Finanzlücke trotz Haushaltsverhandlungen ungelöst
Regierung sucht legale Wege, acht Milliarden Euro aufzutreiben

Rund 80 Stunden lang haben Kanzler Olaf Scholz (SPD), Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) und Finanzminister Christian Lindner (FDP) über den Bundeshaushalt für das kommende Jahr verhandelt. Am Ende blieb jedoch eine Finanzlücke von 16 Milliarden Euro bestehen, wie die drei führenden Ampelpolitiker einräumen mussten, als sie ihre Einigung präsentierten. Bis zum 17. Juli, wenn das Kabinett den Etat beschließt, soll diese Lücke um die Hälfte reduziert werden. Dafür muss die Regierung acht Milliarden Euro in wenigen Tagen auftreiben.
Finanzminister Lindner prüft zwei konkrete Maßnahmen, um dieses Ziel zu erreichen. Einerseits plant er, Zuschüsse an die Bahn durch besonders attraktive Darlehen zu ersetzen, was als finanzielle Transaktion gewertet werden könnte. Dadurch würden diese Summen nicht mehr auf die Schuldenbremse angerechnet. Andererseits will er die Überschussliquidität bei der KfW aus der Gaspreisbremse vereinnahmen. Hierbei handelt es sich um Milliarden Euro ungenutzter Mittel.
In einer Nachtsitzung äußerten Scholz, Habeck und Lindner jedoch Zweifel an der Machbarkeit dieser Maßnahmen. Lindner betonte, dass die „verfassungsrechtliche Zulässigkeit und Wirtschaftlichkeit“ geprüft werden müsse. Diese Prüfung läuft derzeit im Finanzministerium. Experten haben ebenfalls Bedenken hinsichtlich der vorgeschlagenen Maßnahmen geäußert.
Die Gespräche zwischen Scholz, Habeck und Lindner stockten, als der Finanzminister vorschlug, ungenutzte Mittel der staatlichen KfW-Bank heranzuziehen. Diese Mittel wurden während der Energiekrise bereitgestellt, um die Zahlungen für die Gaspreisbremse abzuwickeln, aber nicht vollständig gebraucht. Nun sollen knapp fünf Milliarden Euro zurück in den Haushalt fließen. Thiess Büttner, Professor von der Universität Nürnberg-Erlangen, warnt jedoch vor einer möglichen verbotenen Verwendung von Notlagenkrediten.
Die Ampelkoalition hatte bereits in der Vergangenheit nicht verwendete Corona-Notkredite in den Klima- und Transformationsfonds (KTF) umgeschichtet, was das Bundesverfassungsgericht im vergangenen Herbst als Umgehung der Schuldenbremse kritisierte. Diese Erfahrung zeigt die Risiken, die bei der Umwidmung von Notlagenkrediten bestehen.
Auch bei der zweiten Maßnahme, der Gewährung von Darlehen an die Bahn, sehen Experten Risiken. Alexander Thiele, Professor an der Hochschule für Management und Recht in Berlin, erklärt, dass bei finanziellen Transaktionen die Vermögenslage des Bundes unverändert bleiben müsse. Daher würden Kredite für finanzielle Transaktionen laut Schuldenbremse nicht bei der Neuverschuldung angerechnet. Thiele betont jedoch, dass es auf die genaue Konstruktion ankomme.
Hanno Kube, Professor am Institut für Finanz- und Steuerrecht der Universität Heidelberg, sieht die Pläne kritischer. Er verweist auf die Notwendigkeit eines „Kapitalzuführungstests“, um die Werthaltigkeit des Investments zu überprüfen. Dies könnte bei einer verlustträchtigen Bahn problematisch werden und spricht auch gegen eine Darlehensvergabe an die Autobahn GmbH, die keine eigenen Einnahmen hat.
Thiess Büttner verweist auf die EU-Vorgaben, die besagen, dass Kredite, die der Bund für Darlehensvergaben aufnimmt, das Defizit erhöhen und bei den EU-Schuldenregeln berücksichtigt werden. Er warnt zudem vor „besonders attraktiven Darlehen“ für die Bahn, da diese verdeckte Zuschüsse darstellen könnten.
Sollte das Finanzministerium zu dem Schluss kommen, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen nicht umsetzbar sind, hätte die Regierung ein ernstes Problem. Dann würde die Finanzlücke von 16 Milliarden Euro bestehen bleiben. Dies wäre eine große Herausforderung und eine schlechte Bilanz für Scholz, Habeck und Lindner, da sie die ursprüngliche Lücke von 30 Milliarden Euro nach 80 Verhandlungsstunden nicht einmal halbieren konnten.
