Versicherer klagen gegen einwöchiges Abschlussverbot
Verbraucherschützer und GDV im Streit um Restschuldversicherungen und Kundenschutz

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hat zusammen mit 22 Unternehmen eine Verfassungsbeschwerde gegen das einwöchige Abschlussverbot von Restschuldversicherungen vorbereitet und eingereicht. Moritz Schumann, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des GDV, erklärte dem Handelsblatt, dass diese Cooling-off-Phase aus ihrer Sicht europarechtswidrig sei. Nach dem Zukunftsfinanzierungsgesetz sollen Restschuldversicherungen ab Januar 2025 frühestens eine Woche nach den entsprechenden Darlehensverträgen abgeschlossen werden dürfen. Diese Regelung steht nach Ansicht des GDV und der beteiligten Versicherer im Widerspruch zur europäischen Verbraucherkreditrichtlinie, die vorsieht, dass Versicherer ihren Kunden eine Restschuldversicherung zeitgleich zum Abschluss des Darlehensvertrages anbieten sollen.
Viele Bundesbürger nutzen Ratenkredite zur Finanzierung teurer Konsumgüter wie Fernseher, Möbel oder Autos. Banken und Einzelhandel bieten dabei oft auch Restschuldversicherungen an, die die Kreditraten übernehmen, wenn der Versicherte diese aufgrund von Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit nicht mehr zahlen kann. Verbraucherschützer sehen diese Versicherungen jedoch kritisch und betrachten sie häufig als überflüssig und teuer. Der Bund der Versicherten (BdV) stellt infrage, ob die Versicherung angesichts umfangreicher Ausschlussklauseln und Wartezeiten überhaupt leistet. Zudem seien die Beiträge im Verhältnis zur versicherten Leistung viel zu hoch.
Die Finanzaufsicht Bafin hat durch Testkäufe festgestellt, dass die Prämien für Restschuldversicherungen bei fast allen Kreditinstituten zuletzt gesunken sind. Dies führt die Behörde auf den im Juli 2022 eingeführten gesetzlichen Provisionsdeckel zurück, der die Abschlussprovision für den Vermittler auf 2,5 Prozent des Darlehensbetrags begrenzt. Allerdings haben die Testkäufe auch gezeigt, dass Berater in einigen Fällen den Kunden immer noch suggerieren, dass der Darlehensvertrag nur mit Abschluss einer Restschuldversicherung möglich sei. Trotz schriftlicher Hinweise auf die Freiwilligkeit in den Vertragsunterlagen besteht dieses Problem weiterhin. Durch die neue Sieben-Tages-Frist haben Verbraucher jedoch mehr Zeit, sich zu überlegen, ob sie die Versicherung tatsächlich benötigen.
Der GDV kritisiert, dass Verbrauchern durch das einwöchige Abschlussverbot die Wahl genommen werde, sich sofort zu versichern. Dadurch entstehe eine Schutzlücke, da Kunden in der ersten Woche ohne Versicherungsschutz dastehen könnten, betonte Schumann. Kunden, die eine Restschuldversicherung abgeschlossen haben und sich danach umentscheiden, könnten den Vertrag auch bisher schon innerhalb von 30 Tagen widerrufen. Das einwöchige Abschlussverbot sei daher nicht notwendig, argumentiert der GDV.
Das Prämienvolumen in der Restkreditversicherung schätzt der Verband für das Jahr 2022 auf etwa vier Milliarden Euro in Deutschland. Die Versicherer befürchten nun, dass durch die Einführung der Wartefrist ihr Geschäft beeinträchtigt wird.
