ANZEIGE

Japan: Gespenstische Häuser locken Schnäppchenjäger mit hohen Rabatten

Stigmatisierte Immobilien, sogenannte Jiko Bukken, bieten in Japan teils massive Preisnachlässe – trotz Geistergeschichten.

•• 4 Min
Japan: Gespenstische Häuser locken Schnäppchenjäger mit hohen Rabatten

In Japan sorgt eine besondere Kategorie von Immobilien für Aufmerksamkeit: sogenannte Jiko Bukken, also „stigmatisierte" oder „Vorfalls-Immobilien". Dabei handelt es sich um Wohnungen und Häuser, in denen sich tragische Ereignisse zugetragen haben – etwa Selbstmord, Mord oder ein einsamer Tod. Für Wohnungssuchende, die nicht abergläubisch sind, eröffnen sich dadurch teils erhebliche Preisvorteile.

Ein Beispiel ist die junge Unterhalterin Ryua, die ihren Nachnamen nicht nennen möchte. Von dem Moment an, als sie ihre Mietwohnung in Tokio zum ersten Mal betrat, hatte sie das Gefühl, von Geistern heimgesucht zu werden. „Als ich die Wohnung zur Besichtigung besuchte, stand ein Mann dort und starrte mich an", sagt sie. „Da der Makler ihn nicht sehen konnte, wurde mir klar, dass es sich um einen Geist handeln musste." Statt zu fliehen, entschied sie sich einzuziehen. „Ich bin etwas eigensinnig, also beschloss ich, Freundschaft mit diesem starrenden männlichen Geist zu schließen", erklärt sie.

Vier Jahre später lebt Ryua noch immer in derselben Wohnung und berichtet, weiterhin täglich paranormale Aktivitäten zu erleben. Sie sagt, sie höre endlose Schritte und den Geist sprechen. Ihr wurde mitgeteilt, dass sich ein Mann in der Wohnung das Leben genommen hatte. Als Ausgleich erhielt sie fast 30 Prozent Rabatt auf ihre Miete für die winzige, 25 Quadratmeter große Einzimmerwohnung im angesagten Bezirk Setagaya. Statt der eigentlich vorgesehenen 62.000 Yen zahlt sie 45.000 Yen pro Monat – umgerechnet rund 285 US-Dollar beziehungsweise 213 britische Pfund.

Yuurei und die japanische Geisterkultur

Obwohl Japan Halloween in den letzten Jahren zunehmend feiert, nehmen viele Japaner Geister das ganze Jahr über ernst. Das Land kennt den Begriff „Yuurei", der einen verweilenden, ruhelosen Geist bezeichnet. Gemeint sind die Geister von Menschen, die unter gewaltsamen oder tragischen Umständen verstorben sind – diejenigen, die ermordet wurden, Selbstmord begingen oder einsam und allein starben. Wenn sie zu Hause starben, besteht der Glaube, dass ihr Yuurei nicht verschwinden wird.

Gemäß Richtlinien, die die japanische Regierung 2021 herausgegeben hat, müssen Immobilienmakler Selbstmord, Mord, Tod durch Feuer und jeden Tod offenlegen, bei dem der Körper für einen längeren Zeitraum nicht entdeckt wurde. Bei Mietwohnungen muss diese Information drei Jahre lang offengelegt werden, bei zum Verkauf angebotenen Immobilien gilt die Pflicht unbegrenzt. Im Vereinigten Königreich besteht dagegen keine gesetzliche Verpflichtung, mitzuteilen, dass eine Person in einer Immobilie verstorben ist. In den USA variiert die Regelung von Bundesstaat zu Bundesstaat: In Kalifornien muss ein Todesfall der vergangenen drei Jahre gemeldet werden, in Arizona und Oregon hingegen nicht.

Der Tokioter Immobilienmakler Erik Oskamp erklärt, dass Japaner besonders abergläubisch und abgeneigt gegenüber stigmatisierten Immobilien seien. „Selbst eine Wohnung neben einem Friedhof wird schwierig zu vermieten sein, insbesondere wenn man die Gräber von der Küche aus sehen kann", sagt er. „Das Schlimmste ist, wenn ein Selbstmord in der Wohnung passiert ist. Selbst wenn jemand vom Dach gesprungen ist, werden viele Mieter ausziehen. Andere Probleme sind ein schweres Verbrechen oder ein einsamer Tod."

