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Gold bleibt nach einem Jahr steuerfrei: Krypto-Reform schürt Unsicherheit

BMF dementiert Abschaffung des Gold-Steuervorteils – Referentenentwurf zur Krypto-Besteuerung sorgt für Verwirrung.

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Gold bleibt nach einem Jahr steuerfrei: Krypto-Reform schürt Unsicherheit

Seit einigen Tagen kursiert in verschiedenen Medien die Meldung, der Steuervorteil für Gold solle abgeschafft werden. Auslöser ist die geplante Steuerreform bei Kryptowährungen, die das Bundesfinanzministerium (BMF) derzeit in einem Referentenentwurf vorbereitet. Unter Goldanlegern sorgt die Nachricht für erhebliche Aufregung – dabei ist die Kernaussage eine andere: Das BMF plant derzeit ausdrücklich kein Ende der Haltefrist bei Gold.

Wer physisches Gold länger als ein Jahr hält und dann mit Gewinn verkauft, muss auf diesen Gewinn keine Steuern zahlen. Diese Regelung bleibt nach Angaben des Ministeriums bestehen. Anders sieht es bei Kryptowährungen aus: Ab 2027 sollen Gewinne aus Bitcoin und anderen Coins mit der Abgeltungsteuer von 25 Prozent belegt werden – unabhängig davon, wie lange der Anleger die Werte gehalten hat. Für Coins, die bis Ende dieses Jahres gekauft werden, soll ein Bestandsschutz gelten.

Die Details

Die geplante Krypto-Regelung steht in einem Referentenentwurf des BMF, der finale Entscheid dazu ist noch offen. Mitte Oktober findet im Bundestag eine öffentliche Anhörung zur Krypto-Besteuerung statt. Dort dürften auch die Vorschläge zur Sprache kommen, die Krypto-Regeln auf Gold auszuweiten – entsprechende Vorstöße gibt es laut BMF-Vertretern. Das Ministerium selbst hält an der bestehenden Gold-Regelung fest: Ein Ende der Haltefrist bei Gold sei derzeit nicht geplant.

Die Abgeltungsteuer für Krypto soll 25 Prozent betragen, hinzu kommen Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Bei privaten Veräußerungsgeschäften gilt zudem eine Freigrenze von 1000 Euro pro Kalenderjahr – wer darunter bleibt, muss keine Steuern zahlen. Diese Freigrenze ist ein wichtiger Baustein für Kleinanleger, die nur gelegentlich kleinere Positionen verkaufen.

Ein Blick auf die Mehrwertsteuer zeigt, wie unterschiedlich die Behandlung der einzelnen Anlageklassen ist. Anlagegold ist seit dem Jahr 2000 ab einem bestimmten Feingehalt mehrwertsteuerbefreit – und zwar als einziges Edelmetall. Diese Sonderstellung ist aktuell nicht zur Debatte. Silber, Platin und Palladium fallen nicht darunter, sind aber ebenfalls nach einem Jahr Haltedauer von der Steuer befreit.

Hintergrund: Was bisher geschah

Bereits am 14.10.2026 berichtete aktien.news, dass Kryptoanleger in Deutschland ein Steuerprivileg genießen, das es in dieser Form nur selten gibt: Wer seine Coins nach mindestens einem Jahr Haltedauer verkauft, muss auf den Gewinn keine Steuern zahlen – unabhängig von der Höhe des Erlöses. Laut einem Bericht der Wirtschaftswoche hat dieses Steuerparadies nun aber ein Ablaufdatum. Finanzminister Lars Klingbeil von der SPD hatte die entsprechende Reform bereits im April angekündigt.

Schon am 15.07.2026 berichtete aktien.news über den Kabinettsbeschluss zum Bundeshaushalt 2027 vom 6. Juli 2026. Darin machte die Bundesregierung klar, dass die einjährige Haltefrist für Bitcoin und andere Kryptowährungen fallen soll. Im Haushaltsentwurf heißt es, wer mit Kryptowerten Gewinne erzielt, solle künftig ebenso seinen Beitrag zur Finanzierung des Gemeinwesens beitragen wie derjenige, der Arbeitslohn oder Aktienerträge versteuert. Bereits am 14.07.2026 hatte aktien.news darauf hingewiesen, dass die Besteuerung von Kryptowerten im Haushaltsentwurf ausdrücklich als Konsolidierungsmaßnahme verankert ist.

