Verleumdungsklage von FBI-Chef Kash Patel scheitert vor Gericht
Ein Bundesrichter in Houston wies Patels Klage wegen angeblicher Verleumdung durch einen Ex-FBI-Beamten vollständig ab.

Ein Bundesrichter in Houston hat am Dienstag eine Verleumdungsklage von FBI-Direktor Kash Patel abgewiesen. Patel hatte den ehemaligen FBI-Beamten Frank Figliuzzi verklagt, weil dieser behauptet hatte, Patel sei im vergangenen Jahr „weitaus häufiger in Nachtclubs zu sehen gewesen als im siebten Stock" des FBI-Hauptquartiers in Washington, D.C. Das Gericht folgte damit der Argumentation von Figliuzzis Verteidigung.
Die Entscheidung fiel nur einen Tag, nachdem Patel eine separate Verleumdungsklage in Höhe von 250 Millionen Dollar gegen das Magazin The Atlantic vor einem Bundesgericht in Washington eingereicht hatte. In einem Artikel des Magazins war ihm Alkoholmissbrauch vorgeworfen worden. Die beiden Klagen stehen inhaltlich nicht miteinander in Verbindung.
Richter: Aussage keine Darstellung tatsächlicher Fakten
Richter Hanks begründete seine Entscheidung damit, dass Figliuzzis Anspielung auf Nachtclubs „im Kontext betrachtet von einer Person mit gewöhnlicher Intelligenz nicht als Darstellung tatsächlicher Fakten über Patel wahrgenommen werden konnte". Damit fehlte es der Aussage an der für eine Verleumdungsklage notwendigen Grundlage einer falschen Tatsachenbehauptung.
Figliuzzi, ehemaliger stellvertretender Direktor für Spionageabwehr beim FBI, hatte seine Bemerkung über Patel am 2. Mai 2025 in der Fernsehsendung „Morning Joe" auf MSNBC gemacht. Patel hatte ihn daraufhin im Juni verklagt und Figliuzzi vorgeworfen, aufgrund einer „eindeutigen Feindseligkeit" ihm gegenüber eine „spezifische Lüge" über das FBI erfunden zu haben.
Als Beleg für diese angebliche Feindseligkeit führte Patels Klage Aussagen von Figliuzzi an, in denen dieser Patels Kompetenz infrage gestellt und behauptet hatte, dass „seine Akte keine Hingabe an die Verfassung, sondern blinden Gehorsam gegenüber Präsident Donald Trump" zeige. Diese kritischen Äußerungen sollten laut Patel ein Motiv für die vermeintliche Verleumdung belegen.
Sieg für Pressefreiheit – aber keine Kostenerstattung
Figliuzzis Anwalt Marc Fuller kommentierte das Urteil gegenüber CNBC mit den Worten: „Dies ist ein Sieg für die Pressefreiheit und den ersten Verfassungszusatz." Der erste Zusatzartikel der US-Verfassung schützt die Meinungs- und Pressefreiheit und ist ein zentrales Element des amerikanischen Rechtssystems.
Allerdings entschied Richter Hanks in einem Punkt zugunsten von Patel: Er lehnte Figliuzzis Antrag auf Erstattung von Gerichtskosten und Anwaltsgebühren nach dem texanischen Anti-SLAPP-Gesetz ab. SLAPP steht für „Strategic Litigation Against Public Participation" – also strategische Klagen, die darauf abzielen, Kritiker durch kostspielige Rechtsstreitigkeiten zum Schweigen zu bringen. Solche Gesetze sollen Betroffene vor missbräuchlichen Klagen schützen.
Patels Anwälte reagierten zunächst nicht auf eine Bitte um Stellungnahme. Der Fall zeigt, wie hochrangige US-Regierungsbeamte zunehmend rechtliche Mittel einsetzen, um gegen kritische Medienberichte und öffentliche Aussagen vorzugehen – ein Trend, der in den USA intensiv diskutiert wird.
