Steuerreformen bringen Entlastungen für Paare
Anpassung der Freibeträge und Steuerklasse vier ab 2030 geplant

Die Bundesregierung hat Entlastungen bei der Einkommenssteuer und eine Reform der Steuerklassen beschlossen, die vor allem für Paare relevante Änderungen mit sich bringen. Diese Änderungen sind Teil des zweiten Jahressteuergesetzes von Finanzminister Christian Lindner (FDP), einem Paket von Steuerreformen, das nach dem Beschluss im Kabinett durch Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden soll.
Die steuerlichen Freibeträge werden angepasst, und diese Änderungen sollen nicht nur für kommende Jahre, sondern auch rückwirkend für das laufende Jahr 2024 gelten. Der Grundfreibetrag, bis zu dem keine Einkommensteuer anfällt, soll in diesem Jahr um 180 Euro auf 11.784 Euro steigen. Im nächsten Jahr ist eine weitere Erhöhung um 300 Euro auf 12.084 Euro geplant, und 2026 soll er nochmals um 252 Euro auf 12.336 Euro steigen. Zudem wird der steuerliche Kinderfreibetrag in diesem Jahr um 228 Euro auf 6.612 Euro erhöht. Für 2025 ist eine weitere Anhebung um 60 Euro auf 6.672 Euro vorgesehen, und 2026 soll er um 156 Euro auf 6.828 Euro steigen. Diese Zahlen sind allerdings noch vorläufig und können mit dem Progressionsbericht im Herbst angepasst werden.
Ab Januar 2025 sollen Familien pro Monat und Kind fünf Euro mehr Kindergeld erhalten, also 255 statt bisher 250 Euro monatlich. Neben dem Kindergeld soll auch der Kinderfreibetrag steigen, die genauen Höhen sind aber noch offen. Diese Maßnahmen sollen Familien finanziell entlasten und die Auswirkungen der Inflation abmildern.
Die Eckwerte in der Einkommensteuer sollen erneut an die Inflation angepasst werden. Das bedeutet, dass die Einkommensgrenzen, ab denen der nächsthöhere Steuersatz fällig wird, nach oben verschoben werden. Eine Ausnahme gilt jedoch für die Reichensteuer, deren Satz von 45 Prozent weiterhin ab einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 227.826 Euro gilt. Die Freigrenzen für den Solidaritätszuschlag werden ebenfalls angehoben, um die sogenannte kalte Progression auszugleichen.
Für Paare wird es ab 2030 eine bedeutende Änderung bei den Steuerklassen geben. Die Steuerklassen drei und fünf sollen gestrichen werden, und stattdessen soll für Paare automatisch Steuerklasse vier mit dem sogenannten Faktorverfahren gelten. Dieses Verfahren passt die Steuerklasse an die individuelle Einkommensverteilung des Paares an, das Finanzamt errechnet die Einkommensverteilung und stellt die Freibeträge fest. Dadurch soll sich die Steuerbelastung für Paare nicht ändern, aber Nachzahlungen werden seltener. Das Ehegattensplitting bleibt weiterhin bestehen, sodass Partner eine gemeinsame Steuererklärung abgeben können.
Diese Maßnahmen sollen die steuerliche Gerechtigkeit erhöhen und insbesondere Familien und Paare finanziell entlasten. Finanzminister Christian Lindner hat betont, dass diese Reformen notwendig sind, um die Auswirkungen der Inflation zu mildern und die finanzielle Belastung für Familien zu reduzieren. Die genaue Umsetzung dieser Pläne wird im Bundestag und Bundesrat diskutiert und voraussichtlich im Herbst beschlossen werden.