Ein Haus für die Hälfte des Preises

Dass auch ein einsamer Tod den Preis drücken kann, zeigt das Beispiel von Diane Tincher. Die 79-jährige Amerikanerin lebt seit fast 40 Jahren in Japan und arbeitet als Reiseleiterin. In Kagoshima im Südwesten Japans kaufte sie ein großes Haus mit drei Schlafzimmern für etwa die Hälfte des sonst üblichen Preises. Der Makler war ehrlich zu ihr: Es gab einen großen Rabatt, da eine ältere Dame allein verstorben war und die Immobilie dadurch stigmatisiert wurde. Tincher zahlte 20 Millionen Yen für das Haus, während ähnliche Immobilien normalerweise bis zu 45 Millionen Yen kosten.

„Ich glaube nicht an Geister. Aber ich weiß, dass die Japaner sehr abergläubisch sind", sagt sie. „Wenn es einen Geist gibt, bin ich ihm jeden Tag dankbar … für das Leben in solch einem prächtigen und erschwinglichen Zuhause." Bei ihrer Recherche fand Tincher das Haus auf einer Website namens Oshimaland, die Jiko-Bukken-Immobilien auflistet und Details der Ereignisse angibt. Die Seite wurde 2005 gestartet und deckte zunächst Tokio ab, bevor sie sich 2011 landesweit und später international ausbreitete. Sie ist crowdsourced, das heißt, Mitglieder der Öffentlichkeit fügen die Häuser und ihre Details hinzu.

Teru Oshima, der Gründer von Oshimaland, sagt, dass solche Immobilien in der Vergangenheit in Japan „nicht sehr attraktive Optionen" waren. Doch da die Immobilienpreise in den letzten Jahren stark gestiegen sind und auch die allgemeinen Lebenshaltungskosten erheblich zugenommen haben, ergab eine Umfrage aus dem Jahr 2025, dass mehr als die Hälfte der Japaner heute eine Jiko Bukken mieten würde, wenn sie günstig ist.

Zurück in Setagaya sagt Ryua, dass sie glücklich damit lebt, mit ihrem geistigen Mitbewohner zusammenzuwohnen. „Ich glaube, dass Geister einst lebende Menschen waren, also verdienen sie unseren Respekt", sagt sie. Für deutsche Anleger und Immobilieninteressierte zeigt das Phänomen, wie stark kulturelle Faktoren die Preisbildung auf einem Wohnungsmarkt beeinflussen können – und dass sich daraus mitunter außergewöhnliche Einstiegschancen ergeben.

Jiko BukkenJapan ImmobilienStigmatisierte ImmobilienGeisterhaus JapanImmobilienpreise JapanYuureiOshimalandImmobilien Schnäppchen

Meistgelesene News

  1. XRP als Millionärsmacher? Warum ein 1.000-facher Anstieg unrealistisch ist
  2. KI nur für Top-Mitarbeiter: Paysend-CEO setzt auf Leistungsnachweis
  3. Trump: Entscheidung über Iran steht bevor – Deal oder Angriff
  4. Tesla nach Q3-Zahlen: Warum die Aktie trotz Rabatt teuer bleibt
  5. Shell und Exxon verkaufen Chemiekonzern Infineum für 8 Milliarden Dollar

Disclaimer


Wichtiger Hinweis auf bestehende Interessenkonflikte:

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass im Rahmen dieser Publikation Interessenkonflikte bestehen:

1. Die Stock Market Media Ltd. und ihr nahestehende Personen besitzen Aktien der hier empfohlenen Gesellschaften und beabsichtigen, diese im Rahmen und zu jedem Zeitpunkt dieser Empfehlung zu verkaufen. Hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

2. Der Herausgeber dieser Publikation, sowie die verantwortlichen Redakteure erhalten für die Erstellung eine finanzielle Vergütung. Auch hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

3. Beachten Sie auch die weitergehenden Ausführungen zu bestehenden Interessenkonflikten im nachfolgenden Disclaimer, u.a. unter Ziff. 2.

Wichtige Informationen und Pflichtmitteilungen gemäß Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) sowie gemäß Finanzanlageverordnung (FinAnV).

Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit als Ersteller von Anlagestrategieempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 34 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 oder von Anlageempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 35 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, (bisher „Finanzanalysen“) der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) gemäß WpHG angezeigt. Die Pflichten der Stock Market Media Ltd. regeln sich primär nach den §§ 85, 86 WpHG, der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und der Delegierten Verordnung (EU) 2016/958.

