Vorstellungsgespräch: Die Gehaltsfrage, die Sie nicht beantworten müssen
Arbeitgeber in Großbritannien dürfen nach dem aktuellen Gehalt fragen – Bewerber müssen die Antwort aber nicht geben.

Wer zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen wird, kann sich noch so gründlich vorbereiten – auf eine Frage folgt oft Ratlosigkeit: Was verdienen Sie derzeit? Arbeitgeber in Großbritannien haben laut BBC Business das Recht, Bewerber nach dem Gehalt ihrer aktuellen Position zu fragen. Verpflichtet, diese Information auch zu nennen, sind die Bewerber jedoch nicht.
Die Frage sorgt regelmäßig für Unbehagen – auf beiden Seiten des Tisches. Interviewer und Kandidaten umschiffen das Thema Geld häufig mit Fingerspitzengefühl. Dabei gibt es klare Regeln, was erlaubt ist und was nicht. Und es gibt Strategien, mit denen Bewerber die Situation auflösen können, ohne sich selbst zu schaden.
Denn die Antwort auf die Gehaltsfrage entscheidet mit darüber, wie hoch das Angebot am Ende ausfällt. Wer zu niedrig ansetzt, nimmt das Minus oft über Jahre mit. Wer zu hoch pokert, riskiert, aus dem Verfahren zu fliegen. Wie also sollten Bewerber reagieren?
Die Details
Bei der Einstellung oder der Auswahl neuer Mitarbeiter dürfen Arbeitgeber niemanden aufgrund sogenannter geschützter Merkmale diskriminieren. Dazu zählen Alter, Behinderung, Geschlechtsangleichung, Ehe und eingetragene Partnerschaft, Schwangerschaft und Mutterschaft, rassische Herkunft, Religion oder Weltanschauung, Geschlecht sowie sexuelle Orientierung. Ein Verbot, nach dem früheren Gehalt zu fragen, gehört nicht zu dieser Liste.
Louise Rudd, Seniorberaterin beim britischen Beratungs- und Schlichtungsdienst Acas, stellt klar: Es existieren keine Vorschriften, die Arbeitgeber davon abhalten, Bewerber nach ihrem aktuellen Gehalt oder ihren Gehaltsvorstellungen zu fragen. Wünschen Arbeitgeber diese Information, müssen sie laut Rudd allerdings alle Bewerber gleich behandeln und dieselben Fragen stellen, um Fairness zu gewährleisten.
Genau das sehen Kritiker als Problem. Vor einigen Jahren startete eine Kampagne unter dem Hashtag #EndSalaryHistory, die Arbeitgeber aufforderte, Neuhire nicht mehr nach ihrem Gehalt in vorherigen Jobs zu fragen. Die Fawcett Society, die sich für Frauenrechte und Gleichberechtigung einsetzt, warnte, die Nachfrage nach diesem Thema könne historische Ungleichheiten bei den Löhnen aufgrund von Geschlecht, Herkunft und Behinderung zementieren. Statt ein Gehalt basierend auf Fähigkeiten, Erfahrung und Leistung anzubieten, belohne man stattdessen den wahrgenommenen Wert und die Verhandlungsgeschicklichkeit des Einzelnen, hieß es in einer Erklärung der Gesellschaft.
Unterstützung erhielt die Kampagne vom Branchenverband Recruitment and Employment Confederation (REC). Er riet Personalverantwortlichen dringend davon ab, entsprechende Fragen zu stellen. In der Europäischen Union wird Arbeitgebern nach neuen, in der gesamten Union geltenden Vorschriften künftig verboten sein, nach der Gehaltshistorie zu fragen. In Großbritannien ist eine solche Regelung nicht Teil der Pläne des Cabinet Office. Die Regierung konzentriert sich stattdessen darauf, Arbeitgeber dazu anzuweisen, Gehaltsinformationen in Stellenanzeigen offenzulegen.
Und wie lautet nun die beste Antwort? Wer sein aktuelles Gehalt offenlegen möchte, darf das tun. Einige Personen, die BBC News auf den Straßen Londons befragte, gaben an, sie würden ein überhöhtes Gehalt nennen, um in der nächsten Stelle besser bezahlt zu werden. Die Risiken, die mit einer Lüge im Vorstellungsgespräch verbunden sind, können die möglichen Vorteile jedoch weit überwiegen. Eine Pflicht, das Gehalt preiszugeben, besteht nicht.
Rudd weist darauf hin, dass einige Kandidaten es bevorzugen könnten, ihre Gehaltsvorstellungen zu nennen oder ihr Verständnis der üblichen Gehaltsspanne für die Position darzulegen. Personalvermittler empfehlen häufig, dass Bewerber sich stattdessen auf ihre Fähigkeiten und Erfahrungen konzentrieren. Diese dienen dann als Maßstab für die angemessene Bezahlung – nicht die bisherige Gehaltshistorie.
