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Kritik am Gesetz zum Bürokratieabbau

Steuerbetrug könnte durch verkürzte Aufbewahrungsfristen schwerer nachzuweisen sein

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Kritik am Gesetz zum Bürokratieabbau

Das Gesetz zum Bürokratieabbau, das darauf abzielt, die Papierflut zu reduzieren und Unternehmen Kosten zu sparen, stößt auf Widerstand von Seiten der Bürgerbewegung Finanzwende. Diese befürchtet, dass das Gesetz die Bekämpfung von Steuerbetrug erheblich erschwert. Insbesondere wird kritisiert, dass die Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege und Rechnungen von zehn auf acht Jahre verkürzt werden sollen. Diese Belege sind wichtige Beweismittel, insbesondere bei komplexen Steuerdelikten wie Cum-Ex- und Cum-Cum-Geschäften, bei denen der deutsche Staat durch Banken und Investoren um Milliarden betrogen wurde.

Die Bürgerbewegung argumentiert, dass Steuerbetrug erst nach 15 Jahren verjährt und daher eine Verkürzung der Fristen die Aufklärung solcher Fälle erschwere. Anne Brorhilker, ehemalige Cum-Ex-Chefermittlerin und jetzige Geschäftsführerin der Finanzwende, betont, dass durch das Gesetz die Möglichkeit besteht, dass Beweismittel vernichtet werden, bevor eine strafrechtliche Verfolgung eingeleitet werden kann. Dies könne dazu führen, dass viele Steuerdelikte unaufgeklärt bleiben, was den deutschen Fiskus um Milliarden bringen könnte.

Gerhard Schick, Geschäftsführer der Bürgerbewegung Finanzwende, hat einen Appell an die Ministerpräsidenten der Länder gerichtet, bei der Abstimmung im Bundesrat gegen das Gesetz zu stimmen. Schick argumentiert, dass die Verkürzung der Aufbewahrungsfristen vor allem Steuerhinterzieher entlaste, während der bürokratische Aufwand für die meisten Unternehmen minimal bleibe, da die Belege bereits digital archiviert würden.

Zudem sieht die Bürgerbewegung eine mögliche Ausnahme für Unternehmen, die unter der Aufsicht der BaFin stehen, da diese oft in Cum-Ex- oder Cum-Cum-Fälle verwickelt sind. Die Aufbewahrungsfrist könnte in diesen Fällen um ein Jahr verlängert werden, um laufende Ermittlungen nicht zu gefährden. Schick fordert, dass diese Ausnahmeregelung generell auf alle betroffenen Unternehmen ausgeweitet wird, um die Aufklärung von Steuerbetrug weiterhin zu ermöglichen, ohne den gesamten Bürokratieabbau zu gefährden.

Finanzwende sieht in der Verkürzung der Aufbewahrungsfristen eine potenzielle Schwächung des Steuersystems, insbesondere im Hinblick auf die milliardenschweren Schäden, die durch Cum-Ex- und Cum-Cum-Deals verursacht wurden. Auch verschiedene Landesfinanzministerien haben Bedenken geäußert und sich kritisch zu den geplanten Änderungen geäußert.

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