Gesetzliche Rente: Kindererziehungszeiten clever zuordnen und optimieren
Wer in ein berufsständisches Versorgungswerk einzahlt, kann Kindererziehungszeiten strategisch für die gesetzliche Rente nutzen.

Viele Freiberufler und Selbstständige sind nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert, sondern zahlen in ein berufsständisches Versorgungswerk ein. Das betrifft unter anderem Ärzte, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater. Dennoch können auch sie von Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung profitieren – wenn die Voraussetzungen stimmen.
Ein konkretes Beispiel zeigt, wie das in der Praxis aussehen kann: Ein Wirtschaftsprüfer und Steuerberater sowie seine Frau, eine Ärztin, zahlen beide ausschließlich in ihr jeweiliges berufsständisches Versorgungswerk ein. Der Mann war jedoch früher sechs Jahre lang gesetzlich rentenversichert und hat dadurch bereits Anwartschaften in der gesetzlichen Rentenversicherung aufgebaut. Er wird also später eine – wenn auch kleine – gesetzliche Rente erhalten.
Kindererziehungszeiten gezielt zuordnen
Nach der Geburt ihrer Tochter im Jahr 2019 stellte sich für das Paar die Frage, wie die Kindererziehungszeiten für die Rente optimal genutzt werden können. Sie entschieden sich dafür, diese Zeiten dem Vater zuzuordnen – also dem Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, der als einziger der beiden überhaupt einen gesetzlichen Rentenanspruch besitzt.
Diese Entscheidung ist grundsätzlich möglich, denn Eltern können gemeinsam festlegen, wem die Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung angerechnet werden sollen. Standardmäßig werden sie der Mutter zugeschrieben, sofern keine andere Erklärung abgegeben wird. Eine bewusste Zuordnung kann jedoch sinnvoll sein, wenn nur ein Elternteil gesetzlich rentenversichert ist oder war.
Kindererziehungszeiten sind ein wichtiger Baustein der gesetzlichen Rentenversicherung. Für Kinder, die ab 1992 geboren wurden, werden bis zu drei Jahre Kindererziehungszeit pro Kind in der Rentenversicherung anerkannt. In dieser Zeit werden Rentenpunkte gutgeschrieben, als hätte die betreffende Person ein durchschnittliches Einkommen erzielt – unabhängig davon, ob tatsächlich gearbeitet wurde oder nicht.
Was Freiberufler bei der Rentenplanung beachten sollten
Für Paare, bei denen ein Partner gesetzlich rentenversichert ist und der andere nicht, lohnt sich eine genaue Prüfung der Zuordnung von Kindererziehungszeiten. Wer die Zeiten dem Partner mit gesetzlichem Rentenanspruch zuordnet, kann dessen spätere Rente spürbar aufwerten – selbst wenn es sich nur um eine kleine Grundrente handelt.
Gerade bei Freiberuflern, die nur kurze Zeit gesetzlich versichert waren, können die zusätzlichen Rentenpunkte durch Kindererziehungszeiten einen verhältnismäßig großen Unterschied machen. Die Zuordnung muss jedoch aktiv beantragt werden und ist an bestimmte Fristen gebunden. Eine frühzeitige Auseinandersetzung mit dem Thema ist daher empfehlenswert.
Wer unsicher ist, wie die optimale Zuordnung im eigenen Fall aussieht, sollte sich an die Deutsche Rentenversicherung oder einen spezialisierten Rentenberater wenden. Auch Steuerberater und Fachanwälte für Sozialrecht können bei solchen Fragen weiterhelfen.
