BGH kippt Amazon-Prime-Preiserhöhung: Bestandskunden erhalten Geld zurück
Der Bundesgerichtshof erklärt die Prime-Preiserhöhung von 2022 für unwirksam – Amazon senkt den Beitrag für langjährige Bestandskunden.

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat die Preiserhöhung für Amazon Prime aus dem Jahr 2022 für rechtswidrig erklärt. Die Richter sahen einen Verstoß gegen das Transparenzgebot, wodurch die Preiserhöhung unwirksam ist. Für Millionen von Bestandskunden in Deutschland hat das konkrete finanzielle Folgen: Sie können zu viel gezahltes Geld zurückverlangen.
Konkret hatte Amazon im September 2022 den monatlichen Beitrag von 7,99 Euro auf 8,99 Euro angehoben. Der Jahresbeitrag stieg von 69 Euro auf 89,90 Euro. Nach Einschätzung des BGH war für die Kunden nicht klar erkennbar, wie sie auf die Preiserhöhung reagieren können. Ohne diese Klarheit würden Verbraucher unangemessen benachteiligt, so die Begründung der Richter.
Das Urteil trägt das Aktenzeichen III ZR 205/25 und wurde an einem Donnerstag verkündet. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, die den Ausgang als "wichtigen Erfolg" bezeichnete. Der Verband hatte die Preisanpassungsklausel von Amazon rechtlich angegriffen – und bekam nun vor dem höchsten deutschen Zivilgericht Recht.
Was das Urteil für Bestandskunden bedeutet
Amazon reagiert auf das Urteil und passt den Beitrag vorübergehend an. Eine Amazon-Sprecherin erklärte, das Unternehmen werde "den Prime-Beitrag vorübergehend für Kunden anpassen, deren Mitgliedschaft vor dem 15. September 2022 begann und seither unverändert besteht". Für diese Gruppe gilt damit wieder der alte Preis. Der Stichtag ist entscheidend: Nur wer seine Mitgliedschaft vor dem 15. September 2022 abgeschlossen hat und seither durchgehend Mitglied ist, fällt unter die Regelung.
Ob und in welcher Höhe eine Erstattung möglich ist, hängt davon ab, ob Kunden monatlich oder jährlich zahlen. Wer den höheren Beitrag bereits entrichtet hat, kann das zu viel gezahlte Geld zurückverlangen. Betroffene sollten ihre Zahlungen daher genau prüfen und gegebenenfalls Ansprüche geltend machen.
Ein Signal für Preisanpassungsklauseln
Für Verbraucherschützer ist das Urteil mehr als ein Einzelfall. Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, ordnete die Entscheidung grundsätzlich ein: "Der BGH hat jetzt klargestellt: Nicht jede Preisanpassungsklausel ist ein Freifahrtschein für Unternehmen." Damit dürfte die Entscheidung auch für andere Verträge mit ähnlichen Klauseln Bedeutung haben.
Amazon selbst zeigte sich mit dem Urteil nicht einverstanden. Das Unternehmen muss die Preissenkung dennoch umsetzen. In Deutschland nutzen schätzungsweise 17 Millionen Menschen Amazon Prime. Die Mitgliedschaft umfasst Vorteile wie den kostenlosen Versand für bestimmte Waren sowie das Streaming von Filmen und Dokumentationen über eine spezielle Datenbank.
Für Privatanleger und Verbraucher lohnt sich ein genauer Blick auf die eigene Mitgliedschaft. Wer vor dem Stichtag beigetreten ist und seither unverändert Mitglied ist, sollte prüfen, ob der alte Beitrag wieder greift und ob eine Rückforderung möglich ist. Die Entscheidung zeigt zudem, dass Gerichte intransparente Preisanpassungsklauseln zunehmend kritisch bewerten – ein Aspekt, der auch für andere Abonnement-Modelle relevant sein kann.
