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EU plant Abgabe für große Unternehmen

Brüssel will auch Zolleinnahmen und Plastikabgabe zur Haushaltsfinanzierung heranziehen

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EU plant Abgabe für große Unternehmen

Große Unternehmen in Deutschland müssen sich auf eine neue finanzielle Belastung einstellen: Die EU-Kommission plant im Rahmen ihres Vorschlags für den Mehrjahreshaushalt ab 2028 die Einführung einer Abgabe für Firmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 50 Millionen Euro. Nach Angaben des Statistischen Bundesamts waren im Jahr 2023 bundesweit rund 19.682 Unternehmen von dieser Umsatzgröße betroffen. Die neue Abgabe soll jährlich erhoben werden und sich gestaffelt nach dem Umsatz richten. Auch Tochterfirmen von Konzernen aus Drittstaaten, die in einem EU-Mitgliedsland tätig sind, sollen zahlen.

Mit diesem Vorstoß reagiert die Europäische Kommission auf den gestiegenen Finanzbedarf in Bereichen wie Landwirtschaft, Strukturförderung und Verteidigung. Die Kommission beabsichtigt, das EU-Budget künftig stärker aus sogenannten Eigenmitteln zu speisen – also Einnahmen, die der EU direkt zufließen. Neben der Abgabe für Großunternehmen sollen laut Entwurf weitere neue Einnahmequellen erschlossen werden.

Dazu gehört unter anderem eine Abgabe auf nicht eingesammelten Elektroschrott. Ebenso soll ein Anteil der nationalen Tabaksteuer-Einnahmen künftig nach Brüssel weitergeleitet werden. Bereits bestehende Beiträge wie die Plastikabgabe, die derzeit bei 80 Cent pro Kilogramm nicht recycelter Verpackung liegt, sollen ab 2028 erhöht und jährlich an die Inflation angepasst werden. Konkrete Zahlen zur geplanten Erhöhung nennt der Entwurf bislang nicht.

Ein weiterer Punkt betrifft die Zolleinnahmen: Bisher dürfen die Mitgliedstaaten 25 Prozent der erhobenen Zölle behalten. Künftig soll dieser Anteil reduziert werden, um die Einnahmen der EU zu erhöhen. Wie groß der neue Anteil der Mitgliedsstaaten ausfallen soll, bleibt im Entwurf offen.

Der kommende Haushalt der EU gilt für den Zeitraum von 2028 bis 2034 und muss nach dem Vorschlag der Kommission sowohl vom Europäischen Parlament als auch von den EU-Staaten beschlossen werden. Deutschland spielt dabei als größter Nettozahler der Union eine zentrale Rolle. Es trägt fast ein Viertel zum sogenannten Mehrjährigen Finanzrahmen bei. Zugleich betont die Bundesregierung regelmäßig, dass die deutsche Wirtschaft wie keine andere vom EU-Binnenmarkt profitiere.

Mit Blick auf den gesamten Finanzrahmen dürfte es zu langwierigen Verhandlungen zwischen den Mitgliedstaaten kommen. Die Zustimmung aller Regierungen sowie eine Mehrheit im EU-Parlament sind erforderlich, bevor der Haushalt in Kraft treten kann.

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