Angaben über den/die Ersteller dieser Publikation:
Verantwortlich für die Erstellung der Texte und Inhalte dieser Publikation ist Herr Roberto Gonçalves de Albuquerque, als Analyst und Chefredakteur. Herausgeber ist die Stock Market Media Ltd., 405 Kings Road, Flat 600, London; SW10 0BB, Vereinigtes Königreich, vertreten durch den Director Roberto Gonçalves de Albuquerque.

Wichtige Hinweise zur Erstellung dieser Veröffentlichung:
Diese Veröffentlichung enthält sowohl Tatsachen und Fakten zu den besprochenen Unternehmen, als auch rein subjektive Werturteile, Interpretationen, Schätzungen, Hochrechnungen, Vorhersagen und Preisziele. Diese versuchen wir, möglichst transparent voneinander abzugrenzen, um irreführende Angaben zu vermeiden. Recherche, Aufbereitung und Formulierung erfolgen dabei unter Einsatz gängiger digitaler und KI-gestützter Hilfsmittel; die inhaltliche Prüfung und die redaktionelle Verantwortung liegen bei uns. Die wesentlichen Grundlagen und Maßstäbe unserer Werturteile und Bewertungen, der besprochenen Aktien, basieren auf folgender Vorgehensweise:

Beurteilung und Bewertung von Unternehmen nach herkömmlichen Bewertungsmethoden (grundlegender Bewertungsansatz)

  • Einschätzung des Potentials der zukünftigen Unternehmensentwicklung (Wachstumsansatz) und Hochrechnung auf das entsprechende Bewertungspotential (Kurs-Potential-Analyse) sowie einer möglichen Unternehmens-Aktien-Bewertung aufgrund potentieller Gewinnerwartungen (KGV Hochrechnung)
  • Einschätzung des von uns erwarteten Best-Case-Szenarios im absoluten Erfolgsfall des Unternehmens (Blue-Sky-Potential-Ansatz)
  • Effekt der von uns erwarteten, gesteigerten Bekanntheit der empfohlenen Aktie auf den Aktienkurs durch einen starken Anstieg der Nachfrage am Markt (insbesondere maßgeblich bei marktengen oder neu bzw. erstmals empfohlenen Aktien) aufgrund der von uns oder Dritten veröffentlichten Publikationen (meistens Kaufempfehlungen), (Multiplikator- / Momentum-Effekt, Hype), dadurch überproportional steigende Rendite/Aktienkurs bei entsprechend steigendem Risiko
  • Technische Analyse des Aktienkurses gemäß gängiger Analyse-Methoden, meist zur Voraussage von Kurs-Signalen (Kauf- oder Verkaufssignal, Ausbruch der Aktie, Festlegung von Kurszielen, Unterstützungs- oder Widerstandsbereichen, erwarteten Mindestbewegungen oder Mindest-Gegenbewegungen, Voraussage von Signalpunkten (wenn-dann), etc.), größtenteils auf der erwarteten Massenpsychologie aufbauend. (technischer Ansatz).

Herkömmliche Bewertungsansätze sind bei jungen oder noch umsatzlosen Unternehmen oft schlecht sinnvoll anwendbar. Daher stützen wir uns bei der Bewertung von solchen Unternehmen tendenziell auf die von uns errechnete Potential-Analyse, sowie die Einschätzung der Nachfrage nach solchen Aktien am Kapitalmarkt. Letztendlich entscheidet der Markt über den Aktienkurs eines Unternehmens. Entsteht durch umfangreiche Empfehlungen einer Aktie, eine exzessive Nachfrage nach dieser, ist es möglich, dass der Aktienkurs bei einem hohen Handelsvolumen überdurchschnittlich steigt. Dies führt zwar zu extremen Gewinnmöglichkeit, erhöht jedoch entsprechend das Risiko einer Blasenbildung mit entsprechendem Kursrückgang. Durch die gesteigerte Volatilität der Aktie in solchen Situationen ergeben sich überdurchschnittliche Gewinn- und Verlustmöglichkeiten, sowohl in beide Handelsrichtungen als auch bei wiederkehrenden Gegenbewegungen. Auch solche Marktentwicklungen sind ein wichtiger Teil unserer Handelsempfehlungen und Bewertungsansätze.

