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Richter weist Trumps 10-Milliarden-Klage gegen Murdoch und WSJ ab

Ein Bundesrichter in Florida hat die milliardenschwere Verleumdungsklage Trumps gegen Rupert Murdoch und das Wall Street Journal abgewiesen.

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Richter weist Trumps 10-Milliarden-Klage gegen Murdoch und WSJ ab

Ein Bundesrichter in Florida hat am Montag die Verleumdungsklage von US-Präsident Donald Trump gegen Medienmogul Rupert Murdoch und das Wall Street Journal abgewiesen. Trump hatte auf 10 Milliarden Dollar Schadensersatz geklagt und behauptet, die Zeitung habe ihn mit einem Bericht über einen angeblichen Brief an den verurteilten Sexualstraftäter Jeffrey Epstein verleumdet.

Richter Darrin Gayles vom US-Bezirksgericht in Miami begründete die Abweisung der Zivilklage damit, dass Trump „nicht plausibel dargelegt habe, dass die Beklagten den Artikel mit böswilliger Absicht veröffentlicht haben". Dieser Nachweis ist nach geltendem US-Recht zwingend erforderlich, wenn es sich beim Kläger um eine Person des öffentlichen Lebens handelt — ein Grundsatz, der als „actual malice"-Standard bekannt ist.

Trump erhält jedoch die Möglichkeit, eine geänderte Klage einzureichen. Gayles zitierte in seiner Entscheidung einen Präzedenzfall, wonach ein Kläger „die Gelegenheit erhalten sollte, seine Beschwerde zu ändern", wenn eine Klage abgewiesen wurde, weil keine Tatsachen vorgetragen wurden, die einen Rückschluss auf böswillige Absicht zulassen.

Der Hintergrund: Der Epstein-Brief und der WSJ-Bericht

Das Wall Street Journal hatte am 17. Juli einen Artikel veröffentlicht, in dem berichtet wurde, ein Brief mit Trumps Unterschrift sei Teil eines Albums mit Briefen gewesen, das Epstein zu seinem 50. Geburtstag erhalten habe. Laut dem Bericht soll Trump den Brief auf Bitte von Epsteins enger Freundin Ghislaine Maxwell geschickt haben — jener Frau, die zwei Jahrzehnte später wegen der Vermittlung minderjähriger Mädchen zum sexuellen Missbrauch durch Epstein verurteilt wurde.

Das Journal beschrieb den Brief als Schreiben, das „mehrere Zeilen maschinengeschriebenen Text enthält, der von den Umrissen einer nackten Frau eingerahmt ist, die offenbar mit einem dicken Marker handgezeichnet wurden". Trump soll den Brief angeblich im Jahr 2003 an seinen damaligen Freund Epstein geschickt haben.

Trump wies die Urheberschaft des Briefes entschieden zurück. „Das bin nicht ich. Das ist eine Fälschung", erklärte der Präsident. Er bestreitet, den Brief jemals verfasst oder abgeschickt zu haben.

Rechtliche Bedeutung für Personen des öffentlichen Lebens

Der Fall verdeutlicht die hohen rechtlichen Hürden, die Personen des öffentlichen Lebens in den USA bei Verleumdungsklagen überwinden müssen. Der sogenannte „actual malice"-Standard geht auf ein wegweisendes Urteil des US-Supreme Court zurück und verlangt, dass der Kläger nachweist, dass der Beklagte eine falsche Aussage entweder wissentlich oder mit rücksichtsloser Gleichgültigkeit gegenüber ihrer Wahrheit oder Unwahrheit getroffen hat.

Für Trump bedeutet die Entscheidung keinen endgültigen Misserfolg — er kann die Klage überarbeiten und erneut einreichen. Ob und wann er von dieser Möglichkeit Gebrauch macht, bleibt abzuwarten. Der Fall dürfte die Debatte über Pressefreiheit und die Grenzen des Verleumdungsrechts in den USA weiter befeuern.

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