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Bayer gewinnt Roundup-Krebsprozess in St. Louis: Vergleich steht aus

Ein Geschworenengericht in St. Louis entscheidet zugunsten von Monsanto – während Bayer auf die Prüfung eines 7,25-Milliarden-Dollar-Vergleichs wartet.

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Bayer gewinnt Roundup-Krebsprozess in St. Louis: Vergleich steht aus

Bayer hat am Donnerstag einen Prozess gewonnen, in dem drei Frauen geltend gemacht hatten, das Unkrautvernichtungsmittel Roundup habe ihre Krebserkrankungen verursacht. Eine Jury in St. Louis sprach sich einstimmig für den Bayer-eigenen Konzern Monsanto aus. Es handelte sich um den ersten Fall, der nach dem Urteil des Obersten Gerichtshofs der USA im Juni vor Gericht gebracht wurde.

Das Urteil fällt in einer Phase, in der Bayer auf eine umfassendere Entscheidung eines separaten Gerichts zu seinem Versuch wartet, andere Roundup-Fälle über einen vorgeschlagenen Vergleich im Wert von 7,25 Milliarden Dollar beizulegen. Dieser Vergleich wird derzeit von einem Richter eines Staatsgerichts in St. Louis geprüft. Der Prozess diente als Test für die weitere Durchführbarkeit von Roundup-Klagen nach dem Urteil des Supreme Court, das die rechtlichen Ansprüche eingeschränkt hatte, die Kläger überhaupt vorbringen können.

Die Details

Die Klägerinnen Theresa Aretino, Cynthia Fernandez und Betty Larkin hatten Monsanto, eine Tochtergesellschaft von Bayer, im Jahr 2020 in St. Louis verklagt. Sie gaben an, Roundup regelmäßig verwendet zu haben und später an einem nicht-Hodgkin-Lymphom erkrankt zu sein. Ihre Anwälte argumentierten, Roundup sei fehlerhaft konstruiert und unangemessen gefährlich gewesen, zudem habe Bayer bei dessen Verkauf fahrlässig gehandelt. Fernandez war verstorben, bevor der Prozess begann. Die drei Frauen nehmen nicht am vorgeschlagenen Vergleich von Bayer teil.

Reuters verfolgte den Prozess und das Urteil über das Courtroom View Network. Anwälte von Aretino, Fernandez und Larkin reagierten Ende Donnerstag nicht umgehend auf eine Anfrage zur Stellungnahme.

Bill Dodero, US-General Counsel und globaler Leiter der Rechtsabteilung bei Bayer, erklärte, das Urteil zeige, wie schwierig es für andere Kläger sein würde, nach dem Urteil des Obersten Gerichtshofs Prozesse zu gewinnen. „Dieses Urteil sollte ein starkes Signal senden, dass Kläger, die versuchen möchten, ihre Ansprüche nach dem Durnell-Urteil vor Gerichtssystemen durchzusetzen, erheblichen Herausforderungen gegenüberstehen werden, sowohl was die Darlegung ihrer tragfähigen Ansprüche als auch die Vorlage der notwendigen Beweise vor Gericht betrifft“, sagte Dodero in einer Erklärung.

Bayer hat die Vorwürfe zurückgewiesen und erklärt, dass jahrzehntelange Studien gezeigt hätten, dass Glyphosat, der Wirkstoff von Roundup, sicher sei und keinen Krebs verursache. Das Unternehmen sieht sich rund 65.000 Ansprüchen in US-Staats- und Bundesgerichten gegenüber, von denen Kläger behaupten, sie hätten nach der Verwendung von Roundup zu Hause oder am Arbeitsplatz Krebs entwickelt.

Vor dem Urteil des Obersten Gerichtshofs in diesem Jahr hatten die meisten Klagen geltend gemacht, dass die Kennzeichnung von Roundup Verbraucher nicht über die Krebsrisiken gewarnt habe. Das Gericht blockierte diese rechtlichen Argumente jedoch im Juni und entschied, dass Bundesgesetze Herbizidhersteller verpflichten, exakt die vom US-Umweltschutzamt EPA genehmigte Kennzeichnung zu verwenden. Die EPA hat festgestellt, dass die Kennzeichnung von Roundup keine Krebswarnung erfordert.

Bayer hat argumentiert, dass andere rechtliche Ansprüche, einschließlich Designmängel und Fahrlässigkeit, ebenfalls durch das Urteil des US-Obersten Gerichtshofs ausgeschlossen seien. Anwälte der Kläger haben dagegen vorgebracht, dass diese Ansprüche nicht durch das Urteil betroffen seien. Die EPA hatte zuvor festgestellt, dass Glyphosat wahrscheinlich nicht krebserregend ist, befindet sich jedoch mitten in einer neuen Überprüfung seiner Sicherheit. Im Jahr 2015 kam die Internationale Agentur für Krebsforschung (IARC) zu dem Schluss, dass Glyphosat für Menschen „wahrscheinlich krebserregend“ sei, doch Bayer hat erklärt, dies sei eine Außenseitermeinung, die auf fehlerhafter Methodik beruhe.