Diese Publikation befasst sich ausschließlich mit überdurchschnittlich volatilen Werten mit hohem Gewinn- und auch Verlustpotential.

Hinweis zu Informationsquellen:
Die Zuverlässigkeit von Informationsquellen wird von uns vor deren Verwendung ausführlich geprüft und von uns entsprechend ihrer Glaubwürdigkeit und Bedeutung subjektiv bewertet. Dabei entscheiden wir nach eigenen Maßstäben, welche Quellen wir für relevant, zu konservativ oder zu optimistisch halten. Letztendlich legen wir unsere Empfehlungen aufgrund unserer persönlichen Einschätzungen fest. Bei der Informationsbeschaffung greifen wir auf zahlreiche öffentlich zugängliche Quellen zurück wie z.B. Pressemitteilungen, Ad-Hoc-Mitteilungen, Unternehmensmeldungen, Firmenpräsentationen, Publikationen und Artikeln zum besprochenen Unternehmen, gängige Finanzmedien im In- und Ausland sowie auf Unternehmens- oder Branchen-Analysen Dritter.

In unseren Publikationen werden ausschließlich öffentlich verfügbare Informationen und Quellen, sowie vom Unternehmen selbst verbreitete Informationen verwendet.

Hinweis zu bestehenden Interessenkonflikten:
Wir weisen hiermit darauf hin, dass Gesellschafter, Redakteure, Mitarbeiter sowie Personen bzw. Unternehmen die an der Erstellung dieser Veröffentlichung beteiligt sind, sowie Auftraggeber (Dritte) der Publikation von Stock Market Media Ltd. zum Zeitpunkt dieser Veröffentlichung direkt oder indirekt Anteile an Wertpapieren, welche im Rahmen der jeweiligen Publikation besprochen werden, halten. und daher an einer Kurs- und/oder Umsatzsteigerung, d.h. auch einer erhöhten Handelsliquidität interessiert sind, da die Absicht besteht, in unmittelbarem Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung diese Wertpapiere zu verkaufen und an steigenden Kursen und Umsätzen zu partizipieren. Ein Kurszuwachs der Aktien der vorgestellten Unternehmen kann zu einem Vermögenszuwachs bei diesen Personen führen. Durch die Besprechung des Unternehmens können jedenfalls der Aktienkurs des Unternehmens erheblich beeinflusst werden. Insbesondere wird auch durch Wertpapiertransaktionen der Aktienkurs der besprochenen Unternehmen maßgeblich beeinflusst. Dies gilt insbesondere, wenn es sich um Unternehmen handelt deren Aktien keine breite Marktkapitalisierung haben und bei denen nur ein enger Markt besteht. Hier können auch nur geringe Auftragsvolumen erhebliche Auswirkungen auf die Kurse haben. Sie sind aber auch daran interessiert, dass der Kurs des besprochenen Unternehmens sinkt, wenn sie deren Aktien günstiger erwerben wollen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Stock Market Media Ltd. und seine Mitarbeiter werden zudem für die Vorbereitung, elektronische Verbreitung und Veröffentlichung dieser Publikation sowie für andere Dienstleitungen entgeltlich entlohnt. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Diese Vergütung kann durch das Unternehmen über das die Stock Market Media Ltd. Informationen veröffentlicht, durch mit diesen Unternehmen verbundene Dritte oder sonstige Dritte, die ein Interesse in Bezug auf die im Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung besprochenen Unternehmen verfolgen, erfolgen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen. Dieser wird zunächst dadurch begründet, dass die Stock Market Media Ltd. im Interesse ihres Auftraggebers ihre Ausführungen vornehmen könnte. Die Stock Market Media Ltd. und/oder mit ihr verbundene Unternehmen haben mit der gegenständlichen Gesellschaft bzw. mit deren Aktionären eine kostenpflichtige Vereinbarung zur Erstellung der redaktionellen Besprechung getroffen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Hinweis zur Handhabe der internen Organisationspflichten:
Aufgrund der geringen Unternehmensgröße des Herausgebers, ist eine interne Kontrolle der Compliance Prozesse der an dieser Publikation mitwirkenden Mitarbeiter und sonstigen Beteiligten überschaubar.

Verantwortliche Aufsichtsbehörde:
Die Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit gemäß § 86 WpHG bei der BaFin angezeigt.