Supreme Court lehnt Nexstar-Antrag ab: DirecTV-Kartellklage geht weiter
Der Oberste Gerichtshof der USA lässt die Kartellklage von DirecTV gegen Nexstar zu und weist den Berufungsantrag des Senderbetreibers zurück.

Der Oberste Gerichtshof der USA hat am Montag einen Antrag der Nexstar Media Group abgelehnt, mit dem das Unternehmen eine Kartellklage des Pay-TV-Anbieters DirecTV blockieren wollte. Die Richter verweigerten die Annahme des Berufungsantrags von Nexstar, der darauf abzielte, die Entscheidung eines niedrigeren Gerichts wiederherzustellen, die DirecTVs Klage vor einem Bundesgericht in New York City zugelassen hätte. Damit bleibt der Rechtsstreit über angeblich überhöhte Gebühren für die Verbreitung von Inhalten am Leben.
Nexstar mit Sitz in Irving im US-Bundesstaat Texas ist einer der größten Betreiber lokaler Fernsehsender in den Vereinigten Staaten. Nach Angaben des Unternehmens besitzt oder betreibt Nexstar zusammen mit Tochtergesellschaften und Partnern 265 Sender in 132 Märkten in 44 US-Bundesstaaten. DirecTV, ein Anbieter von Satelliten- und Streaming-TV mit Sitz in El Segundo in Kalifornien, wirft dem Senderbetreiber und zwei weiteren Unternehmen vor, gegen das Kartellrecht verstoßen zu haben.
Die Details
Im Zentrum des Verfahrens steht die Klage, die DirecTV bereits im Jahr 2023 eingereicht hatte. Darin heißt es, Nexstar und zwei weitere Senderbetreiber hätten den Anbieter von einem wettbewerbsfähigen Verfahren für die Rechte zur Wiederholung bestimmter Kanäle in bestimmten Märkten ausgeschlossen. Konkret wirft DirecTV den drei Unternehmen vor, heimlich zusammengearbeitet zu haben, um künstlich hohe Gebühren zu verlangen — ein Verhalten, das nach Auffassung des Klägers gegen das Kartellrecht verstößt.
DirecTV weigerte sich, diese Preise zu zahlen. In der Folge wurden einige Sender für eine Million DirecTV-Kunden schwarzgeschaltet. Nach eigenen Angaben haben Tausende Kunden infolgedessen ihre Abonnements gekündigt, wodurch dem Unternehmen Einnahmen verloren gingen.
Nexstar argumentiert dagegen, dass ein Unternehmen nur dann wegen Preisabsprachen klagen könne, wenn es die angeblich überhöhten Preise tatsächlich bezahlt habe. Da DirecTV die Zahlung verweigert habe, fehle dem Anbieter nach Ansicht von Nexstar die Klagebefugnis. Ein Bundesrichter wies die Klage zunächst ab. Das in New York ansässige 2. US-Berufungsgericht entschied jedoch im Dezember, dass DirecTV seine kartellrechtlichen Ansprüche weiterverfolgen kann — gestützt auf die Behauptung entgangener Gewinne, die dem Unternehmen entstanden seien, weil es diese Kanäle nicht verbreiten konnte.
Vor dem Obersten Gerichtshof trug Nexstar vor, die Entscheidung des 2. Berufungsgerichts stehe im Widerspruch zu Entscheidungen anderer Bundesberufungsgerichte. DirecTV bestritt, dass ein solcher Konflikt besteht. Die Anordnung des 2. Berufungsgerichts, so Nexstar weiter, „hat Verkäufer einer weitreichenden Haftung ausgesetzt" und könnte dazu führen, dass Beklagte unter „koerciven Vergleichsdruck geraten, der von jeder konkreten Marktschädigung losgelöst ist".
Mit der Ablehnung des Antrags endet das Verfahren nicht, sondern es kehrt in die Instanzen zurück. Der Oberste Gerichtshof prüft nur einen kleinen Teil der an ihn herangetragenen Fälle und begründet seine Ablehnung in der Regel nicht inhaltlich. Für DirecTV bedeutet die Entscheidung, dass die im Dezember bestätigte Klagebefugnis Bestand hat und der Anbieter seine Vorwürfe weiter verfolgen kann.