Shazia Ejaz, Direktorin für Kampagnen beim Recruitment and Employment Confederation, rät Arbeitssuchenden, Fragen zum Gehalt mit „Realismus, aber auch Selbstbewusstsein“ zu begegnen. „Bewerber sollten den Fokus darauf legen, den Wert, den sie einbringen, und die Vorteile, die für sie am wichtigsten sind, herauszustellen. Zudem sollten sie mit Kenntnis des marktüblichen Gehalts für die Position ins Gespräch gehen“, so Ejaz. „Arbeitssuchende, die sich gründlich über Gehälter informiert haben und erklären können, welchen Beitrag sie leisten werden, befinden sich in der stärksten Position, um das passende Gehaltspaket zu erhalten.“
Hintergrund: Was bisher geschah
Das Thema Vorstellungsgespräch beschäftigt aktien.news seit Monaten. Bereits am 16.09.2026 berichtete aktien.news, dass der KI-Interviewer auf dem Vormarsch ist: Fast zwei Drittel der aktiven Arbeitssuchenden haben demnach bereits Erfahrung mit einem automatisierten Vorstellungsgespräch gemacht. Das zeigte eine aktuelle Umfrage der Personalplattform Greenhouse unter 2.950 Kandidaten aus den USA, Großbritannien, Irland, Deutschland und Australien. Demnach wurden 63 Prozent der Befragten bereits von einer Künstlichen Intelligenz interviewt – ein Anstieg um 13 Prozent gegenüber den vorangegangenen sechs Monaten.
Nur einen Tag zuvor, am 15.09.2026, meldete aktien.news wachsenden Widerstand gegen KI-Interviews. Rund zwei Drittel von 1.200 befragten US-Arbeitssuchenden hatten laut der Umfrage des Unternehmens Greenhouse vom April an einem KI-Interview teilgenommen; fast jeder vierte Befragte brach seinen Bewerbungsprozess wegen eines KI-Interviews ab. Der 65-jährige IT-Programmdirektor Art Hebbeler etwa dachte bei einem KI-Interview zunächst: „Du musst doch spaßen.“ Er legte früh auf, nachdem die Software dieselbe Frage immer wieder wiederholte.
Schon am 02.06.2026 hatte aktien.news über KI-Rollenspiele für Gehaltsverhandlungen berichtet. Demnach gehören Gehaltsverhandlungen für viele Arbeitnehmer zu den schwierigsten Momenten im Berufsleben; besonders Berufseinsteiger mit wenig Verhandlungserfahrung nutzen zunehmend KI-Tools, um realistische Verhandlungssituationen zu simulieren, bevor sie in das eigentliche Vorstellungsgespräch gehen. Am 18.07.2026 folgte ein Bericht über algorithmische Altersdiskriminierung bei der Jobsuche: Rund 5 Millionen Briten zwischen 49 und 55 Jahren müssten möglicherweise ein zusätzliches Jahr länger arbeiten, falls die britische Regierung die geplante Anhebung des Renteneintrittsalters von 67 auf 68 Jahre vorzieht.
Was das für Bewerber in Deutschland bedeutet
Für Bewerberinnen und Bewerber in Deutschland ist die britische Debatte in zweifacher Hinsicht relevant. Zum einen zeigt sie, dass die Frage nach dem bisherigen Gehalt kein Naturgesetz ist: In der EU soll sie nach neuen, in der gesamten Union geltenden Vorschriften künftig untersagt sein – und Deutschland ist Teil dieser Union. Zum anderen liefert der Umgang mit der Frage eine Verhandlungsstrategie, die unabhängig vom jeweiligen Arbeitsmarkt funktioniert.
Wer die Frage nicht beantworten möchte, muss das nicht. Wer antwortet, sollte sich vorher über das marktübliche Gehalt für die Position informieren. Auch der Verweis auf die eigene Qualifikation statt auf die Gehaltshistorie ist ein anerkannter Weg, wie Personalvermittler betonen. Der entscheidende Punkt: Die Höhe des künftigen Gehalts hängt nicht davon ab, wie viel jemand zuvor verdient hat, sondern davon, welchen Wert er für den neuen Arbeitgeber hat.
Ausblick
In der EU sollen die neuen Vorschriften zur Gehaltshistorie künftig in der gesamten Union gelten; ein konkretes Datum nennt die Quelle nicht. In Großbritannien setzt die Regierung dagegen auf Transparenz in den Stellenanzeigen: Arbeitgeber sollen Gehaltsinformationen offenlegen. Ob und wann eine Regelung nach EU-Vorbild auch in Großbritannien kommt, ist offen – eine solche ist laut BBC nicht Teil der Pläne des Cabinet Office. Bis dahin bleibt die Gehaltsfrage im Vorstellungsgespräch eine Frage, über deren Beantwortung Bewerber selbst entscheiden.
Kurz erklärt
- Gehaltshistorie: Die Summe der Gehälter, die eine Person in ihren bisherigen Anstellungen verdient hat.
- Geschützte Merkmale: Persönliche Eigenschaften, wegen derer Arbeitgeber Bewerber nicht benachteiligen dürfen.
- #EndSalaryHistory: Eine Kampagne, die Arbeitgeber dazu bewegen will, auf die Abfrage früherer Gehälter zu verzichten.
- Gehaltstransparenz: Die Offenlegung von Gehaltsinformationen, etwa direkt in der Stellenanzeige.
