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US-Gericht stoppt Trumps steuerfinanzierte TV-Werbespots sofort

Eine New Yorker Bundesrichterin untersagt der Trump-Regierung per einstweiliger Verfügung die Ausstrahlung umstrittener Regierungswerbespots.

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US-Gericht stoppt Trumps steuerfinanzierte TV-Werbespots sofort

Eine Bundesrichterin in New York hat die Trump-Regierung am Sonntagabend angewiesen, die Ausstrahlung staatlich finanzierter Fernsehwerbespots mit sofortiger Wirkung einzustellen. Richterin Jennifer Rochon vom Bundesgericht in Manhattan erließ eine einstweilige Verfügung, die das Heimatschutzministerium verpflichtet, alle geplanten Werbespots zu stornieren – einschließlich jener, die noch am selben Abend ausgestrahlt werden sollten. Kritiker hatten die Spots als politische Propaganda zur Beeinflussung der US-Zwischenwahlen im November bezeichnet.

Die einstweilige Verfügung untersagt dem Heimatschutzministerium zudem, weitere Mittel aus dem für die Kampagne bereitgestellten Budget von 20 Millionen US-Dollar auszugeben. Von diesem Betrag waren zum Zeitpunkt der Anordnung bereits rund 19 Millionen Dollar für die Werbespots verausgabt worden. Die Gelder stammten ursprünglich aus einer umfassenden Mittelzuweisung des Kongresses für die Durchsetzung von Einwanderungsgesetzen. Die Spots trugen seit Beginn der Ausstrahlung den Hinweis „Bezahlt von der US-Regierung".

Kläger: Steuergelder rechtswidrig für politische Werbung genutzt

Die Koalition der Kläger, die zur Blockierung der Werbespots geklagt hatte, argumentierte gegenüber Richterin Rochon, dass die einstweilige Verfügung trotz gegenteiliger Behauptungen der Gegenseite erlassen werden müsse. In einem am Sonntag eingereichten Schriftsatz hielten die Kläger fest: „Die Beklagten geben zu, dass zweckgebundene Mittel zur Bezahlung politischer Werbung verwendet wurden, und bestreiten nicht, dass diese Verwendung von Steuergeldern rechtswidrig ist."

Die Kläger kritisierten zudem die Haltung der Gegenseite scharf: „Tatsächlich behaupten die Beklagten – kühn angesichts ihres Versäumnisses, die Spots in der Sache zu verteidigen –, dass die Werbung heute weiter ausgestrahlt wird, auch während des Abendprogramms, das Millionen von Zuschauern anziehen wird." Damit widersprachen sie der Darstellung der Staatsanwaltschaft, die Spots würden nach Sonntag ohnehin nicht mehr ausgestrahlt.

Die Anordnung erfolgte einen Tag, nachdem die Staatsanwaltschaft von Manhattan – die die Trump-Regierung in dem Verfahren vertritt – Richterin Rochon mitgeteilt hatte, dass die Spots über den Sonntag hinaus nicht weiter ausgestrahlt würden. Rochon stellte in ihrer Anordnung klar, dass der Antrag auf eine einstweilige Verfügung durch diese Erklärung nicht hinfällig geworden sei. Die Verfügung ist 14 Tage lang gültig, sofern sie nicht verlängert wird.

Trump will Kosten künftig selbst tragen – aber keine Rückerstattung

Präsident Donald Trump hatte bereits am 5. Oktober erklärt, er werde die Kosten für die Werbespots künftig selbst tragen. Das Weiße Haus teilte jedoch mit, dass der Präsident der Bundesregierung die Kosten für die bereits ausgestrahlten Spots nicht erstatten werde. Damit bleiben die bereits verausgabten rund 19 Millionen Dollar aus Steuermitteln finanziert.

Die Staatsanwaltschaft von Manhattan lehnte eine Stellungnahme zu dem Urteil ab. Das Weiße Haus reagierte zunächst nicht auf eine Anfrage zur Stellungnahme. Der Fall wirft grundlegende Fragen über die Grenzen der Nutzung öffentlicher Gelder für politische Kommunikation in den USA auf – ein Thema, das angesichts der bevorstehenden Zwischenwahlen im November besondere Brisanz besitzt.

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