Hintergrund: Was bisher geschah

Bereits am 17.01.2026 berichtete aktien.news, dass der Supreme Court der USA am Freitag zugestimmt hatte, Bayers Berufung in einem wegweisenden Roundup-Fall anzuhören. Geprüft werden sollte der Fall des Klägers John Durnell, der nach jahrelanger Exposition gegenüber dem Unkrautvernichter an einem Non-Hodgkin-Lymphom erkrankt war. Ein Geschworenengericht in St. Louis hatte ihm eine Entschädigung von 1,25 Millionen Dollar zugesprochen – eine Entscheidung, die das Berufungsgericht von Missouri bestätigte. Im Zentrum des Rechtsstreits stand die Frage, ob Bundesgesetze zur Kennzeichnung greifen.

Am 27.06.2026 meldete aktien.news, dass der Oberste Gerichtshof am Donnerstag ein wegweisendes Urteil zugunsten von Bayer gefällt habe. Das Gericht schützt den Konzern künftig vor Klagen, in denen dem Unternehmen vorgeworfen wurde, nicht ausreichend vor potenziellen Krebsrisiken von Roundup gewarnt zu haben – obwohl die Regulierungsbehörden das Produkt als sicher eingestuft hatten. Für Bayer, dessen Aktie unter dem jahrenlangen Rechtsstreit massiv gelitten hatte, war dies ein bedeutender Wendepunkt. In dem Bericht wurde zudem eine mögliche Aufspaltung des Konzerns als näher rückend thematisiert.

Am 28.06.2026 berichtete aktien.news erneut über das wegweisende Urteil des Supreme Court vom Donnerstag. Das Unternehmen sieht sich demnach zehntausenden Klagen im Zusammenhang mit Roundup gegenüber, wobei die Kläger laut Unternehmensangaben das Argument der unzureichenden Warnhinweise in der überwiegenden Zahl der Fälle verwendet hatten. Schließlich berichtete aktien.news am 13.07.2026, dass der Oberste Gerichtshof dem Konzern einen bedeutenden juristischen Erfolg beschert und Tausende von Klagen eingeschränkt habe. Die Klagen richteten sich gegen Bayer im Zusammenhang mit dem US-Hersteller Monsanto, den der Leverkusener Konzern im Jahr 2018 übernommen hatte – und mit der Übernahme auch eine massive Klagewelle in den USA geerbt hatte.

Was das für Anleger bedeutet

Für deutsche Privatanleger ist der Ausgang des St. Louiser Verfahrens ein wichtiger Indikator dafür, wie belastbar die verbleibenden Roundup-Klagen nach dem Supreme-Court-Urteil noch sind. Der Prozess war ausdrücklich als Testfall angelegt, und die einstimmige Jury-Entscheidung zugunsten von Monsanto stützt Bayers Argumentation, dass Kläger nach dem Durnell-Urteil vor erheblichen Hürden stehen. Zugleich bleibt die zentrale Unsicherheit bestehen: Der vorgeschlagene Vergleich über 7,25 Milliarden Dollar, mit dem Bayer Zehntausende weitere Fälle beilegen will, ist noch nicht genehmigt und wird weiter von einem Richter in St. Louis geprüft.

Die Rechtsstreitigkeiten belasten Bayer seit der Übernahme von Monsanto im Jahr 2018 erheblich. Sie haben dem Unternehmen nach Angaben aus dem Quelltext Milliardenbeträge gekostet und den Aktienkurs gedrückt. Solange die Vergleichsregelung nicht final steht und die EPA ihre laufende Sicherheitsüberprüfung von Glyphosat nicht abgeschlossen hat, bleibt ein Teil des juristischen und regulatorischen Risikos für die Aktie bestehen. Anleger sollten daher sowohl die Entscheidung des Staatsgerichts zum Vergleich als auch die weiteren Verfahren im Blick behalten, in denen Kläger Designmängel- und Fahrlässigkeitsansprüche verfolgen.

Ausblick

Die nächste wichtige Wegmarke ist die Entscheidung des Richters eines Staatsgerichts in St. Louis über den vorgeschlagenen Vergleich im Wert von 7,25 Milliarden Dollar. Parallel dazu läuft die neue Sicherheitsüberprüfung von Glyphosat durch die EPA. Offen ist zudem, wie die Gerichte künftig über Designmängel- und Fahrlässigkeitsansprüche entscheiden, die nach Bayers Auffassung ebenfalls durch das Supreme-Court-Urteil ausgeschlossen sind, nach Auffassung der Klägeranwälte jedoch nicht. Der aktuelle Fall in St. Louis war der erste, der nach dem Juni-Urteil des Obersten Gerichtshofs verhandelt wurde – weitere Verfahren dürften Aufschluss darüber geben, ob sich die Rechtslage für Bayer dauerhaft verbessert.

Kurz erklärt

  • Glyphosat: Der chemische Wirkstoff im Unkrautvernichtungsmittel Roundup, dessen mögliche Krebsrisiken juristisch umstritten sind.
  • Non-Hodgkin-Lymphom: Eine Gruppe von Krebserkrankungen des lymphatischen Systems, die in den Klagen als Gesundheitsschaden geltend gemacht wird.
  • EPA: Die US-Umweltschutzbehörde, die unter anderem die Kennzeichnung von Pflanzenschutzmitteln genehmigt.
  • Supreme Court: Der Oberste Gerichtshof der USA, dessen Urteile die rechtlichen Möglichkeiten von Klägern maßgeblich bestimmen.
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