Neue Hürden für Konzernfinanzierungen
Wachstumschancengesetz fordert umfangreiche Nachweise und erhöht Dokumentationspflichten für Unternehmen

Das Wachstumschancengesetz bringt signifikante Änderungen für konzerninterne Finanzierungen und stellt Steuerpflichtige vor neue Herausforderungen. Besonders betroffen sind hierbei Regelungen zur Abzugsfähigkeit von Zinsen. Finanzminister Christian Lindner, Bundeskanzler Olaf Scholz und Wirtschaftsminister Robert Habeck haben lange um dieses Gesetz gerungen, welches nun ohne Übergangsregelung in Kraft tritt.
Bislang war das Prinzip der Finanzierungsfreiheit auch im Steuerrecht anerkannt. Gesellschafter konnten frei entscheiden, ob sie ihre Gesellschaft mit Eigen- oder Fremdkapital finanzieren, wobei eine Fremdfinanzierung und der damit verbundene Zinsabzug grundsätzlich nicht als Missbrauch galten. Diese Freiheit wurde jedoch durch zahlreiche steuerliche Regelungen, wie die Zinsschranke, zunehmend eingeschränkt. Besonders im Fokus stehen dabei konzerninterne Finanzierungsbeziehungen, die nun durch das neue Gesetz weiter reglementiert werden.
Das Wachstumschancengesetz erweitert den Paragrafen 1 des Außensteuergesetzes (AStG) um die neuen Absätze 3d und 3e. Diese Neuregelungen verlangen von den Steuerpflichtigen, dass sie die Abzugsfähigkeit des Zinsaufwands durch umfangreiche Nachweise belegen. Dabei muss glaubhaft gemacht werden, dass der Steuerpflichtige in der Lage ist, den Kapitaldienst über die gesamte Laufzeit des Darlehens zu erbringen und dass die Finanzierung wirtschaftlich notwendig ist und entsprechend verwendet wird. Diese Anforderungen sind insbesondere für Start-ups herausfordernd, da diese oft keine langjährige Finanzhistorie vorweisen können.
Ein weiterer kritischer Punkt ist die Umkehrung der Beweislast. Während früher der Fiskus den Missbrauch nachweisen musste, liegt die Beweislast nun beim Steuerpflichtigen. Dies erhöht den Dokumentationsaufwand erheblich und zwingt Unternehmen dazu, umfangreiche Belege für die wirtschaftliche Notwendigkeit und Angemessenheit ihrer Finanzierungsentscheidungen vorzuhalten.
Für Unternehmen ergeben sich daraus zahlreiche Herausforderungen. Es muss eine umfangreiche Dokumentation geführt werden, die den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Die neuen Regelungen gelten ab Beginn 2024, ohne dass es eine Übergangsfrist gibt, was zusätzliche Unsicherheiten schafft. Es bleibt unklar, wie mit bereits laufenden Finanzierungsbeziehungen umgegangen werden soll und ob diese nachträglich den neuen Anforderungen angepasst werden müssen.
Deutschland geht mit diesen Vorschriften im internationalen Kontext einen Sonderweg, was zu erheblichem Konfliktpotenzial führen kann. Zudem gibt es viele offene Anwendungsfragen, beispielsweise wie weit die Rechtsfolgen der neuen Vorschriften reichen. Wichtig ist, dass betroffene Unternehmen zeitnah auf die Änderungen reagieren und die neuen Dokumentationsanforderungen umsetzen.
Es bleibt abzuwarten, ob die Finanzverwaltung die neuen Vorschriften mit dem notwendigen Augenmaß anwenden wird. Klar ist, dass die betroffenen Unternehmen schnell handeln müssen, um den neuen gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden und mögliche Konflikte mit der Finanzverwaltung zu vermeiden.