Hintergrund: Was bisher geschah
Der aktuelle Rechtsstreit fällt in eine Phase, in der Nexstar auch an anderer Stelle kartellrechtlich unter Druck steht. Bereits am 31.03.2026 berichtete aktien.news, dass die US-Senatoren Ted Cruz und Maria Cantwell den Vorsitzenden der Federal Communications Commission (FCC), Brendan Carr, zu seiner Genehmigung der geplanten Fusion von Nexstar und Tegna befragt haben. Grundlage war ein Bericht von Bloomberg News, den Reuters zunächst nicht unabhängig verifizieren konnte. Die FCC ist die zuständige US-Bundesbehörde für die Regulierung von Telekommunikation und Medien; eine Zustimmung ihres Vorsitzenden zu einer solchen Fusion hat weitreichende Bedeutung für die Medienlandschaft der Vereinigten Staaten. Nexstar und Tegna gehören zu den größten lokalen TV-Sendernetzwerken des Landes.
Am 01.05.2026 berichtete aktien.news zudem, dass sich fünf weitere US-Bundesstaaten einer kartellrechtlichen Klage gegen die geplante 6,2-Milliarden-Dollar-Fusion von Nexstar und Tegna angeschlossen haben. Der kalifornische Generalstaatsanwalt Rob Bonta gab bekannt, dass Indiana, Kansas, Massachusetts, Pennsylvania und Vermont als neue Kläger beigetreten sind. Damit wuchs die Koalition auf insgesamt 13 Generalstaatsanwälte an — ausdrücklich parteiübergreifend. Zu der Gruppe gehörten bereits die Generalstaatsanwälte von Colorado, Connecticut, Illinois, New York, North Carolina, Oregon und Virginia.
Was das für Anleger bedeutet
Für deutsche Privatanleger, die in US-Medienwerte investiert sind oder dies erwägen, ist die Entscheidung des Supreme Court ein Signal zur Rechtsunsicherheit in der Branche. Der Streit dreht sich um die Frage, wer überhaupt klagen darf, wenn Preise für die Weiterverbreitung von TV-Signalen als kartellrechtswidrig angegriffen werden. Nexstar hatte argumentiert, dass nur ein Unternehmen klagen könne, das die beanstandeten Preise auch tatsächlich gezahlt hat. Das 2. Berufungsgericht hat diese enge Auslegung nicht bestätigt und DirecTV den Weg über entgangene Gewinne eröffnet.
Bemerkenswert ist die Breite der Angriffe auf Nexstar: Neben der DirecTV-Klage laufen kartellrechtliche Verfahren gegen die geplante Fusion mit Tegna, an denen sich 13 Generalstaatsanwälte beteiligt haben. Beide Vorgänge betreffen dieselbe strategische Frage — die Marktmacht lokaler TV-Senderbetreiber bei der Aushandlung von Verbreitungsgebühren. Wie sich diese Verfahren auf die Bewertung von Nexstar auswirken, lässt sich anhand der vorliegenden Informationen nicht abschätzen; der Ausgang ist offen. Anleger sollten die weitere Berichterstattung zu beiden Verfahren aufmerksam verfolgen, da sich daraus Hinweise auf regulatorische und finanzielle Risiken ergeben können.
Ausblick
Mit der Ablehnung des Antrags durch den Obersten Gerichtshof bleibt es bei der Entscheidung des 2. US-Berufungsgerichts aus dem Dezember. DirecTV kann seine kartellrechtlichen Ansprüche damit weiter verfolgen. Der Rechtsstreit geht zurück an die Instanzen, ohne dass der Quelltext einen konkreten nächsten Termin nennt. Parallel bleiben die Verfahren rund um die geplante Fusion von Nexstar und Tegna anhängig, über die die FCC und die beteiligten Gerichte zu entscheiden haben.
Kurz erklärt
- Kartellrecht: Regelwerk, das Wettbewerbsbeschränkungen wie Preisabsprachen oder den Missbrauch von Marktmacht verbietet.
- Berufungsgericht: Bundesgericht in den USA, das Entscheidungen untergeordneter Gerichte überprüft.
- Schwarzschaltung: Abschalten eines Senders für die Zuschauer eines Verbreiters während laufender Verhandlungen über Gebühren.
