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Bundesrichter weist Trumps Verleumdungsklage gegen Wall Street Journal ab

Ein US-Bundesrichter in Miami hat Trumps Klage gegen den WSJ-Herausgeber wegen eines Artikels über Jeffrey Epstein abgewiesen.

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Bundesrichter weist Trumps Verleumdungsklage gegen Wall Street Journal ab

US-Präsident Donald Trump ist mit seiner Verleumdungsklage gegen den Herausgeber des Wall Street Journal gescheitert. Bundesrichter Darrin Gayles, mit Sitz in Miami, wies die Klage am Montag ab und begründete dies damit, dass Trump keinen stichhaltigen Rechtsanspruch geltend gemacht habe.

Auslöser des Rechtsstreits war ein Artikel des Wall Street Journal über einen Brief an den verurteilten Finanzier Jeffrey Epstein, der Trumps Namen trug. Trump sah sich durch die Berichterstattung verleumdet und zog vor Gericht – ohne Erfolg.

Das Kriterium der „böswilligen Absicht"

Im US-amerikanischen Verleumdungsrecht gilt für Personen des öffentlichen Lebens – insbesondere für Politiker und Amtsträger – ein besonders hoher Beweisstandard. Um eine Verleumdung erfolgreich nachzuweisen, muss gezeigt werden, dass die Beklagten mit sogenannter „actual malice" gehandelt haben. Dieser Begriff bezeichnet entweder die vorsätzliche Veröffentlichung einer falschen Geschichte oder die grob fahrlässige Missachtung der Wahrheit.

Richter Gayles stellte fest, dass Trump diesen Standard nicht erfüllt habe. Konkret sei es Trump nicht gelungen nachzuweisen, dass die Reporter in böser Absicht gehandelt und es bewusst vermieden hätten, seine Behauptung zu untersuchen, wonach der fragliche Brief eine Fälschung sei.

„Die Klage wird diesem Standard nicht annähernd gerecht. Ganz im Gegenteil", schrieb Gayles in seiner Entscheidung. Der Richter war vom damaligen Präsidenten Barack Obama ernannt worden.

Journalisten hatten vor Veröffentlichung recherchiert

Besonders ins Gewicht fiel für das Gericht, dass die beteiligten Journalisten vor der Veröffentlichung des Artikels umfangreiche Nachforschungen angestellt hatten. Laut Richter Gayles nahmen die Reporter vor der Veröffentlichung Kontakt zu Trump selbst, zu Vertretern des US-Justizministeriums sowie zum Federal Bureau of Investigation (FBI) auf.

„Kurz gesagt, die Klage und der Artikel bestätigen, dass die Beklagten versucht haben, Nachforschungen anzustellen", hielt der Richter in seiner Begründung fest. Damit widersprach das Gericht der zentralen Argumentation Trumps, die Reporter hätten gezielt auf eine Überprüfung seiner Aussagen verzichtet.

Hintergrund: Epstein-Verbindungen im Fokus

Der Fall steht im Kontext der anhaltenden öffentlichen Debatte über die Verbindungen verschiedener Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens zu Jeffrey Epstein. Epstein war ein US-amerikanischer Finanzier, der wegen Sexhandels verurteilt wurde und 2019 in Untersuchungshaft starb. Berichte über Briefe oder Dokumente, die seinen Namen mit prominenten Persönlichkeiten in Verbindung bringen, haben in den USA und international erhebliche Aufmerksamkeit erregt.

Für das Wall Street Journal und seinen Herausgeber, der zum Medienkonzern Dow Jones & Company gehört, ist das Urteil ein klarer Erfolg. Die Entscheidung unterstreicht die im US-Recht verankerten starken Schutzrechte für die Pressefreiheit, insbesondere wenn es um die Berichterstattung über Personen des öffentlichen Lebens geht.

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