Ergänzend berichtete aktien.news am 18.02.2026 über die Vorteile, die Privatanleger bei Gold gegenüber institutionellen Investoren haben: Sie können das Edelmetall als langfristige Vermögensabsicherung halten, ohne auf jede Kursschwankung reagieren zu müssen. Der Goldpreis hatte Ende Januar einen historischen Höchststand von rund 5600 Dollar pro Feinunze erreicht, umgerechnet knapp 4670 Euro, und zeigte sich seither volatil.

Was das für Anleger bedeutet

Für deutsche Privatanleger ist die zentrale Botschaft: Der Steuervorteil bei Gold besteht weiterhin. Wer physisches Gold oder entsprechende Produkte länger als ein Jahr hält, kann Gewinne steuerfrei realisieren. Diese Regelung ist historisch gewachsen und war stets an wechselnde Haltefristen geknüpft. In der Weimarer Republik war zunächst die Absicht der Gewinnerzielung entscheidend für die Besteuerung. Mit der Einführung der Abgeltungsteuer im Jahr 2009 entfiel die Spekulationsfrist für neu erworbene Aktien – die Steuerfreiheit nach Spekulationsfrist bei Edelmetallen blieb jedoch erhalten und ist damit ein Überbleibsel aus früheren Zeiten.

Wer in Kryptowährungen investiert ist, sollte die weitere Entwicklung genau verfolgen. Der Bestandsschutz für Coins, die bis Ende dieses Jahres gekauft werden, könnte für Anleger ein Argument sein, ihre Positionen noch in diesem Jahr zu ordnen. Ob und in welcher Form die Regelung tatsächlich kommt, hängt vom finalen Entscheid zum Referentenentwurf ab. Steuerrechtsexperten weisen darauf hin, dass die unterschiedliche Besteuerung von Gold und Krypto rechtliche Fragen aufwerfen könnte. Das BMF sieht darin offenbar kein Problem.

Ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums erklärte: "Die unterschiedliche Behandlung von Edelmetallen und Kryptowerten ergibt sich daraus, dass es sich um sehr unterschiedliche Wirtschaftsgüter handelt."

Für Anleger, die sowohl Gold als auch Krypto halten, bedeutet das eine differenzierte Betrachtung. Gold bleibt steuerlich privilegiert, Krypto verliert sein Privileg. Wer Goldschmuck besitzt, sollte beachten, dass hier andere Regeln gelten können als bei reinem Anlagegold – die Mehrwertsteuerbefreiung seit dem Jahr 2000 bezieht sich auf Anlagegold ab einem bestimmten Feingehalt, nicht auf Schmuck. Eine Mitteilung des Finanzamts über einen Goldverkauf kann im Einzelfall Klarheit bringen.

Ausblick

Die öffentliche Anhörung im Bundestag Mitte Oktober zur Krypto-Besteuerung dürfte die entscheidenden Weichen stellen. Dort werden auch die Vorschläge zur Ausweitung der Krypto-Regeln auf Gold diskutiert werden. Der finale Entscheid zum Referentenentwurf des BMF steht noch aus. Klar ist: Die Politik verfolgte mit der Reform drei Ziele – die Gleichstellung von Krypto mit Aktien und Anleihen, eine höhere Attraktivität als Investment und die Stärkung des europäischen Goldmarktes. Ob diese Ziele mit der geplanten Regelung erreicht werden, wird sich nach der Anhörung zeigen.

Kurz erklärt

  • Abgeltungsteuer: Eine Steuer auf Kapitalerträge, die direkt an der Quelle einbehalten und pauschal abgeführt wird.
  • Spekulationsfrist: Ein Zeitraum, nach dessen Ablauf Gewinne aus dem Verkauf eines Wirtschaftsguts nicht mehr besteuert werden.
  • Referentenentwurf: Ein früher Gesetzestext aus einem Ministerium, der noch nicht abschließend beschlossen ist.
  • Anlagegold: Gold in Form von Barren oder Münzen, das bestimmte Reinheitsanforderungen erfüllt und steuerlich gesondert behandelt wird.
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