im absoluten Erfolgsfall des Unternehmens (Blue-Sky-Potential-Ansatz)
  • Effekt der von uns erwarteten, gesteigerten Bekanntheit der empfohlenen Aktie auf den Aktienkurs durch einen starken Anstieg der Nachfrage am Markt (insbesondere maßgeblich bei marktengen oder neu bzw. erstmals empfohlenen Aktien) aufgrund der von uns oder Dritten veröffentlichten Publikationen (meistens Kaufempfehlungen), (Multiplikator- / Momentum-Effekt, Hype), dadurch überproportional steigende Rendite/Aktienkurs bei entsprechend steigendem Risiko
  • Technische Analyse des Aktienkurses gemäß gängiger Analyse-Methoden, meist zur Voraussage von Kurs-Signalen (Kauf- oder Verkaufssignal, Ausbruch der Aktie, Festlegung von Kurszielen, Unterstützungs- oder Widerstandsbereichen, erwarteten Mindestbewegungen oder Mindest-Gegenbewegungen, Voraussage von Signalpunkten (wenn-dann), etc.), größtenteils auf der erwarteten Massenpsychologie aufbauend. (technischer Ansatz).

Herkömmliche Bewertungsansätze sind bei jungen oder noch umsatzlosen Unternehmen oft schlecht sinnvoll anwendbar. Daher stützen wir uns bei der Bewertung von solchen Unternehmen tendenziell auf die von uns errechnete Potential-Analyse, sowie die Einschätzung der Nachfrage nach solchen Aktien am Kapitalmarkt. Letztendlich entscheidet der Markt über den Aktienkurs eines Unternehmens. Entsteht durch umfangreiche Empfehlungen einer Aktie, eine exzessive Nachfrage nach dieser, ist es möglich, dass der Aktienkurs bei einem hohen Handelsvolumen überdurchschnittlich steigt. Dies führt zwar zu extremen Gewinnmöglichkeit, erhöht jedoch entsprechend das Risiko einer Blasenbildung mit entsprechendem Kursrückgang. Durch die gesteigerte Volatilität der Aktie in solchen Situationen ergeben sich überdurchschnittliche Gewinn- und Verlustmöglichkeiten, sowohl in beide Handelsrichtungen als auch bei wiederkehrenden Gegenbewegungen. Auch solche Marktentwicklungen sind ein wichtiger Teil unserer Handelsempfehlungen und Bewertungsansätze.

Diese Publikation befasst sich ausschließlich mit überdurchschnittlich volatilen Werten mit hohem Gewinn- und auch Verlustpotential.

Hinweis zu Informationsquellen:
Die Zuverlässigkeit von Informationsquellen wird von uns vor deren Verwendung ausführlich geprüft und von uns entsprechend ihrer Glaubwürdigkeit und Bedeutung subjektiv bewertet. Dabei entscheiden wir nach eigenen Maßstäben, welche Quellen wir für relevant, zu konservativ oder zu optimistisch halten. Letztendlich legen wir unsere Empfehlungen aufgrund unserer persönlichen Einschätzungen fest. Bei der Informationsbeschaffung greifen wir auf zahlreiche öffentlich zugängliche Quellen zurück wie z.B. Pressemitteilungen, Ad-Hoc-Mitteilungen, Unternehmensmeldungen, Firmenpräsentationen, Publikationen und Artikeln zum besprochenen Unternehmen, gängige Finanzmedien im In- und Ausland sowie auf Unternehmens- oder Branchen-Analysen Dritter.

In unseren Publikationen werden ausschließlich öffentlich verfügbare Informationen und Quellen, sowie vom Unternehmen selbst verbreitete Informationen verwendet.

Hinweis zu bestehenden Interessenkonflikten:
Wir weisen hiermit darauf hin, dass Gesellschafter, Redakteure, Mitarbeiter sowie Personen bzw. Unternehmen die an der Erstellung dieser Veröffentlichung beteiligt sind, sowie Auftraggeber (Dritte) der Publikation von Stock Market Media Ltd. zum Zeitpunkt dieser Veröffentlichung direkt oder indirekt Anteile an Wertpapieren, welche im Rahmen der jeweiligen Publikation besprochen werden, halten. und daher an einer Kurs- und/oder Umsatzsteigerung, d.h. auch einer erhöhten Handelsliquidität interessiert sind, da die Absicht besteht, in unmittelbarem Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung diese Wertpapiere zu verkaufen und an steigenden Kursen und Umsätzen zu partizipieren. Ein Kurszuwachs der Aktien der vorgestellten Unternehmen kann zu einem Vermögenszuwachs bei diesen Personen führen. Durch die Besprechung des Unternehmens können jedenfalls der Aktienkurs des Unternehmens erheblich beeinflusst werden. Insbesondere wird auch durch Wertpapiertransaktionen der Aktienkurs der besprochenen Unternehmen maßgeblich beeinflusst. Dies gilt insbesondere, wenn es sich um Unternehmen handelt deren Aktien keine breite Marktkapitalisierung haben und bei denen nur ein enger Markt besteht. Hier können auch nur geringe Auftragsvolumen erhebliche Auswirkungen auf die Kurse haben. Sie sind aber auch daran interessiert, dass der Kurs des besprochenen Unternehmens sinkt, wenn sie deren Aktien günstiger erwerben wollen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Stock Market Media Ltd. und seine Mitarbeiter werden zudem für die Vorbereitung, elektronische Verbreitung und Veröffentlichung dieser Publikation sowie für andere Dienstleitungen entgeltlich entlohnt. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Diese Vergütung kann durch das Unternehmen über das die Stock Market Media Ltd. Informationen veröffentlicht, durch mit diesen Unternehmen verbundene Dritte oder sonstige Dritte, die ein Interesse in Bezug auf die im Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung besprochenen Unternehmen verfolgen, erfolgen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen. Dieser wird zunächst dadurch begründet, dass die Stock Market Media Ltd. im Interesse ihres Auftraggebers ihre Ausführungen vornehmen könnte. Die Stock Market Media Ltd. und/oder mit ihr verbundene Unternehmen haben mit der gegenständlichen Gesellschaft bzw. mit deren Aktionären eine kostenpflichtige Vereinbarung zur Erstellung der redaktionellen Besprechung getroffen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Hinweis zur Handhabe der internen Organisationspflichten:
Aufgrund der geringen Unternehmensgröße des Herausgebers, ist eine interne Kontrolle der Compliance Prozesse der an dieser Publikation mitwirkenden Mitarbeiter und sonstigen Beteiligten überschaubar.

Verantwortliche Aufsichtsbehörde:
Die Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit gemäß § 86 WpHG bei der BaFin angezeigt.